City-Reisering-GmbHLiquidated
03046 Cottbus, DEUMaster Data
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Financial Overview
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History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Peter Wallstein since 4/9/2024 | Liquidator |
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
City-Reisering-GmbHCottbusJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der City-Reisering-GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§ 274 I 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Körperschaftsteuersatz liegt bei 15 %. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 %. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Sonstige Vermögensgegenstände Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wurden größere Beträge für noch nicht vereinnahmte Gesellschafterdarlehen und Steuererstattungsansprüche erfasst. Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt EUR 8.866,64. Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrags ergibt sich ein Betrag von EUR 54.892,16 der zu verwenden ist. Auf neue Rechnung werden EUR 54.892,16 vorgetragen. IV. Sonstige Pflichtangaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Peter Wallstein ausgeübter Beruf: Kaufmann V. Unterzeichnung des Jahresabschlusses Gemäß § 245 HGB unterzeichne ich den vorstehenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010. Cottbus, 15. Dezember 2011 gez. Peter Wallstein Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.12.2011 |
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