Franke Elektrotechnik GmbH
Same addressWholesale of photovoltaic modules
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Robert Buschmann since 2/10/2010 | Managing Director |
Günter Jochen Franke since 1/28/2009 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
SHELL Overseas Investments B.V. | 98.33% |
sonnen Holding GmbHSelf-held cycle | 1.67% |
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Sovisol GmbHLichtenauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Handelsbilanz
Anhang zum 31.12.2024
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bilanzierungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB i.V.m. §§ 246 bis 251 HGB) Der handelsrechtliche Jahresabschluss der Sovisol GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen sind ausschließlich im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB berücksichtigt. Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB i.V.m. §§ 2552 bis 256 HGB) Die Bewertungsmethoden sind unter strenger Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Normen erfolgt. Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Dem stehen auch tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Absschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden periodengerecht im Jahresabschluss berücksichtigt. Gewinne sind nur beachtet worden, sofern sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Angabe zu einzelnen Posten Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden: 1. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. Vorratsvermögen Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Soweit auf Grund des strengen Niederstwertprinzips der jeweilige beizulegende Wert niedriger war, wurde dieser angesetzt (§ 253 Abs. 4 S. 2 HGB). 3. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennbetrag bewertet. 4. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert angesetzt. 5. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00. Die Höhe des Stammkapitals stimmt mit der Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Ansbach - Registergericht - HRB 4614 - überein. 6. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Vorjahr betreffenden, bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigem Betrag. 7. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Ausweis von erhaltenen Anzahlungen erfolgte gesondert unter den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 S. 2, 2. Alt. HGB). Weitere Angaben zur Bilanz 1. Angaben zur Restlaufzeit von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 286,32). 2. Angaben zu Sonstigen Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. 3. Angaben zur Restlaufzeit von Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1a HGB) sowie nach Sicherheiten (§ 285 Nr. 1b HGB) Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 217.058,13 EUR (Vorjahr: 423.008,15 EUR). Lediglich für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistugen wurden handelsübliche Sicherheiten, wie z.B. einfache bzw. erweiterte Eigentumsvorbehalte) bestellt. 4. Aufstellung des Jahresabschlusses vor jeglicher Ergebnisverwendung (§ 268 Abs. 1 S. 1 HGB) Der Jahresabschluss des Vorjahres wurde nach vollständiger, derjenige des laufenden Berichtsjahres jedoch vor jeglicher Ergebnisverwendung aufgestellt. Aus diesem Grund sind im Eigenkapital die Gewinne bzw. Verluste der vergangenen Geschäftsjahre, welche bislang durch Gesellschafterbeschlüsse auf neue Rechnung vorgetragen wurden, für das Vorjahr unter dem Bilanzposten "Bilanzgewinn" ausgewiesen. Des Weiteren wurde die Gewinnausschüttung im vorangegangenen Geschäftsjahr mit berücksichtigt. Im Berichtsjahr hingegen erfolgte ein Ausweis vor jeglicher Ergebnisverwendung, weshalb im Eigenkapital nunmehr "Gewinnvorträge" bzw. "Verlustvorträge" der Vorjahre (abzüglich vorvergangener Gewinnausschüttungen) ausgewiesen sind. Die Posten des "Eigenkapitals" entwickelten sich wie folgt:
sonstige Berichtsbestandteile
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