OMNI LIFE SCIENCE International GmbH
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Oliver Dr. Kannapin since 1/5/2010 | Liquidator |
Official financial statements and annual reports
PET-Recycling West GmbHÜbach-PalenbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2017 bis zum 28.02.2018Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Hinweis: Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen erteilt. Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt. Vermerk In dem beigefügten, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die PET-Recycling West GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der PET-Recycling West GmbH, Übach-Palenberg - bestehend aus der Bilanz zum 28. Februar 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. März 2017 bis zum 28. Februar 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der PET-Recycling West GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. März 2017 bis zum 28. Februar 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse > entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 28. Februar 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. März 2017 bis zum 28. Februar 2018 und > vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus > identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; > gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; > beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; > ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; > beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; > beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge-setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; > führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Leipzig, 28. Mai 2018 Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pester, Wirtschaftsprüfer Zatzsch-Loos, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 28. Februar 2018 für die Offenlegung gemäß § 327 HGBAktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. März 2017 bis zum 28. Februar 2018 (Geschäftsjahr 2017)
Anhang für die Zeit vom 1. März 2017 bis zum 28. Februar 2018 (Geschäftsjahr 2017)- für die Offenlegung gem. § 327 HGB -Handelsregister B des Amtsgerichts Aachen, HRB 19636Allgemeine Hinweise Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses wurden einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Die Posten sind im Anhang gesondert erläutert. Die für die einzelnen Positionen geforderten Zusatzangaben wurden ebenfalls in den Anhang übernommen. Die Angaben erfolgen wegen der großen Einzelbeträge in Hinblick auf Klarheit und Übersichtlichkeit in T€ sowie unter T€ 0,5 in T€ 0. Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen zu den mathematisch ergebenen Werten auftreten. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen wurden zu Anschaffungs-bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die Herstellungskosten entalten Einzelkosten zuzüglich angemessener Gemeinkosten. Durch das angewandte Bewertungsverfahren wird die Einhaltung des Niederstwertprinzips sichergestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten abzüglich der Wertabschläge für Einzelrisiken bilanziert. Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit einem Zinssatz von 2,7 % abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Erläuterungen zum Jahresabschluss Bilanz Aktivseite 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in Anlage 3/3 dargestellt. Entwicklung des Anlagevermögens in der Zeit vom 1. März 2017 bis zum 28. Februar 2018
Umlaufvermögen 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen in Höhe von T€ 567 enthalten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen und Strom- und Energiesteuererstattungsansprüche betreffen. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, belaufen sich auf T€ 1.556 (Vorjahr: T€ 1.780). Passivseite 3. Verbindlichkeiten Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 37.484 (Vorjahr: T€ 29.408) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestanden außer den branchenüblichen Eigentumsvorbehalten keine weiteren Sicherheiten. Ebenso sind in Höhe von T€ 1.798 (Vorjahr: T€ 480) Verbindlichkeiten gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen und bestehen ausschließlich aus Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten. Diese haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Gewinn- und Verlustrechnung 1. Personalaufwand
Durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer:
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsen in Höhe von T€ 1 (Vorjahr T€ 0) aus der Aufzinsung von Rückstellungen enthalten. Sonstige AngabenWesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Vorgänge, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich wären, sind nach Abschluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Organe der Gesellschaft Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte die Geschäftsführung der PET-Recycling West GmbH, Übach-Palenberg, durch die Geschäftsführer: Herr Thomas Schwind Herr Michael Krämer Herr Andreas Ruthenschröer Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
12. April 2018 gez. Thomas Schwind, Geschäftsführer gez. Michael Krämer, Geschäftsführer gez. Andreas Ruthenschröer, Geschäftsführer Lagebericht für das Geschäftsjahr 20171. Darstellung der Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2017 gekennzeichnet durch ein stetiges und kräftiges Wirtschaftswachstum. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) - als Maß für die wirtschaftliche Wertschöpfung der deutschen Volkswirtschaft - war im Jahr 2017 um 2,2 % höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit das achte Jahr in Folge gewachsen. Im Vergleich zu den Vorjahren konnte das Tempo nochmals erhöht werden. Im Jahr 2016 war das BIP bereits deutlich um 1,9 % und 2015 um 1,7 % gestiegen. Eine längerfristige Betrachtung zeigt, dass das deutsche Wirtschaftswachstum im Jahr 2017 fast einen Prozentpunkt über dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre von +1,3 % lag. Mit Einführung des Pfandsystems wurden PET-Einweg-Gebinde nach damaligen Bewertungskriterien als nicht ökologisch vorteilhafte Verpackungssysteme klassifiziert. Hersteller von PET-Rezyklaten, Preformhersteller und Getränkeabfüller haben die Initiative ergriffen, diese ökologische Bewertung zu verbessern und somit möglichen Sanktionierungen entgegenzuwirken. Hierzu wurden Stoffkreisläufe etabliert, welche es ermöglichen, das eingesammelte Material wieder hochwertig in neuen Flaschen einzusetzen. Dafür werden die aus dem Pfandsystem der DPG (Deutsche Pfandsystem GmbH) zurückgeführten Getränkeflaschen verwendet. In den letzten Jahren ist sowohl der Verbrauch an PET-Verpackungen in Form von Getränkeflaschen als auch die Verwertung dieser Getränkeflaschen durch Recycling deutlich gestiegen. 2. Ertragslage Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr (kurz: "GJ") ein den Planungen entsprechend gutes Ergebnis erzielt. Im GJ 2017 wurden 7.849 Tonnen Regranulate (GJ 2016 1.570 Tonnen) aus recycelten PC-Ballen hergestellt. Die produzierte Preformmenge erhöhte sich im GJ 2017 auf 448,6 Mio. Stück (GJ 2016 48,8 Mio. Stück). Die Gesamtleistung erhöhte sich aufgrund der Produktion über das gesamte GJ 2017 auf Mio. € 31,6 (Vorjahr Mio. € 11,5). Der Rohertrag verringerte sich bezogen auf die Gesamtleistung auf 60,7 % (Vorjahr 74,6 %). Ursächlich hierfür ist der gestiegene Anteil hergestellter Preforms im Verhältnis zur Regranulatproduktion. Weiterhin hatte die Gesellschaft im Vorjahr einen Anlaufkostenzuschuss erhalten. Der Personalaufwand stieg im Vergleich zum GJ 2016 um Mio. € 1,3. Der Anstieg ist durch die Entwicklung der Mitarbeiterstruktur und Tariferhöhungen verursacht. Das Jahresergebnis wurde an die Gesellschafterin im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrages übertragen. Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat sich im GJ um 17 (29 %) auf 75 erhöht. 3. Vermögens- und Finanzlage Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die Vermögens- und Kapitalstruktur zum 28.02.2018 und deren Veränderung gegenüber dem 28.02.2017.
