WaBi
Bauelemente GmbH
Steinhagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
53.420,00 |
69.856,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
53.418,00 |
69.854,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.073.417,95 |
1.456.263,77 |
| I.
Vorräte |
301.756,00 |
826.777,07 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
770.951,70 |
629.201,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
710,25 |
284,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
44.543,47 |
146.042,30 |
| Aktiva |
1.171.381,42 |
1.672.162,07 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
740.374,05 |
636.543,59 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
40.000,00 |
40.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
596.543,59 |
535.428,66 |
| III.
Jahresüberschuss |
103.830,46 |
61.114,93 |
| B.
Rückstellungen |
73.172,03 |
42.786,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
357.835,34 |
992.832,48 |
| Passiva |
1.171.381,42 |
1.672.162,07 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die WaBi Bauelemente GmbH, Steinhagen, ist zum
Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des
Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
| Firmenname laut
Registergericht: |
WaBi Bauelemente GmbH |
| Firmensitz laut
Registergericht: |
Steinhagen |
| Registereintrag: |
Handelsregister |
| Registergericht: |
Gütersloh |
| Register-Nummer: |
5389 |
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu den
handelsrechtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
angesetzt und, sofern es der Abnutzung unterliegt, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Anlagenpositionen
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|
Abschreibungs- methode
|
|
Nutzungsdauer in Jahren
|
Software
|
|
linear
|
|
3
|
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
|
|
linear
|
|
3 bis 8
|
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten oder, soweit
erforderlich, mit dem niedrigeren, am Abschlussstichtag
beizulegenden Wert angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip
wurde beachtet.
Die
fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden mit den
Herstellungskosten, oder soweit erforderlich, dem
niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert
angesetzt. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden
neben den direkten Fertigungs- und Materialkosten anteilige
Fertigungs- und Materialgemeinkosten angesetzt.
Bestandsrisiken, die sich aus langer Lagerreichweite ergeben,
wird entsprechend dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung
Rechnung getragen. Zinsen für Fremdkapital werden nicht
mit in die Herstellungskosten einbezogen.
Die Bewertung der
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten. Bestandsrisiken
wird gemäß dem Grundsatz der verlustfreien
Bewertung Rechnung getragen.
Die Bewertung der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Bei
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dem
allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung
in Höhe von 1 % auf den Netto-Forderungsbestand
ausreichend Rechnung getragen.
Die Bewertung der
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
erfolgt zum Nennwert.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag erkennbare Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C.
Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr beträgt 357.835,34 Euro
(Vorjahr: 976.524,48 Euro).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 0,00 Euro
(Vorjahr: 16.308,00 Euro).
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen von Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffen, Halbfertigfabrikaten und Waren
bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
bestehen in Höhe von 21.840 Euro sonstige
finanzielle Verpflichtungen.
D.
Sonstige Angaben
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Steinhagen, 5. März
2024
gez.
Waldemar Biernatowski, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.03.2024
festgestellt. |