ACARA
GmbH
Oldenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
|
Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Anlagevermögen
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319.038,04
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316.396,04
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I. Sachanlagen
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306.038,04
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316.396,04
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II. Finanzanlagen
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13.000,00
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0,00
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B. Umlaufvermögen
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4.080.958,64
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3.693.077,54
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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1.415.603,41
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1.073.732,89
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davon mit einer Restlaufzeit
von merh als einem Jahr
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969.145,85
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992.065,92
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II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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2.665.355,23
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2.619.344,65
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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0,00
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1.086,00
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Summe Aktiva
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4.401.082,68
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4.010.559,58
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PASSIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Eigenkapital
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4.161.665,30
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3.785.679,75
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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II.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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3.760.679,75
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3.543.165,23
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III.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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375.985,55
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217.514,52
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B. Rückstellungen
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118.005,50
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95.815,85
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C. Verbindlichkeiten
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121.411,88
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128.080,98
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davon mit einer Restlaufzeit
bis 1 Jahr
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10.802,02
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103.602,30
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davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr
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101.609,86
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24.478,68
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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|
0,00
|
|
983,50
|
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Summe Passiva
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4.401.082,68
|
|
4.010.559,58
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Anhang
im Sinne der §§ 284 bis 288 HGB für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember
2020
Bilanzierung
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde unter
Beachtung der Gliederungsvorschriften der §§ 265
bis 278 HGB und Sonderregelungen der §§ 42 und
42a GmbHG aufgestellt. Die durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten
Vorschriften des HGB in Bezug auf den Ansatz und die
Bewertung von Vermögensgegenständen sowie von
Rückstellungen und Verbindlichkeiten wurden beachtet.
Von der Möglichkeit der Ausübung der in Artikel
67 des Einführungsgesetzes zum HGB (EGHGB) bestehenden
Bewertungswahlrechte wurde vollumfänglich Gebrauch
gemacht. Umstellungsmaßnahmen waren nicht
vorzunehmen, sodass die Bilanzposten mit den bisherigen
Werten fortgeführt wurden.
Gliederung
Der Jahresabschluss ist gemäß den
§§ 266 und 275 HGB gegliedert. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt
worden.
Bewertung
Die Bewertung erfolgt in Übereinstimmung mit den
handels- und steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige lineare Abschreibung bilanziert. Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibung,
angesetzt.
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen
werden in der Regel linear vorgenommen. Die Abschreibung
auf Zugänge des beweglichen Sachanlagevermögens
im laufenden Geschäftsjahr wurde entsprechend der
Gesetzesvorgaben monatsgenau angesetzt. Nach dem 31.
Dezember 2007 angeschaffte oder hergestellte
Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von EUR 150,00
wurden sofort als Betriebsausgabe berücksichtigt.
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten mehr als EUR 150,00 betragen, aber nicht
EUR 1.000,00 übersteigen, wurden in einen Sammelposten
eingestellt und im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung
sowie in den folgenden vier Jahren mit jeweils 1/5
aufgelöst.
Bei Forderungen wurden Rechnungskürzungen,
Skontoabzüge und andere erkennbare Einzelrisiken durch
Wertberichtigung berücksichtigt.
Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und sonstige
ungewisse Verbindlichkeiten in ausreichender Höhe.
Die übrigen Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten werden mit Ihrem Nennwert bzw.
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Soweit steuerrechtliche Ansatz- und
Bewertungsvorschriften Abweichungen von den
handelsrechtlichen Ansätzen erfordern, wird hierauf
gesondert hingewiesen.
Bei der Darstellung der Fristigkeiten von Forderungen
und Verbindlichkeiten wird auf die Gesamtlaufzeit
abgestellt.
Als gezeichnetes Kapital wurde das
gesellschaftsvertraglich festgelegte Stammkapital in
Höhe von EUR 25.000,00 ausgewiesen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren liegen keine vor.
Beteiligungen an anderen Unternehmen mit mehr als
fünf Prozent liegen vor:
ACARA Penthouse-Hotel GmbH & Co. KG in Höhe
von 13.000,00 EUR
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Holger Kruse bestellt.
Oldenburg, den 04. März
2022
gez.
Holger Kruse -Geschäftsführer-
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 04. März 2022
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