Master Data

Registry
Register court Schwerin HRB 7747
Registered
9/18/2002
Industry
Computer consultancy activitiesOther information technology and computer service activitiesPublishing of video games
Purpose
die Herstellung und der Vertrieb von Computersystemen aller Art sowie damit verbundene Dienstleistungen. Hauptarbeitsgebiet ist die Geo-Informatik.

History

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Management

NameRole
Bernd Pollex
since 7/27/2006
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
Frank Schüssler
50.00%

Shareholders
Beta

2 shareholders

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Bernd Pollex
Neuhof
€50,000
50.00%
Frank Schüssler
Grevesmühlen
€50,000
50.00%

Financial Report

GeoInSoft GmbH

Wismar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 7.495,50 11.851,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 487,00 608,00
II. Sachanlagen 7.008,50 11.243,00
B. Umlaufvermögen 64.248,86 282.089,52
I. Vorräte 45.000,00 243.086,86
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.711,00 28.704,83
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.675,71 4.736,27
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16.537,86 10.297,83
C. Rechnungsabgrenzungsposten 246,25 266,12
Bilanzsumme, Summe Aktiva 71.990,61 294.206,64

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 60.321,70 59.240,33
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Verlustvortrag 40.759,67 267,37
III. Jahresüberschuss 1.081,37 -40.492,30
B. Rückstellungen 5.113,00 2.300,00
C. Verbindlichkeiten 6.555,91 232.666,31
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 6.555,91 4.146,31
Bilanzsumme, Summe Passiva 71.990,61 294.206,64

Anhang


I. Allgemeine Angaben

 Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

 Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§266 Abs.1, 274a; 276; 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

 Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden

 1. Bilanzierungsmethoden

 Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht  mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden,  wurden nicht bilanziert. Rückstellungen  wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

 2. Bewertungsmethoden

 Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses gekannt geworden sind, beachtet.
  
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
  

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden dem Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.


II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz   

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich; ebenso wie die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Gliederung und die Restlaufzeit und die Besicherung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Forderungspiegel ersichtlich.

Die Aufgliederung und die Restlaufzeit und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich.  Die Verbindlichkeiten. gegenüber der GS - Invest GmbH in Höhe von 258.519,00 € sind zum Bilanzstichtag wertlos. Die  Gesellschafter haben einen 100 %  Darlehensverzicht mit Besserungsschein  vorgenommen.

Die Aufgliederung der Rückstellungen ist aus dem Rückstellungenspiegel ersichtlich.

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.


III. Zusatzangaben zur Bilanz   

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sog. kleine Kapitalgesellschaft handelt.


IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung   

Die Gesellschafter haben auf das Darlehen in Höhe von 258.519,00 € verzichtet. Zu dem Darlehenserlass  besteht ein Besserungsschein. Das Darlehen wurde zu 100 % als außerordentlicher Ertrag  in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. In Höhe von 5 % des Gewinns vor Steuern ist der Besserungsfall eingetreten. Der Betrag in Höhe von 46,09 € wurde als außerordentlicher Aufwand erfasst.


V. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung  mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Jahresüberschuss  1.081,37 EUR
  
wie folgt zu verwenden:

Ausgleich der Verluste aus Vorjahren. 

VI. Geschäftsführung

Dipl.-Ing. Bernd Pollex
  

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