PUELS.LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Pierre Engemann since 8/9/2021 | Managing Director |
Jens Volker Riedel since 8/9/2021 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Beneficial owner data is only accessible to registered users.
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
LTS-Bayreuth GmbHBayreuthJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben auf Kreditinstituten wurden zum Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Bei der Aufbewahrungsrückstellung wurde aus Wesentlichkeits- und Wirtschaftlichkeitsgründen der steuerliche Wert angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern: Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latentet Steuern wurde in Anspruch genommen. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 93.220,87 EUR (Vorjahr: 71.226,17 EUR) sonstige finanzielle Verpflichtungen. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 11,0. Mitglieder der Geschäftsführungsorgane: Als Geschäftsführer wurden im Geschäftsjahr bestellt: Jens Riedel Pierre Engemann Die Angabe der Bezüge des Geschäftsführers unterbleibt nach § 286 Abs. 4 HGB. Vorgänge von besonderer Bedeutung: Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich zum Schluss des Geschäftsjahres nicht ereignet. Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung: Zu verwendendes Ergebnis:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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