Operation of sports facilities
ATEK GmbH
Im Auel 28, 53783 Eitorf, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Marius Savu since 3/22/2024 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
Sibylle Savu | 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
ATEK GmbHEitorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
erstellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn-
Bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden die
handelsrechtlichen Vorschriften beachtet. Die
Abschreibungen
II. Angaben zu den Einzelposten der AKTIVA Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Soweit es sich um abnutzbares Anlagevermögen handelt, wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden aufgrund der betriebs-gewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Die Abschreibungen wurden grundsätzlich nach der linearen Methode angesetzt. Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2007 angeschafft wurden und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als EUR 150,00 und bis zu EUR 1.000,00 betragen haben, wurde ein Sammelposten gebildet und gleichmäßig mit 20 % abgeschrieben, soweit keine günstigere Abschreibungsmöglichkeit angewandet werden konnte. Für Anschaffungen nach dem 31.12.2007 wurde eine Sofortabschreibung vorgenommen, soweit deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 150,00 nicht überschritten haben. Soweit möglich, wurde für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 410,00 die Bewertungsvereinfachung nach § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert bzw. den Anschaffungskosten ausgewiesen. III. Angaben zu den Einzelposten der PASSIVA Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00 und ist in voller Höhe eingezahlt. Der Gesellschafterversammlung soll vorgeschlagen werden, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 18.576,98 auf neue Rechnung vorzutragen. Bei den Sonstigen Rückstellungen handelt es sich vorwiegend um Rückstellungen für die Erstellung der Steuererklärungen und des Jahresabschlusses sowie um Beträge für die Berufsgenossenschaft und ähnliches. Für die sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen in ausreichender Höhe gebildet. Gegenüber dem Gesellschafter besteht eine Verbindlichkeit in Höhe von EUR 49,84 aus dem geführten und verzinsten Verrechnungskonto sowie aus Gehaltsverbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. IV. Allgemeine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zu Grunde gelegt. Die Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 HGB. Der Grundsatz der Einzelbewertung nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB wurde berücksichtigt. Ebenso wurde das Imparitätsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 1. Halbsatz HGB) sowie das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz HGB) beachtet. Ebenso wurde die Bewertungsstetigkeit des § 252 Nr. 6 HGB eingehalten. V. Angabe- und Erläuterungspflichten in der Bilanz,
in der Gewinn- und
Hinsichtlich der Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und des Postens Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs (Anlagespiegel) gemäß § 268 Abs. 2 Satz 1 HGB) wird auf die Anlage "Anlagenspiegel" und "Abschreibungsverzeichnis" im Jahresabschuss verwiesen. Dort sind auch die Grundlagen für die Berechnung der Abschreibung zu entnehmen. Zur Geschäftsführung ist: Herr Karl-Friedrich Schäfer, Eitorf bestellt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Eitorf, den, den 21. September 2016 Karl-Friedrich Schäfer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.10.2016 |
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