Netzgesellschaft Oyten GmbH

Hauptstraße 55, 28876 Oyten, DEU

Master Data

Registry
Register court Walsrode HRB 204765
Registered
3/18/2014
Industry
Construction of utility projects for electricity and telecommunicationsStorage of gas as part of network supply servicesOperation of railroad infrastructure
Purpose
Der Betrieb von Versorgungsnetzen im Gebiet der Kommune Oyten. Die Versorgung im Sinne von Satz 1 umfasst den Bau und Betrieb von Energieversorgungsnetzen sowie Energiedienstleistungen (unter anderem Messwesen).

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Cordula Schröder
since 1/6/2021
Managing Director
Procura
Jens Ruschenbaum
since 3/18/2014
Managing Director

Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (2)

NameOwnership
Politische Gemeinde Oyten
51.00%
49.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Politische Gemeinde Oyten
Germany
€25,500
51.00%
Germany
€24,500
49.00%

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

Netzgesellschaft Oyten GmbH

Oyten

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG, TKG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

NETZGESELLSCHAFT OYTEN GMBH, OYTEN
LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen

Die Netzgesellschaft Oyten GmbH (im Folgenden kurz: NOG) wurde am 08.01.2014 gegründet. Das volleingezahlte Stammkapital der Gesellschaft beträgt T€ 50. Anteilseigner sind die Gemeinde Oyten mit 51 % und die Stadtwerke Achim AG, Achim, mit 49 % der Geschäftsanteile.

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Versorgungsnetzen im Gebiet der Kommune Oyten.

Die Gesellschaft hat im Jahr 2014 die Stromkonzession im Gemeindegebiet Oyten von der Gemeinde Oyten erhalten. Der Stromkonzessionsvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren beginnend am 01.01.2015 und endend am 01.01.2035. Die Übernahme des Stromnetzes ist zum 01.01.2018 erfolgt. Mit der Stadtwerke Achim AG (im Folgenden kurz: SWA) wurde zur technischen Betriebsführung ein Pachtvertrag geschlossen. Die Durchführung der kaufmännischen Betriebsführung erfolgt ebenfalls durch die SWA im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages, da die NOG kein eigenes Personal beschäftigt.

Die NOG ist somit nach § 6b Abs. 3 Satz 2 EnWG im Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung tätig. Außer dieser Tätigkeit nimmt die NOG keine weiteren Tätigkeiten im Sinne des § 6b Abs. 3 Satz 2 EnWG wahr. Mit dem Tätigkeitsbereich der Elektrizitätsverteilung unterliegt die NOG den entsprechenden rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben des EnWG und der nachfolgend erlassenen einschlägigen Verordnungen zur Regelung der Aufgaben von Verteilnetzbetreibern. Da die NOG lediglich in dem vorgenannten Tätigkeitsbereich tätig ist, entspricht die Rechnungslegung und Buchführung den Vorgaben des § 6b EnWG. Die Überwachung der regelungskonformen Tätigkeit obliegt seit dem 01.01.2018 der Regulierungskammer Niedersachsen (Landesregulierungsbehörde).

Geschäftsverlauf

Neben der 20 kV-Kabelsanierung "Bremer Breden", dem Austausch der MS-Schaltanlagen "Stader Straße" und "Ochtumstraße", sowie der Erneuerung eines Transformators in der Trafostation "Dorfstraße" wurde im Geschäftsjahr 2023 in die Anbindung von Baugebieten an das Stromversorgungsnetz investiert. Unter Berücksichtigung der abgesetzten Baukostenzuschüsse beliefen sich die Investitionen auf insgesamt T€ 435. Die Finanzierung erfolgte durch erhaltene Baukostenzuschüsse sowie durch Eigenmittel.

Die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft ist gekennzeichnet durch eine hohe Anlagenintensität, die eine entsprechende Kapitalbindung erfordert. Der Anteil des langfristig gebundenen Vermögens an der Bilanzsumme von 5,1 Mio. € liegt bei 81,6 %. Das Umlaufvermögen verringert sich um 0,1 Mio. € durch die gesunkenen Forderungen gegen Gesellschafter auf 0,9 Mio. €. Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 3,2 Mio. €. Die Eigenkapitalquote beträgt 63,3 %.

