Karl Buchert GmbH
Heckenweg 3A, 97422 Schweinfurt, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Maximilian Buchert since 2/20/2020 | Managing Director |
Siglinde Ehrenfels since 9/26/2017 | Procura |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Beneficial owner data is only accessible to registered users.
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Karl Buchert GmbHSchweinfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Angaben unter der Bilanz
sonstige Berichtsbestandteile
Karl Buchert GmbH, Schweinfurt
Der Jahresabschluss der Gesellschaft Karl Buchert GmbH wird auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches in der aktuellen Fassung und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer "kleinen Kapitalgesellschaft" gem. § 267 Abs. 2 HGB auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Für die Aufstellung der Bilanz wird die Gliederung gem. § 266 Abs. 1 Satz 2 HGB zugrunde gelegt. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gem. § 275 Abs. 2 HGB in der Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung der einzelnen Vermögens- und Schuldposten ist unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften erfolgt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden, werden stetig angewendet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig drei Jahre zugrunde gelegt, wenn sich nicht ein abweichender Zeitraum, in dem sie voraussichtlich genutzt können, ergibt. Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die handelsrechtliche Nutzungsdauer entspricht den handelsrechtlichen Grundsätzen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend den ertragsteuerlichen Regelungen bewertet. Die Finanzanlagen betreffen Beteiligungen und werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bzw. mit den zum Bilanzstichtag niedrigeren Tagespreisen bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. In Arbeit befindliche Aufträge werden mit dem Material- und Lohneinzelkosten zuzüglich angemessener Teile der Gemeinkosten bewertet. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei den sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag wird unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit nicht vorgenommen. Die Verbindlichkeiten sind mit den vertraglich vereinbarten Erfüllungsbeträgen bilanziert. III. Angaben zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen gegenüber Gesellschaftern zum 31.12.2023 ergeben sich in Höhe von EUR 1.241.835,37 (im Vorjahr EUR 980.069,31). Eigenkapital Der Bilanzgewinn entwickelt sich wie folgt:
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