Maria Rosas
GmbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 12.08.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
12.8.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.429,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.429,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
70.415,64 |
0,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
64.395,84 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.019,80 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
78.844,64 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
12.8.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
38.400,42 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
0,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
13.200,42 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
17.543,92 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
22.900,30 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
22.900,30 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
78.844,64 |
0,00 |
Anhang
zur Bilanz zum 31. Dezember 2011
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch Herrn Christian
Neureuther wahrgenommen.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und befugt, mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
mit der Gesellschaft vorzunehmen.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer
Agentur für Kommunikation, Fotografie,
Mediengestaltung und Werbung aller Art, Eventmarketing und
- planung, Raumausstattung, Messebau, Messeplanung und
Präsentationsmedien sowie alle Tätigkeiten, die
dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. Die
Gesellschaft übt keine Tätigkeit im Sinne der
Handwerksordnung aus. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich
an anderen gleichartigen Unternehmen - gleich welcher
Rechtsform- zu beteiligen, solche Unternehmen zu erwerben
sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu
unterhalten.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 (8) HGB nicht angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerlich zugelassenen Zeiträume linear und
degressiv vorgenommen. Bei beweglichen
Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der
degressiven zu linearen Abschreibung, sobald dies zu
höheren Jahresabschreibungen führt.
Geringwerte Anlagegüter bis zu einem
Anschaffungspreis von € 410,00 werden im Zugangsjahr
in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt. Vorräte werden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennwert angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. .Aktive
Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet, soweit der
abzugrenzende Einzelposten € 400,00 übersteigt.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresverlustes.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.05.2013 festgestellt.
|