Master Data

Registry
Register court Stuttgart HRB 728278
Registered
12/18/2008
Industry
Engineering activities for structural designConsulting architectural activities in building constructionConsulting architectural activities in interior design
Purpose
Design-, Konstruktions- und Beratungsdienstleistungen.

History

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Management

NameRole
Frank Elmar Detering
since 12/18/2008
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Stuttgart
€26,000
100.00%

Financial Report

Synapsis Design GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 24.862,00 12.635,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.322,00 1.409,00
II. Sachanlagen 23.540,00 11.226,00
B. Umlaufvermögen 19.529,32 31.867,62
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.210,86 15.904,99
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 318,46 15.962,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.792,30 513,10
Bilanzsumme, Summe Aktiva 48.183,62 45.015,72

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 10.117,71 25.808,70
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Verlustvortrag 191,30 2.580,65
III. Jahresfehlbetrag 15.690,99 -2.389,35
B. Rückstellungen 2.350,00 4.750,00
C. Verbindlichkeiten 35.715,91 14.457,02
Bilanzsumme, Summe Passiva 48.183,62 45.015,72

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes - kurz: BilMoG - umgestellt. Sofern sich Umstellungseffekte ergeben haben, wurden diese durch die Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz dokumentiert.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen bei erstmaliger Anwendung des BilMoG nicht anzuwenden. Die Vorjahreswerte wurden dementsprechend nicht angepasst.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Soweit Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, werden diese mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag abgesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Angaben der Grundlagen für die Fremdwährungsumrechnung in EURO entfallen, da keine Fremdwährungsgeschäfte bestehen.

III. Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstigen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von EUR 17.671,41 (Vorjahr: EUR 14.457,02) eine Restlaufzeit von bis zu einem.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von EUR 8.899,20 (Vorjahr: EUR 10.000,00).

IV. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Herrn Frank Detering, Stutgart

Der Geschäftsführer schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Stuttgart, den 19. Oktober 2011

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Frank Detering

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.10.2011.

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