ACE
consulting GmbH
Passau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.921,00 |
32.322,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.921,00 |
32.322,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
333.201,51 |
321.343,50 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
288.706,47 |
259.410,70 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
44.495,04 |
61.932,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
311,00 |
411,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
336.433,51 |
354.077,00 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
82.668,18 |
63.183,94 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
38.183,94 |
21.203,42 |
| III.
Jahresüberschuss |
19.484,24 |
16.980,52 |
| B.
Rückstellungen |
15.300,21 |
19.272,77 |
| C.
Verbindlichkeiten |
238.465,12 |
271.620,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
336.433,51 |
354.077,00 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahres-abschlusses in Anspruch genommen.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
sind nicht vorhanden.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungs-betrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kosten-steigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB.
Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben nach § 42 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
nachfolgende Forderungen und Verbindlichkeiten:
|
Geschäftsjahr
|
Vorjahr
|
Forderungen
|
0,00 €
|
0,00 €
|
Verbindlichkeiten
|
10.595,97 €
|
124.466,65 €
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IV. Sonstige Angaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des Geschäftsjahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Geschäftsführer: Herr Rainer Schauer
Passau, den 15.03.2017
gez. Rainer Schauer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.03.2017 festgestellt.
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