Bernstein Acamed Resort GmbH
Brumbyer Straße 5, 06429 Nienburg (Saale), DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Ingo Jung since 7/30/2021 | Managing Director |
Niklas Jung since 6/2/2021 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Unresolved chains (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
AGORA Invest GmbH | 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Bernstein Acamed Resort GmbHNienburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangBernstein Acamed Resort GmbH, Nienburg
Die Bernstein Acamed Resort GmbH hat ihren Sitz in Nienburg. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 10386 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Bernstein Acamed Resort GmbH,
Nienburg, für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind
einzelne Posten der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten
sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.
Erforderliche Davon-Vermerke für einzelne Posten der
Bilanz erfolgen ebenfalls im Anhang.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne von § 267 I HGB.
Von den größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß §§ 274a und 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss wurde nach Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
Die Bewertung erfolgt entsprechend den
handelsrechtlichen Bestimmungen und den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Die nachstehend erläuterten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr
grundsätzlich unverändert angewandt.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten bewertet. Nach § 253 II HGB
notwendige Abschreibungen wurden vorgenommen. Den
planmäßigen Abschreibungen liegen
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zugrunde, wobei die
Sachanlagen linear abgeschrieben werden.
Vermögensgegenstände mit einem Nettowert von bis
zu € 800,00 werden analog § 6 II EStG sofort voll
abgeschrieben.
Das Finanzanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten abzüglich
außerplanmäßiger Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung bilanziert.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und flüssigen Mittel
sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Der Wert der Pensionsrückstellung ergibt sich aus
einem versicherungsmathematischen Gutachten. Die
Pensionsrückstellung wurde unter Berücksichtigung
der Heubeck´schen Richttafeln 2018 G nach der
versicherungsmathematischen Projected Unit Credit Method
(PUC-Methode) ermittelt. Die Abzinsung erfolgte mit 1,82 %
(Vorjahr: 1,78 %). Für künftige
Rentensteigerungen wurde ein Rententrend von 2,00 % p.a.
(zuletzt am 01.07.2023) berücksichtigt. Es sind keine
Gehaltssteigerungen sowie Fluktuationen zu
berücksichtigen gewesen.
Der sich aus der Änderung des § 253 Abs. 2 HGB
ergebene Unterschiedsbetrag beträgt € 332,00.
Gemäß § 253 Abs. 6 HGB besteht für
diesen Betrag eine Ausschüttungssperre. Zum 31.12.2023
betragen die Rücklagen € 401.950,90 und liegen
somit über dem Unterschiedsbetrag.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden kumulierten
Steuerbe- und Steuerentlastungen werden saldiert angesetzt
(§ 274 Abs. 1 HGB). Die sich insgesamt ergebenen
passiven latenten Steuern resultieren aus der
Be-rücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen
nach § 7g Abs. 1 EStG bei der steuerlichen
Ergebnisermittlung. Bei der Bewertung der latenten Steuern
werden unternehmensindividuelle Steuersätze
herangezogen. Für die Gewerbesteuer wird von einem
durchschnittlichen Hebesatz von 370 % (Vorjahr: 370 %)
für die Gemeinde Nienburg (Saale) (Gewerbesteuer:
11,55 % / Vorjahr: 11,55 %) ausgegangen. Für die
Körperschaftsteuer wird von einem Steuersatz von 15 %
zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag ausgegangen.
Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden
nicht einbezogen.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
1. Vorräte Der Ausweis betrifft Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe.
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen Gesellschafter von € 0,00 (Vorjahr: € 0,00) enthalten. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr. Unter den sonstigen
Vermögensgegenständen werden
Steuererstattungsansprüche i.H.v. € 1.685,80
(Vorjahr: € 2.005,94) ausgewiesen, wovon €
1.685,80 (Vorjahr: € 1.998,03) rechtlich erst im
Folgejahr entstanden sind.
Die Verbindlichkeiten in Höhe von €
2.831.188,97 haben in Höhe von € 575.017,24 eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr und in Höhe von €
2.256.171,73 eine Restlaufzeit von über einem Jahr,
davon wiederum eine Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren in Höhe von € 588.558,87.
V. Ergänzende Angaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
2. Organe
Geschäftsführer: Herr Niklas Jung,
Bitterfeld-Wolfen (einzelvertretungsberechtigt)
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter betrug:
Die Bernstein Acamed Resort GmbH, Nienburg, ist eine 100%-ige Tochter der Agora Invest GmbH, Meisdorf, welche aufgrund der Größenkriterien des § 293 HGB aber keinen Konzern-abschluss aufstellt.
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
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