KIM GmbHLiquidated

55118 Mainz, DEU

Master Data

Registry
Register court Mainz HRB 50012
Registered
11/30/2020
Industry
Computer consultancy activitiesBusiness and other management consultancy activitiesRental and leasing of motor vehicles with a maximum weight not exceeding 3,5 tons by car sharing
Purpose
Die Strategie- und Umsetzungsberatung zu Themen der intelligenten Mobilität, Smart City Projekten und zur Digitalisierung von Unternehmen der Unternehmensgruppe Mainzer Stadtwerke. Diese Tätigkeiten können auch für kommunale Unternehmen sowie Kommunen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ausgeführt werden.

Financial Overview

History

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Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

NameOwnership
Mainzer Stadtwerke AGSelf-held cycle
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Germany
€25,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

KIM GmbH

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022

A. Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen

Die Kompetenzzentrum Intelligente Mobilität (KIM) GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 29. September 2020 als 100-prozentige Tochter der Mainzer Stadtwerke AG (MSW) gegründet und am 30. November 2020 in das Handelsregister eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Strategie- und Umsetzungsberatung zu Themen der intelligenten Mobilität, Smart City Projekten und zur Digitalisierung von kommunalen Unternehmen und Kommunen, schwerpunktmäßig jedoch für die Unternehmen der Unternehmensgruppe Mainzer Stadtwerke. Zu diesem Zweck sollten die Voraussetzungen an die Inhouse-Vergabefähigkeit gemäß dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfüllt werden. Folglich sollten 80 Prozent des Umsatzes pro Geschäftsjahr im Konzernverbund erbracht werden und maximal 20 Prozent außerhalb (80/20-Regel). Im Rahmen eines Strategieprozesses wurde entschieden, diese Zielsetzung nicht mehr aktiv zu verfolgen.

Die starre 80/20-Regel muss weiterhin bei Förderprojekten innerhalb der MSW eingehalten werden, bei denen die KIM GmbH unterstützt. Darüber hinaus gilt die KIM GmbH als ein mit den weiteren Unternehmen der MSW-Gruppe verbundenes Unternehmen und kann daher lediglich zu Selbstkosten förderfähig abgerechnet werden. Die Menge an Förderprojekten ist allerdings rückläufig.

Außerhalb von Förderprojekten werden an Sektorenunternehmen nach Sektorenverordnung (SektVO) zudem weniger strenge Vergaberichtlinien adressiert. Im Jahr 2022 unterstützte die KIM GmbH die Gesellschaften der MSW bei der Projektumsetzung, dem Aufbau neuer Gesellschaften und bei der Durchführung von Veranstaltungen. Größte Auftraggeber waren die MSW sowie die Mainzer Verkehrsgesellschaft (MVG). Im externen Geschäft zählte die Landeshauptstadt Mainz zu den Kunden.

Grundlage aller Tätigkeiten sind Beratungsverträge (Dienstverträge) mit klaren Leistungsspezifikationen.

Die KIM GmbH ist stark in den Gesellschaftsverbund der Mainzer Stadtwerke AG integriert und abhängig vom Projektaufkommen sowie vom Bedarf an Beratungsleistungen innerhalb der einzelnen Gesellschaften. Darüber hinaus besteht eine Konkurrenz zu etablierten externen Beratungsdienstleistern, mit welchen der Konzernverbund bereits vor der Gründung der KIM GmbH zusammengearbeitet hat. Im Laufe des zweiten Geschäftsjahres zeigte sich, dass die KIM GmbH vertraute Ansprechpartnerin für viele Abteilungen im Konzern geworden ist und darüber hinaus weitere Abteilungen zur Zusammenarbeit gewinnen konnte. Trotzdem wurden weniger Aufträge im Vergleich zu 2021 akquiriert. Die Gründe dafür werden in den Nachwirkungen der Pandemie und in der unklaren Finanzierungssituation bei Verkehrsunternehmen gesehen. Darüber hinaus wurde der IT-Dienstleister der Mainzer Stadtwerke Unternehmensgruppe im Juni 2022 Ziel eines IT-Angriffs, dessen Auswirkungen insbesondere im (IT)-Projektgeschäft bis in die Wintermonate zu spüren waren. Projekte konnten nicht wie geplant gestartet werden oder mussten mehrere Monate pausiert werden. Außerhalb des Konzerns konnte sich das KIM erstmals in zwei öffentlichen Vergabeverfahren gegen mehrere Mitbewerber behaupten und auf diesem Wege Aufträge akquirieren. Dies zeugt von sehr guter Wettbewerbsfähigkeit.

B. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nebst Kennzahlen

(1)  Vermögenslage

Bei einer Bilanzsumme von TEUR 75 (i.Vj. TEUR 58) beträgt die Eigenkapitalquote 31,7 % (i.Vj. 41,4 %). Auf der Aktivseite werden im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 67 (i.Vj. Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 58) ausgewiesen. Auf der Passivseite werden neben dem Eigenkapital von TEUR 24 (i.Vj. TEUR 24) Rückstellungen in Höhe von TEUR 15 (i.Vj. TEUR 6) und im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 27 (i.Vj. im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 23) gezeigt.

(2)  Finanzlage

Die KIM GmbH ist in das Cash Pooling der MSW einbezogen. Die Salden der Bankkonten werden demzufolge täglich ausgeglichen. Der Finanzmittelfonds, bestehend aus Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus dem konzerninternen Cash Pooling und liquiden Mitteln, beträgt TEUR - 265 (i.Vj. TEUR +104). Die Zahlungsfähigkeit war während des gesamten Geschäftsjahres gegeben. Die Veränderung resultiert ausschließlich aus der operativen Tätigkeit.

(3)  Ertragslage

Das Ergebnis vor Verlustübernahme ist die steuerungsrelevante Kennzahl der Gesellschaft. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Verlust in Höhe von TEUR 241 (i.Vj. TEUR 140) ausgewiesen. Dieser liegt deutlich über dem geplanten Verlust von TEUR 143. Dies liegt vor allem daran, dass die internen Umsätze geringer ausfielen als in 2021 (337 T€ zu 201 T€). Gründe hierfür sind u.a. Nachwirkungen der Pandemie und die Pausierung von konzerninternen Projekten auf Grund des IT-Angriffs auf die Mainzer Stadtwerke Unternehmensgruppe.

Die Umsatzerlöse der Gesellschaft betragen TEUR 237 (i.Vj. TEUR 369) und ergeben sich aus den Beratungsprojekten. Demgegenüber stehen Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 392 (i.Vj. TEUR 402). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 83 (i.Vj. TEUR 105) betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für konzerninterne Dienstleistungen in Höhe von TEUR 49 (i.Vj. TEUR 45).

(4)  Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2022 durchschnittlich 6 Personen.

C. Voraussichtliche Entwicklung mit Hinweisen auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Aufgrund der Bestimmungen des EU-Beihilferechts sind bei Leistungen für Förderprojekte von verbundenen Unternehmen lediglich Selbstkostensätze anzusetzen. Dies beeinflusst das Ertragspotential der Gesellschaft. Chancen ergeben sich aus Leistungen, die nicht unter das EU-Beihilferecht fallen.

Nach Auslaufen der Pandemie wirkt sich nun die Energiepreiskrise sowie der akute Fachkräftemangel nachteilig auf die finanzielle wie auch die organisatorische Gesamtsituation der MVG sowie weiterer Kommunen und kommunaler Unternehmen aus. Auch die Auswirkungen des von der Bundesregierung beschlossenen Deutschlandtickets auf Verkehrsunternehmen und kommunale Unternehmen sind derzeit noch ungewiss. Rückläufigen Einnahmen wird in der Regel mit einem Zurückfahren der Investitionen begegnet, welches Geschäftsmöglichkeiten im Bereich der Strategie- und Umsetzungsberatung mindert. Es besteht das Risiko, dass auch zukünftig keine oder nur wenige Projekte durchgeführt werden und dementsprechend die Nachfrage nach Leistungen der KIM eingeschränkt ist, da sich auf die kurzfristige Problembewältigung fokussiert wird. Gleichzeitig bedroht der akute Personalmangel in vielen Bereichen die Funktionsfähigkeit kommunaler Unternehmen, so dass diese vermehrt auf externe Unterstützung angewiesen sind, wenn sie ihre Dienstleistungen im gewohnten Umfang bereitstellen und erneuern wollen.

Die Geschäftsführung geht vorbehaltlich der oben genannten Risiken davon aus, dass die Leistungen der KIM GmbH im Geschäftsjahr 2023 an das Niveau von 2021 anknüpfen können. Der Wirtschaftsplan weist daher ein Jahresergebnis vor Verlustübernahme in Höhe von TEUR -163 aus.

Die KIM GmbH ist in das Risikomanagementsystem der Mainzer Stadtwerke AG eingebunden. Risiken, die den Bestand des Unternehmens unmittelbar gefährden, sind nicht erkennbar.

