Brainforms Enterprise Software Solutions GmbHLiquidated

65824 Schwalbach am Taunus, DEU

Master Data

Registry
Register court Königstein HRB 5752
Registered
4/10/2002
Industry
Computer consultancy activitiesDevelopment and programming of application softwareProvision of data processing services
Purpose
Die Entwicklung von Datenverarbeitungs-Anwendungssystemen, Konzeption, Beratung, Einführungsunterstützung und Schulung.

History

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Management

NameRole
Sebahattin Özata
since 12/19/2003
Managing Director

Financial Report

Brainforms Enterprise Software Solutions GmbH

Schwalbach am Taunus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 11.093,00 11.573,00
I. Sachanlagen 11.093,00 11.573,00
B. Umlaufvermögen 96.769,24 130.071,27
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 96.191,35 105.916,50
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 577,89 24.154,77
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.856,51 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 109.718,75 141.644,27

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 777,35 44.179,20
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 19.179,20 10.468,05
III. Jahresfehlbetrag 43.401,85 -8.711,15
B. Rückstellungen 18.815,40 14.165,47
C. Verbindlichkeiten 90.126,00 83.299,60
Bilanzsumme, Summe Passiva 109.718,75 141.644,27

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts erfasst.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 96.191,35 € 39.158,12 € 105.916,50 € 68.873,98 €

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 32.216,93 ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 90.126,00 € 90.126,00 € -
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 83.299,60 € 83.299,60 € -
Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer / Vorstand

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Sebahattin Özata Geschäftsführung

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Frankfurt, den 09.04.2014

Gez. S. Özata

...........................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.3.2014.

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