Master Data

Registry
Register court Bremen HRB 26014 HB
Registered
1/6/2010
Industry
Management activities of other holding companiesActivities of holding companiesManagement activities of holding companies with predominantly financial shareholdings
Purpose
Die Verwaltung von Finanzund sonstigen Beteiligungen sowie alle damit in Zusammenhang stehende Geschäfte.

History

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Management

NameRole
Michael Ziencz
since 1/6/2010
Managing Director
Peter Mock
since 1/6/2010
Managing Director

Beneficial Owners

Identified persons (3)

NameOwnership
54.50%
33.42%

Shareholders

4 shareholders

GmbH structure

2 of 4 shown

Mock Beteiligungs-gesellschaft mbH i.G
Germany
€364,400
50.69%
Germany
€223,550
31.10%

Financial Report

MLZ GmbH

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.181.000,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 0,00 0,00
III. Finanzanlagen 2.181.000,00 0,00
B. Umlaufvermögen 682.485,59 1.264.579,27
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 682.485,59 50,04
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 1.264.529,23
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.863.485,59 1.264.579,27

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 844.958,89 864.287,68
I. gezeichnetes Kapital 718.750,00 718.750,00
II. Kapitalrücklage 187.650,00 187.650,00
III. Verlustvortrag 42.112,32 0,00
IV. Jahresfehlbetrag 19.328,79 42.112,32
B. Rückstellungen 7.500,00 4.500,00
C. Verbindlichkeiten 2.011.026,70 395.791,59
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.863.485,59 1.264.579,27

Anhang


  Erforderliche Angaben

Im Rahmen der Anhangserstellung werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes beachtet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

1. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere formelle Besonderheiten

1.1 Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (Art. 67 Abs. 8 EGHGB)

Für das Berichtsjahr wurden erstmals die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 geänderten Vorschriften angewendet. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

2. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Der Jahresabschluss der MLZ GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte zu Anschaffungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Sämtliche ausgewiesene Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Rückstellungen sind unter Zugrundelegung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

3.1 Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB)

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

3.2 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Beträge:

a) Forderungen gegenüber Gesellschaftern
    Michael Lüning € 50.409,00

b) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
   Michael Ziencz € 100.390,00
   Niantic Holding GmbH € 258.575,00

3.3 Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, 285 Nr. 1 und 2 HGB)

Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in der Bilanz zu ver­merken. Aus Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB (Restlaufzeit über fünf Jahre, Angabe der Sicherheiten) im Anhang in zusammengefasster Form vorgenommen.

a) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 361,0 T€.
b) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 1.650,0 T€.
c) Die Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert sind, betragen 1.650,4 T€. Bei den Sicherheiten handelt es sich vor allem um Forderungsabtretungen.

4. Sonstige Pflichtangaben

4.1 Angaben über die Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)

Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von den nachfolgend aufgeführten Geschäftsführern vertreten:
Michael Lüning, Kaufmann (01.01. bis 31.12.),
Michael Ziencz, Kaufmann (01.01. bis 31.12.) und
Peter Mock, Kaufmann (01.01. bis 31.12.).

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

4.2 Angaben zum Mutterunternehmen (§ 285 Nr. 14 HGB)

Die MLZ GmbH ist nach § 290 Abs. 1 HGB Tochtergesellschaft der Mock Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremen. Auf die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ist gemäß § 293 Abs. 1 HGB aufgrund der nicht erreichten Größenkriterien verzichtet worden.

4.3 Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses (§ 268 Abs.1 HGB)

Das vorliegende Wirtschaftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von € 19.328,79.

Auf Vorschlag der Geschäftsführung soll das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorgetragen werden.

5. Unterschrift der Geschäftsleitung
 
Bremen, den 16. August 2011

MLZ GmbH
gez. Geschäftsführer             gez. Geschäftsführer          gez. Geschäftsführer
   (Michael Lüning)                      (Michael Ziencz)                  (Peter Mock)
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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