Die Steuerrückstellungen betreffen Gewerbesteuer von T€ 2 (Vorjahr T€ 5) und Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag von T € 3 (Vorjahr T€ 5) für das Geschäftsjahr 2023. Die sonstigen Rückstellungen von T€ 7 (Vorjahr T€ 7) betreffen Prüfungskosten und Kosten für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses. Die Verbindlichkeiten verringerten sich um 0,1 Mio. € auf 1,9 Mio. €. Die Tilgung des Gesellschafterdarlehens auf 1,7 Mio. € erfolgte planmäßig. Die Zahlungsfähigkeit war während des gesamten Geschäftsjahres und darüber hinaus gewährleistet.

Die Ertragslage ist geprägt durch die erzielten Umsatzerlöse aus der Verpachtung der Elektrizitätsverteilungsanlagen an die Stadtwerke Achim AG in Höhe von T€ 606 (Vorjahr T€ 577). Den Umsatzerlösen standen steigende Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen von T€ 300 (Vorjahr T€ 289) sowie gering gestiegene sonstige betriebliche Aufwendungen von T€ 65 (Vorjahr T€ 64) gegenüber. Das Betriebsergebnis beträgt T€ 242 (Vorjahr T€ 224). Nach Verrechnung mit den auf das Gesellschafterdarlehen entfallenden Zinsaufwendungen (T€ 10) und den Ertragsteuern (T€ 69) verbleibt ein Jahresüberschuss von T€ 162 (Vorjahr T€ 150).

Zur internen Steuerung und als Indikator für die nachhaltige Ertragskraft verwendet die NOG das Ergebnis der Geschäftstätigkeit. Diese Ergebnisgröße ist als Indikation des zahlungswirksamen Ergebnisbeitrags der zentrale finanzielle Leistungsindikator des Unternehmens. Dieses Ergebnis beträgt für 2023 T€ 232 und überschreitet damit das im Halbjahressplan prognostizierte Ergebnis der Geschäftstätigkeit um T€ 30. Ausgewirkt haben sich die gegenüber dem Planansatz um T€ 30 höheren Pachtentgelte.

Maßnahmen mit besonderer Bedeutung für den Umweltschutz

Maßnahmen für den Umweltschutz werden seitens der NOG durch die SWA als Pächterin der Stromverteileranlagen durchgeführt. Die SWA achtet im Rahmen der Investitionstätigkeiten auf die Verwendung umweltfreundlicher und -schonender Bau- und Verlegetechniken. Dabei steht so weit wie möglich die Vermeidung von Belastungen für Mensch und Umwelt im Fokus. Die geschieht z.B. durch grabenlose Verlegeverfahren zur Vermeidung von Bauschuttabfällen oder durch stetige Baustellen- und Qualitätsüberwachung unter anderem auf die Einhaltung der DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" und der RAS-LG 4 - "[…] Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen". Die vorschriftsmäßige Beseitigung von Abfällen anhand von Abfallschlüsselnummern und der Substitution von umweltschädlichen Stoffen wird bei der SWA über die Technische Führungskraft auf Einhaltung überwacht und über die TSM-Zertifizierung von externen Fachleuten geprüft. Die bestehende TSM-Zertifizierung der SWA wurde im April 2023 im Rahmen eines Rezertifizierungs-Audits erneuert.

Chancen und Risiken

Chancen für die Gesellschaft ergeben sich seit der Übernahme des Netzes von der EWE Netz GmbH durch die stetige Vereinnahmung der Pachtentgelte.

Die NOG ist in das Risikomanagementsystem der SWA eingebunden. Die weltweiten Störungen der Lieferketten z.B. infolge des Ukraine-Krieges, der Bedrohung der Handelsrouten im Golf von Aden, der Krieg im Gaza-Streifen oder der China-Taiwan-Konflikt führen zu erheblichen politischen Verunsicherungen und als Folge zu Einschränkungen der Verfügbarkeit von Materialien und Lieferverzögerungen. Um diesen Problemen zu begegnen, wurde seitens der Gremien der NOG beschlossen, zweijährige Investitionspläne aufzustellen, um frühzeitig die Beschaffung von Liefer- und Bauleistungen sicherstellen zu können. Sollten sich als Folge der vorgenannten Krisen wesentliche -auch inflationsbedingte- Preisänderungen gegenüber der Kalkulation ergeben, führen diese zur Anpassung von Investitionsplänen, die dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung vorgelegt werden.