Das GJ 2017 war das erste vollständige produktive GJ, somit ist der Anstieg der Bilanzsumme und aller wesentlichen Posten der Bilanz hiermit zu begründen. Der Anteil des langfristig gebundenen Vermögens beträgt zum Stichtag 64,8 % (Vorjahr 75,3 %) der Bilanzsumme. Die Erhöhung des Anlagevermögens resultiert aus Neu- und Erweiterungsinvestitionen in Anlagentechnik, die die laufenden Abschreibungen übersteigen. Die Investitionen in das Anlagevermögen beliefen sich im GJ auf insgesamt T€ 6.219. Investitionen Die Investitionstätigkeit der Gesellschaft zeigt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Sicherung der Qualität, der Produktionsleistung, der Wirtschaftlichkeit und insbesondere zum Kapazitätsausbau. Im GJ 2017 wurden u.a. T€ 1.211 in eine dritte Spritzgussmaschine investiert, welche im GJ 2017 in Betrieb gegangen ist. Die wesentlichen Investitionen wurden jedoch für den Werksausbau und die Erweiterung der Anlagentechnik vorgenommen und sind im GJ 2017 noch nicht in Betrieb genommen. Finanzierung Die der PET-Recycling West GmbH am Anfang des GJ von Schwestergesellschaften zur Verfügung gestellten Finanzierungsmittel mit Saldo von Mio. € 26,1 sind im Verlauf des GJ 2017 um Mio. € 6,1 gestiegen. Zentrales Finanzierungsinstrument zur Sicherung der kurzfristigen Zahlungsfähigkeit der PET-Recycling West GmbH ist das Cash-Pooling unter Führung der Mitteldeutschen Erfrischungsgetränke GmbH & Co. KG. Zum Bilanzstichtag standen der PET-Recycling West GmbH keine Kontokorrent-/Avallinien zur Verfügung. 4. Chancen- und Risikobericht Auf den obersten Verantwortungs- und Entscheidungsinstanzen werden wesentliche Chancen und Risiken diskutiert und grundsätzliche Entscheidungen zur Risikovermeidung bzw. Risikoreduzierung getroffen, die entsprechend operativ umgesetzt und überwacht werden. Kontroll- und Informationssysteme stellen sicher, dass bei Veränderungen und Auswirkungen auf Ergebnisse alle Entscheidungsträger unverzüglich informiert sind, um über Maßnahmen zur Gegensteuerung und zur Risikobehandlung zu entscheiden. Besondere Markt- und Ausfallrisiken sehen wir für unser Marktsegment derzeit nicht. Durch die enge Kundenbindung besteht eine hinreichend große Planungssicherheit auf der Absatzseite auch über das kommende GJ hinaus. Auf den Beschaffungsmärkten besteht das Risiko steigender Preise für produktionsnotwendige Rohstoffe. Die politische Gefahr einer Lenkungsabgabe oder ähnlicher Sanktionen auf PET-Ein-wegverpackungen besteht weiterhin. Dieser wirken wir dadurch entgegen, dass wir uns in verschiedenen Verbänden und Brancheninitiativen engagieren. Dies sind u.a. die Gütegemeinschaft Wertstoff PET oder das Forum PET in der Industrievereinigung Kunststoffverpackung. Darüber hinaus versetzen wir unsere Kunden in die Lage einen hohen Recyclinganteil in PET-Einweggetränkeverpackungen einzusetzen und damit die ökobilanzielle Bewertung der Flaschen zu verbessern. Die Liquidität der PET-Recycling West GmbH wird kontinuierlich beobachtet, um Risiken frühzeitig zu erkennen. Über den erwirtschafteten Cash Flow sowie den zusätzlichen Abschluss von Darlehensverträgen mit Schwestergesellschaften wird die Liquiditätsversorgung sichergestellt. Weitere Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten, sind nicht zu erkennen. 5. Ausblick Die Recyclingbranche war im abgelaufenen GJ geprägt von einem starken Wettbewerb bei der Beschaffung von Einsatzmaterialien. Unser Lieferant hat sichere Bezugsquellen für gebrauchte Flaschen, so dass wir auch bei hoher Auslastung ausreichende Mengen beziehen können. Durch den hohen Eigenbedarf an PET-Recyclingmaterial unseres Kunden ist eine vollständige Auslastung der Produktionskapazitäten auch für das kommende GJ sichergestellt. Durch Investitionen in Kapazitätserweiterungen, Optimierung der Produktionsabläufe und der damit verbunden Steigerung der Produktivität wird sichergestellt, dass die hohen Mengenströme auch in 2018 und in Folgejahren qualitativ hochwertig verarbeitet werden können. Die Absatzmengen für das GJ 2018 werden über denen des abgelaufenen GJ liegen. Umsatzseitig ist aufgrund der Kapazitätserweiterung von einer deutlichen Steigerung auszugehen. Wir erwarten ein positives Ergebnis für das GJ 2018 auf dem Niveau des Jahres 2017.
Übach-Palenberg, den 12. April 2018 Der Jahresabschluss wurde durch Gesellschafterbeschluss, herbeigeführt im schriftlichen Umlaufverfahren am 13. Juni 2018, festgestellt. |
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