Cleopatra Ink UG (haftungsbeschränkt)
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Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Özlem Bicim since 5/11/2009 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
Yasemin Dincel | 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Official financial statements and annual reports
Global Finanz Analyse GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 11.05.2009 bis zum 31.12.2009Bilanz 11.05.2009 bis 31.12.2009AKTIVA
Gewinn- und Verlust-Rechnung 11.05.2009 bis 31.12.2009
ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS AUF DEN 31.12.2009§ 284 Abs.2 Nr.1 HGB: BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibung bewertet. Für die Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwertes im Einzelabschluß ist entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften eine Nutzungsdauer von 15 Jahren zugrunde gelegt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen, die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, werden nicht aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach den geltenden steuerlichen Höchstsätzen vorgenommen, wobei auf die Zugänge des ersten Halbjahres der volle, auf die Zugänge des zweiten Halbjahres der halbe Abschreibungssatz verrechnet wird. Auch soweit zulässig, wird nicht die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden sofort abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit dem niedrigeren Wert erforderlich ist. Die Möglichkeiten zur Vornahme steuerlicher Sonderabschreibungen werden voll in Anspruch genommen. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. In die Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten einbezogen; der Wertansatz entspricht somit den steuerlichen Bewertungsvorschriften. Finanzierungskosten, die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, werden nicht einbezogen. Von Kunden erhaltene Anzahlungen werden in voller Höhe von den Vorräten abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird eventuell durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Unverzinsliche und niedrigverzinsliche Forderungen werden abgezinst. Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen und steuerliche Sonderabschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlage- und des Umlaufvermögens werden aus steuerlichen Gründen beibehalten, auch wenn die Gründe dafür entfallen sind. Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 6 % mit dem Teilwert gem. § 6a EStG gebildet. Bei der Bemessung der übrigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen ausreichend Rechnung getragen. Von dem Ansatzwahlrecht für Aufwandsrückstellungen wird kein Gebrauch gemacht. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. § 284 Abs.2 Nr.2 HGB: WÄHRUNGSUMRECHNUNG Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstbuchung, bei Deckung durch Termingeschäfte mit dem Terminkurs bewertet. Verluste aus Kursänderungen werden am Bilanzstichtag berücksichtigt. § 284 Abs.2 Nr.3 HGB: ABWEICHUNGEN Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem zu Nr.1 Gesagten gibt es nicht. § 284 Abs.2 Nr.4 HGB: BEWERTUNG GEM. § 240 Abs.4, § 256 S.1 HGB Bei Anwendung einer Bewertungsmethode nach § 240 Abs.4 HGB (Ansatz des Vorratsvermögens mit dem gewogenen Durchschnittswert) und § 256 Satz 1 HGB (Ansatz des Vorratsvermögens nach lifo oder fifo-Methode) werden die Unterschiedsbeträge pauschal für die jeweilige Gruppe ausgewiesen, wenn die Bewertung im Vergleich zu einer Bewertung auf der Grundlage des letzten vor dem Abschlußstichtag bekannten Börsenkurses oder Marktpreises einen erheblichen Unterschied aufweist. § 284 Abs.2 Nr.5 HGB: ZINSEN FÜR FREMDKAPITAL Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten, die von dem zu Abs.1 Gesagten abweichen, sind nicht zu machen. § 285 Nr.1 a HGB: VERBINDLICHKEITEN Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren ergibt sich aus der vorstehenden Bilanz. § 285 Nr.1 b HGB: VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, existieren nicht. § 285 Nr.6 HGB: STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG Sofern Steuern vom Einkommen und vom Ertrag das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und das außerordentliche Ergebnis belastet haben, sind sie in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert aufgeführt. § 285 Nr.8 b HGB: PERSONALAUFWAND Der Personalaufwand des Geschäftsjahres ist in der Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 275 Abs.2 Nr.6 HGB gegliedert in Löhne und Gehälter und soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung. § 285 Nr.9 c HGB: VORSCHÜSSE UND KREDITE Gewährte Vorschüsse und Kredite sind im Nachfolgenden unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der gegebenenfalls im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge sowie die zugunsten dieser Personen eingetragenen Haftungsverhältnisse aufgeführt:
§ 285 Nr.10 HGB: LISTE DER MITGLIEDER Im Nachfolgenden sind alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (Aufsichtsrats) aufgeführt, auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind. Einen Aufsichtsrat, StellvertreterIn, etwaigeN VorsitzendeN des Geschäftsführungsorgans gibt es nicht.
§ 285 Nr.11 HGB: BETEILIGUNGSVERHÄLTNISSE Andere Unternehmen, von denen die Kapitalgesellschaft oder eine für Rechnung der Kapitalgesellschaft handelnde Person mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt, gibt es nicht. § 285 Nr.13 HGB: GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT Die Abschreibung eines evtl. vorhandenen Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgte gem. § 255 Abs.4 Satz 3 HGB planmäßig auf die Geschäftsjahre, in denen er voraussichtlich genutzt wird; das sind - analog zur steuerrechtlichen Regelung - 15 Jahre. § 285 Nr.14 HGB: MUTTERUNTERNEHMEN Da keinerlei Beteiligungsverhältnisse mit anderen Unternehmen bestehen, entfällt eine Angabe hierzu. LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS AUF DEN 31.12.2009§ 289 Abs.1 HGB: GESCHÄFTSVERLAUF Geschäftsverlauf und die Lage der Kapitalgesellschaft entspricht dem gewöhnlichen Geschäftsverlauf der Vergangenheit. § 289 Abs.2 Nr.1 HGB: VORGÄNGE NACH DEM SCHLUSS DES GESCHÄFTSJAHRES Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, gibt es nicht. § 289 Abs.2 Nr.2 HGB: VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG Gründe für eine von der Vergangenheit abweichenden Entwicklung sind nicht ersichtlich. § 289 Abs.2 Nr.3 HGB: FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Die Kapitalgesellschaft ist nicht im Bereich Forschung und Entwicklung tätig. ERGEBNISVERWENDUNG UND -BESCHLUSSDas Jahresergebnis soll gemäß Gesellschafterbeschluss vom wie folgt verwendet werden: ein Bilanzverlust wird vorgetragen; ein Bilanzgewinn wird mit vorgetragenen Verlusten verrechnet ein Bilanzgewinn wird in vollem Umfang ausgeschüttet |
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