Das Risiko zur Substanzerhaltung des Verteilungsnetzes besteht für die NOG nicht. Die Substanzerhaltung der Anlagen ist im Pachtvertrag mit der SWA geregelt und von dieser zu tragen. Wirtschaftliche Risiken aufgrund der weiterhin anhaltenden o.g. Krisen werden aus heutiger Sicht nicht erwartet, da das Ergebnis maßgeblich durch Pachterlöse geprägt ist.

Bestandsgefährdende Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, bestehen nicht.

Ausblick

Das im Geschäftsjahr 2024 veranschlagte Investitionsvolumen beträgt 0,8 Mio. €. Investitionsschwerpunkte sind Erweiterungen und Erneuerungen im Stromnetzbereich insbesondere in der Straße Sonnenblumenweg / Kornblumenweg und in der Straße Tütoort, die Erneuerung einer Gittermaststation im Kornblumenweg sowie die Anbindung von Baugebieten an das Stromversorgungsnetz. Die Finanzierung soll u.a. durch Baukostenzuschüsse sowie eigene Mittel erfolgen. Die stark gestiegenen Baukosten können dazu führen, dass die im Unternehmen vorhandenen liquiden Mittel frühzeitiger aufgezerrt werden, so dass eine Eigen- oder Fremdkapitalbeschaffung erforderlich wird. Investitionen ab dem Geschäftsjahr 2025/2026 müssen daher voraussichtlich über Fremdkapital oder Einbringung zusätzlichen Eigenkapitals der Gesellschafter abgesichert werden.

Ferner ist innerhalb der nächsten fünf Jahre geplant, die Schalt- und Überwachungs-möglichkeiten im Mittelspannungsnetz weiter auszubauen, um kürzere Reaktionszeiten im Falle von Störungen und Netzumschaltungen zu realisieren. Damit soll erreicht werden, dass mögliche -z.B. durch Störungen hervorgerufene- Versorgungsunterbrechungszeiten für die angeschlossenen Netzkunden so gering wie möglich ausfallen.

Der Umbau der Energieversorgungssysteme in Deutschland hin zur Klimaneutralität -insbesondere durch Zubau dezentraler erneuerbarer Energieerzeugungsanlagen und Ausbau der Elektromobilität- wird erhebliche Investitionen in Netzerweiterungsmaßnahmen und Netzverstärkungen der Bestandsnetze in den nächsten Jahren erforderlich machen. Hierzu wird es auch notwendig sein, intelligente Netzsteuerungsmechanismen zu implementieren. Aufgrund der Anforderungen gemäß § 14a EnWG zur netzdienlichen Steuerung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen wird es notwendig sein, im Niederspannungsnetz technische Komponenten zu installieren, die den Netzbetreiber dazu in die Lage versetzen, die gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können. Hierzu ist seitens des Netzbetreibers Stadtwerke Achim AG ein umfangreiches Umsetzungsprojekt initiiert worden.

Für das Geschäftsjahr 2024 wird mit einem positiven Ergebnis der Geschäftstätigkeit von T€ 198 gerechnet.

Die gestiegene Anzahl von Unruheherden in der Welt (z.B. Gaza-Streifen, Ukraine) führen -wie oben beschrieben- teils zu erheblichen Störungen in den weltweiten Wirtschaftskreisläufen und machen sich weiterhin im Rahmen der Beschaffungssituation von Liefer- und Bauleistungen bemerkbar. Es wird daher im Jahr 2024 immer noch zu Liefer- oder auch Personalengpässen bei Zulieferern bzw. Baufirmen kommen. Auch bei der SWA als Betreiberin des Stromnetzes -und damit kritischer Infrastruktur- ist als Folge mit Einschränkungen in den Bautätigkeiten zu rechnen. Allerdings werden hierdurch keine wesentlichen Auswirkungen auf das Geschäftsergebnis erwartet, da das Ergebnis der NOG als reine Netzeigentümerin maßgeblich durch Pachterlöse geprägt ist.

