bauwerk UG
(haftungsbeschränkt)
Raubling
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
697,00 |
833,00 |
| I.
Sachanlagen |
697,00 |
833,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.425,91 |
12,02 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.404,74 |
11,40 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21,17 |
0,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
77,89 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
16.920,30 |
11.678,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
19.121,10 |
12.523,51 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
350,00 |
350,00 |
| II.
Verlustvortrag |
12.028,49 |
10.790,41 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.241,81 |
1.238,08 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
16.920,30 |
11.678,49 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
450,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
18.621,10 |
12.073,51 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
18.621,10 |
12.073,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
19.121,10 |
12.523,51 |
Anhang
1. GRUNDSäTZLICHE ANGABEN UND
ERLäUTERUNGEN
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages beachtet.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. §
275 HGB gewählt.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN ( § 284
ABS. 2 NR. 1 HGB)
a)
Aktiva
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und um die
planmäßigen Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens,
die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, bis
zu einem Wert von € 150,00 (GWG) werden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben und in einem gesonderten
Verzeichnis aufgeführt.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, die einer selbstständigen
Nutzung fähig sind, mit einem Wert von € 150,00
bis € 1.000,00 wird gem. § 6 Abs. 2a EStG ein
Sammelposten gebildet und im Jahr der Bildung und in den
folgenden vier Jahren mit jeweils 1/5 aufgelöst.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Die Forderungen aus Leistungen sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.
Die liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert
bewertet.
Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor
dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
b)
Passiva
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
c) Grundsätzliche Änderungen
gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von
Bewertungswahlrechten oder Abweichungen von Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden sind nicht zu verzeichnen.
d)
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Das Jahresergebnis stammt ausschließlich
aus dem Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Eine Aufteilung des Steueraufwands auf die
Teilergebnisse der gewöhnlichen und
außer-gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
erübrigt sich daher.
3. VORSCHLAG ZUR ERGEBNISVERWENDUNG (§§ 268
ABS. 1, 325 ABS. 1, 326 HGB)
Der Geschäftsführer schlägt vor,
den Jahresfehlbetrag in Höhe von € 5.241,81
dem Verlustvortrag zuzurechnen und auf neue
Rechnung vorzutragen.
4. GESCHäFTSFüHRER ( § 285 NR. 10
HGB)
Die Geschäfte des Unternehmens wurden im
laufenden Geschäftsjahr durch
Johann Objartel
Moargasse 3
83131 Nußdorf am Inn
geführt.
5. ERLEICHTERUNGSVORSCHRIFTEN
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der
Erstellung des Anhangs gem. §§ 276 und 288 Satz 1
HGB macht die Gesellschaft Gebrauch.
Raubling, den
……………………
Johann Objartel
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.08.2014 festgestellt.
Raubling, den 04.08.2014
Johann Objartel
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