H & I
GmbH
Landshut
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
39.859,61 |
6.548,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.681,00 |
6.548,00 |
| II.
Finanzanlagen |
35.178,61 |
0,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
72.972,48 |
174.490,04 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.266,23 |
24.070,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-60,00 |
-60,00 |
| II.
Wertpapiere |
0,00 |
27.452,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
42.706,25 |
122.967,17 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.071,47 |
1.075,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
113.903,56 |
194.613,84 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
89.343,05 |
104.813,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
79.813,27 |
61.012,98 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.970,22 |
-18.800,29 |
| B.
Rückstellungen |
2.250,00 |
21.050,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
22.310,51 |
68.750,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
113.903,56 |
194.613,84 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
deutschen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Bei Aufstellung des Jahresabschlusses wurden erstmals
die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) angewendet. Dabei wurden die
Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können oder wenn
Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 HGB)
veranlasst sind, wurde das Wahlrecht im Interesse eines
klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses zugunsten
der Anhangangabe ausgeübt.
Nach den Größenmerkmalen des
Handelsgesetzbuches gilt die Gesellschaft als eine "kleine"
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB .
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Abgesehen von den durch das BilMoG hervorgerufenen
Ansatz- und Gliederungsänderungen sind in den
Bilanzierungs- und Gliederungsmethoden keine weiteren
Änderungen gegenüber dem Vorjahr eingetreten.
Mit Ausnahme der Beibehaltung der niedrigeren
Wertansätze von Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens infolge steuerrechtlicher
Abschreibungen (Art. 67 Abs. 3 u. 4 EGHGB), wurden
sämtliche Umstellungseffekte aus der Erstanwendung des
BilMoG sofort ausgeübt.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten
angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Im Berichtsjahr erworbene bewegliche Gegenstände
des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu 150
€uro wurden im Jahr des Erwerbs sofort als Aufwand
erfasst.
Selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände
des Anlagevermögens (geringwertige
Wirtschaftsgüter) mit Anschaffungskosten über 150
€uro aber nicht mehr als 1.000 € wurden in einen
Sammelposten eingestellt und linear über fünf
Jahre verteilt abgeschrieben.
Die Finanzanlagen (Beteiligungen, Anteile an
verbundenen Unternehmen, Wertpapiere) wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und bewertet.
Der Ansatz für Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände erfolgte grundsätzlich
in Höhe der Anschaffungskosten. Bei der Bewertung
wurde das allgemeine Kreditrisiko mit
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
Rückstellungen betreffen alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten und wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken in
ausreichender Höhe angesetzt.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zum
Erfüllungsbetrag.
Forderungen oder Verbindlichkeiten in fremder
Währung waren nicht vorhanden.
C. Angaben zur Bilanz
I. Aktiva
Ein Anlagengitter braucht gemäß §
274a Nr. 1 HGB nicht erstellt zu werden.
Forderungen an Gesellschafter sind in den
Bilanzpositionen der Aktivseite nicht enthalten.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen nicht.
II. Passiva
Zum Bilanzstichtag betrug das
Stammkapital/gezeichnetes Kapital € 25.000,--.
Rückstellungen wurden mit insgesamt €
2.250,-- gebildet.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von € 19.519,70 aus Ausfluss aus einem
Dienstverhältnis enthalten.
Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Bilanzposten
|
Restlaufzeit in Jahren
|
|
Summe
|
Verbindlichkeiten
gegenüber bzw. aus
|
bis 1 Jahr
|
1 bis
|
über 5 Jahre
|
Buchwert
|
|
|
5 Jahre
|
|
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Kreditinstituten
|
6,81
|
|
|
6,81
|
Lieferungen und
Leistungen
|
249,45
|
|
|
249,45
|
Gesellschaftern
|
19.519,70
|
|
|
19.519,70
|
Umsatzsteuer
|
351,93
|
|
|
351,93
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
2.182,62
|
|
|
2.182,62
|
Summen
|
22.310,51
|
0,00
|
0,00
|
22.310,51
|
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
(Bürgschaften, Garantien u.ä.) bestehen nicht.
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Weitere Hinweise sind nicht veranlasst bzw. gem.
§ 288 HGB nicht erforderlich.
E. Sonstige Angaben
Der Vorjahresabschluss wurde festgestellt mit
Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2010.
Der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung wurde unverändert angenommen.
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung durch die
Geschäftsführer
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Wolfgang Hagl, Landshut
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| • |
Christian Ingerl, Wörth /
Isar
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Sie sind vom Selbstkontrahierungsverbot des §
181 BGB befreit.
Landshut, 30.12.2011
Wolfgang Hagl
Christian Ingerl
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.
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