 

Oyten, den 28. März 2024

gez. Jens Ruschenbaum, techn. Geschäftsführer

gez. ppa. Peter Schröder, Prokurist

Netzgesellschaft Oyten GmbH

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

NETZGESELLSCHAFT OYTEN GMBH, OYTEN

A K T I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 4.172.635,81 4.037.629,05
Sachanlagen 4.172.635,81 4.037.629,05
B. UMLAUFVERMÖGEN 942.218,40 1.019.036,10
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 231.589,98 297.580,81
1. Forderungen gegen Gesellschafter 190.784,15 263.717,82
2. Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 40.805,83 33.862,99
II. Guthaben bei Kreditinstituten 710.628,42 721.455,29
5.114.854,21 5.056.665,15

P A S S I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
EUR
A. EIGENKAPITAL 3.238.392,73 3.075.911,99
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 2.750.000,00 2.750.000,00
III. Gewinnrücklagen 275.911,99 126.051,50
IV. Jahresüberschuss 162.480,74 149.860,49
B. RÜCKSTELLUNGEN 12.358,37 17.120,00
C. VERBINDLICHKEITEN 1.864.103,11 1.963.633,16
1. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 1.847.708,99 1.936.489,24
2. Übrige Verbindlichkeiten 16.394,12 27.143,92
- davon aus Steuern EUR 15.920,49 (Vorjahr: EUR 27.084,42)
5.114.854,21 5.056.665,15

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

2023 
EUR
2022 
EUR
1. Umsatzerlöse 606.398,37 576.646,08
2. Abschreibungen auf Sachanlagen -299.818,62 -288.759,35
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen -64.724,84 -63.613,00
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -10.311,95 -10.725,35
- davon an Gesellschafter: EUR 10.311,95 (Vorjahr: EUR 10.725,35)
5. Ergebnis der Geschäftstätigkeit 231.542,96 213.548,38
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -69.043,74 -63.669,41
7. Ergebnis nach Steuern 162.499,22 149.878,97
8. Sonstige Steuern -18,48 -18,48
9. Jahresüberschuss 162.480,74 149.860,49

NETZGESELLSCHAFT OYTEN GMBH, OYTEN
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

Allgemeine Angaben

Die Netzgesellschaft Oyten GmbH, Oyten, ist beim Registergericht Walsrode unter der Handelsregisternummer HRB 204765 gemeldet.

Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2023 wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), den zu beachtenden landesrechtlichen Vorschriften, den Regelungen des Gesellschaftsvertrages sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Danach hat die Gesellschaft ihren Jahresabschluss wie für große Kapitalgesellschaften aufzustellen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten.

Die Netzgesellschaft Oyten GmbH ist nach § 3 Nr. 18 EnWG ein Energieversorgungsunternehmen. Mit Kaufvertrag vom 11.04.2017 ist die Übernahme des Stromnetzes Oyten zum 01.01.2018 erfolgt. Den Netzbetrieb hat die Stadtwerke Achim AG als Pächterin zum 01.01.2018 übernommen.

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Baukosten- und Ertragszuschüsse werden aktivisch von den Anlagenzugängen abgesetzt. Die Nutzungsdauern entsprechen der Laufzeit des Konzessionsvertrages.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu € 800,00 (netto) werden sofort abgeschrieben.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Das Eigenkapital ist mit seinem Nennwert ausgewiesen.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Aufgrund des mit der Stadtwerke Achim AG bestehenden Pachtvertrags für die Stromverteilungsanlagen werden bei der NOG keine im Bau befindlichen Anlagen ausgewiesen.

Die Zusammensetzung und die Entwicklung des Anlagevermögens gehen aus dem Anlagennachweis hervor. Dieser ist dem Anhang als Anlage beigefügt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen Gesellschafter entfallen ausschließlich auf die Stadtwerke Achim AG und betreffen noch nicht abgerechnete Baukostenzuschüsse sowie die Restforderung aus der Pachtabrechnung.

Die ausgewiesenen übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände entfallen auf die Umsatzsteuer 2023 und die Vorsteuer für das Folgejahr.

