optimal
Umwelttechnik GmbH
Menden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
82.463,00 |
28.918,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
724,00 |
1.401,00 |
| II.
Sachanlagen |
81.739,00 |
27.517,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
611.465,62 |
924.934,91 |
| I.
Vorräte |
231.606,98 |
197.547,94 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
113.608,77 |
156.320,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
266.249,87 |
571.066,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
491,00 |
| Aktiva |
693.928,62 |
954.343,91 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
581.084,97 |
519.194,18 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
494.194,18 |
277.891,01 |
| III.
Jahresüberschuss |
61.890,79 |
216.303,17 |
| B.
Rückstellungen |
74.261,43 |
188.779,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
38.582,22 |
246.370,18 |
| Passiva |
693.928,62 |
954.343,91 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die optimal Umwelttechnik GmbH hat ihren Sitz in Menden.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter
HRB 12667 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1,
Satz 2, 266 ff HGB).
Der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
liegen die gesetzlichen Gliederungsschemata der
§§ 266 bzw. 275 HGB zugrunde; mögliche
Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB wurden nicht
vorgenommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren angewandt.
Für die Offenlegung wurden die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 266 Abs. 1, 326 HGB in Anspruch genommen.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im Einzelnen werden
folgende Grundsätze und Methoden angewandt:
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Grundlage
für die planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen werden
linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
einem Wert bis zu € 800,00 werden im Jahr der
Anschaffung gem. § 6 Abs.2 EStG voll abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer
Wert beizulegen war.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert bewertet. Bei den Forderungen wurden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die
Rechnungsabgrenzungsposten sind für
vorausgezahlte Beträge gebildet worden, die
Aufwendungen für Zeiträume nach dem
Bilanzstichtag betreffen.
Für alle ungewissen Verbindlichkeiten werden
Rückstellungen gebildet und mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem, ihrer Restlaufzeit
entsprechenden, durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst
(§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
IV.
Angaben zur Bilanz
1.
FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMöGENSGEGENSTäNDE
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten eine Forderung gegen den Gesellschafter Armin
Krebs in Höhe von € 39.145,17 (Vj.: 17.866,29).
2.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt
zusammen:
|
Gesamtbetrag
|
d a v o
n R e s t l a u f z e i t
|
|
|
bis zu 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
erhaltene Anzahlungen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr:)
|
(30.887,92)
|
(30.887,92)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
12.589,32
|
12.589,32
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr:)
|
(111.606,10)
|
(111.606,10)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
25.992,90
|
25.992,90
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr:)
|
(103.876,16)
|
(103.876,16)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
|
38.582,22
|
38.582,22
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr:)
|
(246.370,18)
|
(246.370,18)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
Die Position "sonstige Verbindlichkeiten" beinhaltet
€ 3.342,56 (Vj.: 81.985,06) Verbindlichkeiten aus
Steuern.
3.
SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Aus Mietverträgen für die
Büroräume und den Lagerraum bestehen sonstige
finanzielle Verpflichtungen in Höhe von
€ 17.250,00.
V.
Sonstige Angaben
1.
GESCHäFTSFüHRUNG
Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des
Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Herrn Armin Krebs, Menden
Frau Karla Brinkschulte, Menden
- beide alleinvertretungsberechtigt und
von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit -
Menden, den 05. März
2024
gez. Karla Brinkschulte
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gez. Armin Krebs
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.03.2024
festgestellt.
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