CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH

Elsenheimerstraße 1, 80687 München, DEU

Master Data

Registry
Register court München HRB 177836
Previous
Platin 274. GmbH
Registered
4/9/2008
Industry
Management activities of other holding companiesActivities of holding companiesManagement activities of holding companies with predominantly financial shareholdings
Purpose
Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung eigenen Vermögens und Erbringung von Dienstleistungen für Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Gesellschaft, wobei die Gesellschaft keine Tätigkeiten ausübt, die einer behördlichen oder gerichtlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Managing Director
Jochen Karl Gorbach
since 9/6/2022
Procura
Eric Claude Nowak
since 1/22/2015
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (2)

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Platin 282. GmbH
Germany
€25,000
100.00%

Holdings
Beta

NameOwnership
No data available

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH

München

Jahresabschluss zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31/12/2023 31/12/2022
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen 184,561,243.36 184,561,243.36
B. Umlaufvermögen 17,472,982.11 11,533,340.76
Summe 202,034,225.47 196,094,584.12

Passiva

31/12/2023 31/12/2022
EUR EUR EUR EUR
A. Eigenkapital 176,223,005.67 173,918,614.76
B. Rückstellungen 89,666.10 1,192,241.00
C. Verbindlichkeiten 25,721,553.70 20,983,728.36
Summe 202,034,225.47 196,094,584.12

 

Mathias von Bescherer, Geschäftsführer

Jochen Gorbach, Prokurist

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Hinweise

Die CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH hat ihren Sitz in München und agiert ausschließlich als Holdinggesellschaft der Arrow ECS GmbH mit Sitz in München. Sie ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Nummer HRB 177836.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Diese haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Rückstellungen sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Sie berücksichtigen alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Geldleistungsverpflichtungen, für die keine Zinsen zu zahlen sind, werden mit Ihrem Barwert angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden zum Jahresende mit dem Stichtagskurs bewertet.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen umfasst ausschließlich Anteile an verbundenen Unternehmen T€ 184.561 (Vorjahr: T€ 184.561).

Umlaufvermögen

Im Umlaufvermögen sind ausschließlich Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 17.473 (Vorjahr T€ 11.533) enthalten.

Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten haben T€ 25.722 (Vorjahr: T€ 20.984) eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Es gibt keine Verbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2023 (Vorjahr: keine), die eine Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren haben. Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Mitarbeiter

Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr 2023 keine Mitarbeiter (Vorjahr: keine).

Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge

Zwischen der CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH (Organträgerin) und der Arrow ECS GmbH (Organgesellschaft) besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Darin verpflichtet sich die Organgesellschaft, ihren ganzen Gewinn an die Organträgerin abzuführen. Des Weiteren verpflichtet sich die Organträgerin gegenüber der Organgesellschaft, jeden während der Dauer des Vertrags sonst entstehenden Jahresfehlbetrag der Organgesellschaft auszugleichen.

Konzernverhältnisse

Das Mutterunternehmen der CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH ist die Arrow Central Europe GmbH, Neu-Isenburg, welche zum Konzern der Arrow Electronics Inc., Centennial, Colorado, USA, gehört.

Der vorliegende Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Arrow Electronics Inc., Centennial, Colorado, USA, einbezogen. Dieser ist bei der United States Securities and Exchange Commission (SEC), New York, USA, einsehbar. Der Konzernabschluss ist nach den US amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften (U.S. GAAP) aufgestellt.

Durch die Einbeziehung der CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH in den Konzernabschluss der Arrow Electronics Inc. wird § 292 HGB in Verbindung mit § 291 HGB als befreiende Vorschrift angewendet und von der Aufstellung eines Konzernabschlusses der CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH abgesehen.

Der Konzernabschluss der Arrow Electronics Inc. ist mit einem nach deutschem Recht aufzustellenden Konzernabschluss gleichwertig und steht im Einklang mit der Richtlinie 83/349/EWG des Rates vom 13. Juni 1983.

Der befreiende Konzernabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young LLP, Denver, USA, geprüft. Die Prüfungsgesellschaft erfüllt die Voraussetzungen der Richtlinie 84/253/EWG des Rates vom 10. April 1984 über die Zulassung der mit der Pflichtprüfung beauftragten Personen.

Ergänzende Erläuterungen entsprechend den Anforderungen nach § 292 HGB i.V.m. §§ 1ff. Konzernabschlussbefreiungsverordnung

Im Folgenden werden die wesentlichen von den deutschen Rechnungslegungsvorschriften abweichenden Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften erläutert:

Grundsätzliche Unterschiede

Die Rechnungslegung nach U.S. GAAP unterscheidet sich von der nach dem deutschen HGB hinsichtlich ihrer Zielsetzung. Das U.S. GAAP folgt dem "Fair Presentation" Ansatz und zielt damit auf entscheidungsrelevante Informationen für Investoren ab. Das HGB verfolgt hingegen stärker den Ansatz des Gläubigerschutzes und Vorsichtsprinzips.

Des Weiteren sind Gesellschaften mit einer Börsennotierung in den USA verpflichtet, den Bilanzierungs- und Berichterstattungsanforderungen der SEC zu entsprechen.

Gliederungsvorschriften

Die Bilanzgliederung nach U.S. GAAP richtet sich bei den Vermögensgegenständen nach dem Grad ihrer Liquidität, bei den Schulden nach ihrer Restlaufzeit. Die Bilanzgliederung für deutsche handelsrechtliche Zwecke ist für Kapitalgesellschaften grundsätzlich in § 266 HGB definiert. Die Gliederung orientiert sich an der geplanten Verweildauer von Vermögensgegenständen im Unternehmen bzw. an der Unterscheidung nach Finanzierungsquellen wie Schulden und Eigenkapital.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Nach U.S. GAAP werden gem. ASC 350, Intangibles - goodwill and other, Immaterielle Vermögensgegenstände mit begrenzter Nutzungsdauer über die voraussichtliche Nutzungsdauer auf den geschätzten Restbuchwert abgeschrieben. Geschäfts- und Firmenwerte und andere Immaterielle Vermögensgegenstände mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich auf eine Wertminderung überprüft und gegebenenfalls auf den niedrigeren Marktwert abgeschrieben. Unter HGB werden Geschäfts- und Firmenwerte und andere Immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben.

Übrige Rückstellungen

Nach U.S. GAAP sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gem. ASC 450, Contingencies, nur zu bilden, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die Inanspruchnahme wahrscheinlich ist und die Höhe der Rückstellung zuverlässig geschätzt werden kann. Bei der Bewertung der Rückstellung nach U.S. GAAP ist der wahrscheinlichste Wert, bei einer Bandbreite gleichwahrscheinlicher Werte anzusetzen. Unter HGB sind Rückstellungen unter Beachtung des Imparitätsprinzips zu bewerten.

 

München, den 12.11.2024

Mathias von Bescherer, Geschäftsführer

Jochen Gorbach, Prokurist

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