Ein Risiko für die KIM GmbH ist, dass auf Grund der Energiekrise und damit verbundenen steigenden Kosten in den Kommunen Investitions- und Innovationsprojekte nicht durchgeführt werden. Darüber hinaus steigt das Risiko von Angriffen auf beispielsweise die Unternehmens-IT und die damit verbundenen Komplettausfällen der Unternehmensressourcen. Ein weiteres Risiko ist der Fachkräftemangel bzw. die Fluktuation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Fehlendes Knowhow kann dazu führen, dass die KIM GmbH die gewünschte Dienstleistung nicht anbieten an.

Aus der erheblich verbesserten finanziellen Situation der Landeshauptstadt Mainz ergeben sich für die KIM GmbH wesentliche Chancen, da die Stadtverwaltung in einem deutlich größeren Umfang als bisher in Stadtgestaltung, Infrastruktur und Entwicklungspläne investieren kann. Beispielsweise bieten größere Stadtentwicklungsprojekte das Potential, ganzheitliche, intelligente Mobilitätslösungen zu implementieren. Insbesondere die Themenbereiche Digitalisierung der Verwaltung, Ladeinfrastruktur, Smart City, Verkehrsleittechnik, der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs unter Einbezug der novellierten Gesetzeslage sowie die Erstellung übergeordneter Entwicklungskonzepte bieten zahlreiche Geschäftsmöglichkeiten.

Weiterhin wird das aktive Auftreten über die Grenzen des Konzerns intensiviert und Beratungsleistungen an weitere kommunale Unternehmen und Verwaltungen angeboten, auch wenn die finanzielle Situation in anderen Kommunen nicht mit der von Mainz vergleichbar ist. Die gesamtgesellschaftlichen Trends Urbanisierung und Digitalisierung in Verbindung mit den erheblich steigenden Anstrengungen zu mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit kommen dem Geschäftsmodell der KIM GmbH zugute. Hervorzuheben sind die großen Marktpotentiale von erarbeiteten Beratungslösungen zu den Themen Mobilitäts- und Nachhaltigkeitskonzepten. Weiterhin hat das Land Rheinlandpfalz ein umfangreiches Investitionsprogramm für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen aufgelegt. Es ist davon auszugehen, dass damit ein erhöhter Bedarf an projektspezifischer Beratung und Umsetzungsbegleitung auf kommunaler Ebene entsteht.

Einschätzungen und Aussagen über künftige Ereignisse unterliegen naturgemäß Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse abweichen und besser oder schlechter ausfallen als erwartet.

 

Mainz, den 5. Mai.2023

KIM GmbH

Geschäftsführung
Caro Glandorf

Bilanz zum 31. Dezember 2022

A k t i v a

    31.12.2022 31.12.2021
  Anhang EUR EUR
A. Umlaufvermögen      
Forderungen (1)    
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen   8.626,97 0,00
2. Forderungen gegen Gesellschafter   0,00 57.636,39
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen   66.533,75 0,00
    75.160,72 57.636,39
    75.160,72 57.636,39

P a s s i v a

    31.12.2022 31.12.2021
  Anhang EUR EUR
A. Eigenkapital (2)    
I. Stammkapital   25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag   -1.162,27 -1.162,27
    23.837,73 23.837,73
B. Rückstellungen (3)    
Sonstige Rückstellungen   14.912,20 6.372,00
C. Verbindlichkeiten (4)    
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen   244,42 628,32
2. Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin   27.326,74 0,00
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen   2.912,65 23.240,44
4. Sonstige Verbindlichkeiten   5.926,98 3.557,90
    36.410,79 27.426,66
    75.160,72 57.636,39

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

    2022 2021
  Anhang EUR EUR
1. Umsatzerlöse (5) 236.691,27 369.053,73
2. Sonstige betriebliche Erträge   104,29 164,16
3. Materialaufwand (6) 1.101,82 1.562,00
4. Personalaufwand      
a) Gehälter   327.207,91 336.251,89
b) Soziale Abgaben   64.495,05 65.883,29
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen (7) 82.678,86 104.994,78
6. Betriebsergebnis   -238.688,08 -139.474,07
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (8) 1.892,62 218,54
8. Ergebnis nach Steuern   -240.580,70 -139.692,61
9. Erträge aus Verlustübernahme   240.580,70 139.692,61
10. Jahresüberschuss   0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

I. Registerinformationen

Firma KIM GmbH
Sitz der Gesellschaft Taunusstraße 59-61, 55118 Mainz
Zuständiges Registergericht Amtsgericht Mainz
Handelsregisternummer HRB 50012

II. Allgemein

Die KIM GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 29. September 2020 gegründet und am 30. November 2020 in das Handelsregister eingetragen.