Die Forderungen gegen Gesellschafter und die unter den übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Ansprüche haben wie im Vorjahr eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

Eigenkapital

Am Stammkapital der Netzgesellschaft Oyten GmbH ist die Gemeinde Oyten mit 51 % und die Stadtwerke Achim AG mit 49 % beteiligt. Die Stammeinlagen (T€ 50) sind zu 100 % eingezahlt. Mit Gesellschafterbeschluss vom 29. Juni 2023 wurde der Jahresüberschuss 2022 in Höhe von T€ 150 vollständig in die Gewinnrücklagen eingestellt. Die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB beträgt unverändert 2,75 Mio. €.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

Restlaufzeit bis zu Restlaufzeit über
(Vorjahr) Gesamt einem Jahr einem Jahr
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 1.847.708,99 261.108,99 1.586.600,00
(1.936.489,24) (280.989,24) (1.655.500,00)
Übrige 16.394,12 16.394,12 0,00
(27.143,92) (27.143,92) (0,00)
1.864.103,11 277.503,11 1.586.600,00
(1.963.633,16) (308.133,16) (1.655.500,00)

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen € 1.311.000 (Vorjahr: € 1.379.900).

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern entfallen 1,7 Mio. € auf ein von der Stadtwerke Achim AG gewährtes Darlehen. Das verzinsliche Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2047. Das Darlehen ist in 28 jährlich gleich hohen Raten jeweils zum 31.12. eines Jahres, erstmalig am 31.12.2019, sowie mit einer Schlussrate zu tilgen. Ferner bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Stadtwerke Achim AG in Höhe von T€ 192.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die erzielten Umsatzerlöse betreffen das Pachtentgelt der Stadtwerke Achim AG für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von T€ 606. Sämtliche Umsatzerlöse wurden im Inland getätigt.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren insbesondere die Aufwendungen für Versicherungen, für die Jahresabschlussprüfung, für die Steuerberatung und Veröffentlichung sowie das Betriebsführungsentgelt der Stadtwerke Achim AG zu erfassen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten keine periodenfremden Aufwendungen.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsaufwendungen entfallen auf das von der Stadtwerke Achim AG gewährte Darlehen.

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen umfassen die Aufwendungen für die Betriebsführung durch die Stadtwerke Achim AG von T€ 49 p.a.

Angaben gemäß § 6b EnWG

Die NOG hat im Geschäftsjahr 2023 Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG mit verbundenen Gesellschaften durchgeführt:

Aus der Verpachtung des Stromnetzes Oyten an die Stadtwerke Achim AG wurden Erträge von T€ 606 erzielt.

Tilgung eines Gesellschafterdarlehens bei der Stadtwerke Achim AG in Höhe von T€ 69. Hieraus ergab sich ein Zinsaufwand von T€ 10.

Aus dem Betriebsführungsvertrag mit der Stadtwerke Achim AG ergab sich ein Aufwand von T€ 49.

Die Stadtwerke Achim AG hat für Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen in das Stromnetz Oyten T€ 435 an die NOG weiterberechnet.

 

Oyten, den 28. März 2024

gez. Jens Ruschenbaum, techn. Geschäftsführer

gez. ppa. Peter Schröder, Prokurist

Netzgesellschaft Oyten GmbH

Weitere Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 12. Juni 2024 festgestellt.

A n s c h a f f u n g s k o s t e n
01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
Sachanlagen 5.405.706,94 434.825,38 0,00 5.840.532,32
5.405.706,94 434.825,38 0,00 5.840.532,32
A b s c h r e i b u n g e n
01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
Sachanlagen 1.368.077,89 299.818,62 0,00 1.667.896,51
1.368.077,89 299.818,62 0,00 1.667.896,51
B u c h w e r t e
31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
Sachanlagen 4.172.635,81 4.037.629,05
4.172.635,81 4.037.629,05

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Netzgesellschaft Oyten GmbH, Oyten

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Netzgesellschaft Oyten GmbH, Oyten, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Netzgesellschaft Oyten GmbH, Oyten, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt ''Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts'' unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" nach § 6b Absatz 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Absatz 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Absatz 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F.) (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Absatz 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Absatz 3 EnWG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Absatz 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Absatz 3 Sätze1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.

 

Bremen, den 6. Mai 2024

gez. Hoppe, Wirtschaftsprüfer

gez. Hake-Söhle, Wirtschaftsprüfer

FIDES Treuhand GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Beschluss über die Ergebnisverwendung

Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 12. Juni 2024:

"Die Gesellschafterversammlung stimmt der Empfehlung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats einstimmig zu, den Jahresüberschuss in Höhe von 162.480,74 € vollständig in die Gewinnrücklagen einzustellen."

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