WEKO INFORMATIK GmbH
Wilhelm-Nebelung-Straße 28, 99734 Nordhausen, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Martina Kopmann since 9/1/2020 | Procura |
Werner Kopmann since 11/18/2005 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
Werner KopmannWEKO SYSTEMHAUS GmbH | 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Holdings
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| 16.67% |
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
WEKO INFORMATIK GmbHNordhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023HandelsbilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023WEKO INFORMATIK GMBH1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der WEKO Informatik GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der Änderungen auf Grund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft und deshalb gemäß § 316 HGB nicht prüfungspflichtig. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wurden gemäß § 288, 326 HGB in Anspruch genommen. Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in 99734 Nordhausen und ist beim Amtsgericht Jena, Handelsregister, unter HRB 402980 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft sind EDV Komplettlösungen, Beratung und Schulung Aufbau und Gliederung der Bilanz entsprechen dem Vorjahr. 2. Angabe der Bilanzierungs- uns BewertungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungen enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen Bilanzierungsgebote und -verbote ausnahmslos beachtet, Bilanzierungshilfen wurden im Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen. Bei der Bewertung wurde das Anschaffungskostenprinzip ausnahmslos beachtet, insbesondere sind keine nicht realisierten Gewinne ausgewiesen worden. Dem Niederstwertprinzip wurde beim Umlaufvermögen ausnahmslos, beim Anlagevermögen soweit gesetzlich zulässig, Folge geleistet. Posten der Bilanz oder der Gewinn und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben, es sei denn, dass im vorhergehenden Geschäftsjahr unter diesem Posten ein Betrag ausgewiesen wurde. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (Software) wurden aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgten linear. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 800,00 € wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Vorräte wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit usw. ergeben, wurden durch angemessene Abwertung berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert. Bei zweifelhaften Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Pensionsrückstellung wurde nach versicherungsmathematischen Bewertungsmethode "projected unit credit method" ermittelt. Grundlagen des Gutachtens sind die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und der durch die Deutsche Bundesbank bekannt gegebene Rechnungszinsfuß von 1,82 % bei einer 10-Jahres-Durchschnittsberechnung, der dem durchschnittlichen Marktzins bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren entspricht. Zudem ist ein Gehaltstrend von 0 % berücksichtigt. Zur Ermittlung der Ausschüttungssperre wurde der entsprechende Zinssatz zu Grunde gelegt, der sich bei einer 7-Jahres-Durchschnittsberechnung ergibt. Dieser beträgt gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung 1,74 %. Die Ausschüttungssperre daraus beträgt 3.340,00 €. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind bestanden im Geschäftsjahr nicht. Gegenüber der Gesellschafterin bestanden zum 31.12.2023 keine Forderungen/Verbindlichkeiten 3. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn-und Verlustrechnung Der unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesene Betrag ergibt sich nach Saldierung mit einer Rückdeckungsversicherung gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB. Die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert des saldierten Vermögens betragen 188.888,00 €, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Pensionsrückstellungen beträgt 336.398,00 €. Der verrechnete Aufwand aus der Pensionsverpflichtung beträgt 13.253,00 €, der verrechnete Ertrag aus der Rückdeckungsversicherung beträgt 11.897,00 €. In Höhe von insgesamt 245.303,09 € liegt eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 Satz 2 HGB vor. 4. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch die folgende Person wahrgenommen: Werner Kopmann Diplom-Informatiker Gezeichnet: Werner Kopmann
Nordhausen, den 20.12.2024 sonstige Berichtsbestandteile
Werner Kopmann, Diplom-Informatiker
Nordhausen, den 20.12.2024 Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024 festgestellt. |
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