Gesellschaftszweck ist die Strategie- und Umsetzungsberatung zu Themen der intelligenten Mobilität, Smart City Projekten und zur Digitalisierung von Unternehmen der Unternehmensgruppe Mainzer Stadtwerke sowie kommunalen Unternehmen und Kommunen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit.

Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ist aufgrund der ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) für große Kapitalgesellschaften sowie unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt worden.

Die in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses zu vergrößern, wird vom Wahlrecht, bestimmte Angaben im Anhang zu machen, grundsätzlich Gebrauch gemacht.

Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den §§ 265, 266 und 275 HGB. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird zusätzlich der Posten Betriebsergebnis ausgewiesen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.

Mit der Mainzer Stadtwerke AG mit Sitz in Mainz als herrschendem Unternehmen ist am 05. Juli 2021 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 16. August 2021.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Forderungen

Die Forderungen werden zum Nennwert bilanziert.

Bei Vorliegen einer Aufrechnungslage nach § 387 BGB werden Forderungen und Verbindlichkeiten gegen die bzw. gegenüber Gesellschaftern, und gegen bzw. gegenüber verbundene(n) Unternehmen miteinander saldiert.

Eigenkapital

Das Eigenkapital ist vollständig eingezahlt und wird zum Nennwert ausgewiesen.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Bei den Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Bewertung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

(1)   Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 75, verrechnet mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 8.

Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

(2)   Eigenkapital

Gesellschafterin ist die Mainzer Stadtwerke AG. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt TEUR 25.

(3)   Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 10 (i.Vj. TEUR 1) und Jahresabschlusskosten in Höhe von TEUR 5 (i.Vj. TEUR 5).

(4)   Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin resultieren aus konzerninternem Cash Pooling TEUR 265 (i.Vj. Forderungen in Höhe von TEUR 104), aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 17 (i.Vj. TEUR 1), verrechnet mit einer Forderung aus Ergebnisabführung in Höhe von TEUR 241 (i.Vj. TEUR 140) sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 13 (i.Vj. TEUR 21).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren, wie im Vorjahr vollständig aus Lieferungen und Leistungen.

Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(5)   Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse wurden vollständig im Inland erbracht und resultieren aus dem Projektgeschäft.

(6)   Materialaufwand

Die Materialaufwendungen resultieren vollständig aus bezogenen Leistungen.

(7)   Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Dienstleistungen von Konzerngesellschaften in Höhe von TEUR 49 (i.Vj. TEUR 45) und Reise- und Fortbildungskosten in Höhe von TEUR 16 (i.Vj. TEUR 4). Es sind keine wesentlichen periodenfremden Aufwendungen enthalten.

(8)   Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von EUR 1.893 (i.Vj. EUR 218) resultieren aus der Verzinsung der Cashpooling-Verbindlichkeiten gegenüber der MSW.

VI. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach dem Abschluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet.

VI. Sonstige Angaben

Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich sechs Mitarbeiter, davon vier unbefristet und zwei befristet. Im Vorjahr waren sechs Mitarbeiter beschäftigt, davon vier unbefristet und zwei befristet.

Konzernbeziehungen

Die KIM GmbH wird in den Konzernabschluss der obersten Konzernmuttergesellschaft, der Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH (ZBM), Mainz, einbezogen. Diese stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis an Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird beim Unternehmensregister eingereicht.

Honorar des Abschlussprüfers

Die Gesellschaft macht hinsichtlich der Angabe des Honorars des Abschlussprüfers von der Erleichterung gemäß § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch und verweist diesbezüglich auf den Konzernanhang der Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Mainz, zum 31. Dezember 2022.

Organe der Gesellschaft

Geschäftsführung:

Caro Glandorf, Geschäftsführerin (ab 1. August 2021, hauptamtlich)

Michael Meier, Leiter Digitalisierung, IT & Projekte bei der MVG (bis 30. September 2022)

Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.

 

Mainz, den 5. Mai 2023

KIM GmbH

Geschäftsführung
Caro Glandorf

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die KIM GmbH, Mainz

Prüfungsurtei le

Wir haben den Jahresabschluss der KIM GmbH, Mainz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KIM GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

G rundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter f ür den Jahres abschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres abschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 5. Mai 2023

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dirk Wolfgang Fischer, Wirtschaftsprüfer
ppa. Claudia Burck, Wirtschaftsprüferin


Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde am 27.07.2023 festgestellt.

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