Velvet Trading GmbH
Markircher Straße 12A, 68229 Mannheim, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Devrim Catak since 11/22/2022 | Managing Director |
Hubert Heinz Eisenach since 4/12/2016 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Holdings
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and Loss Accounts
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Velvet Trading GmbHMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Velvet Trading GmbH, MannheimGrundlagen des Unternehmens Die Velvet Trading GmbH mit Hauptsitz in Mannheim ist ein Onlineshop-Anbieter, der sich auf alle Arten von Matten, Präsentations- sowie Haus- und Gartenartikel spezialisiert hat. Wirtschaftsbericht Hinsichtlich des Geschäftsverlaufs verweisen wir auf den Jahresabschluss. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Unsere Vorteile: • Breites Sortiment von Produkten, bei dem keine Wünsche offen bleiben - zu attraktiven Preisen • Bestellung auf Rechnung - egal, ob Sie Erstbesteller oder Stammkunde sind • Breites Sortiment: mit vielen verschiedenen Größen, Farben, Materialien von diversen Matten • Durch die Spezialisierung können wir große Mengen einkaufen und Ihnen die Preisvorteile weitergeben. • Kein teurer Außendienst, keine teuren Ladenmieten, kein Katalog, kein Musterversand - nichts, was letztendlich das Geld unserer Kunden kostet!
Mannheim, den 4. August 2025 Velvet Trading GmbH gez. Hubert Eisenach gez. Devrim Catak BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Velvet Trading GmbH, Mannheim1. Allgemeine Angaben 1.1 Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
1.2 Allgemein Der Jahresabschluss der Velvet Trading GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine große Kapitalgesellschaft. 2 Angaben zur Bilanzierung und Bewertung 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 3 Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 3.1 Anlagenspiegel für die einzelnen Posten des AnlagevermögensDie Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.
4 Sonstige Pflichtangaben 4.1 Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 143 (Vorjahr: 141). 4.2 Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
sonstige Berichtsbestandteile4.3 Unterschrift der Geschäftsleitung
Mannheim, den 4. August 2025 Velvet Trading GmbH gez. Hubert Eisenach, Geschäftsführer gez. Devrim Catak, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 04.08.2025 festgestellt. BestätigungsvermerkDas Unternehmen hat für die Offenlegung Erleichterungen geltend gemacht. Für den ungekürzten Jahresabschluss wurde der nachfolgende Versagungsvermerk erteilt. Versagungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Velvet Trading GmbH, Mannheim Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen Wir waren beauftragt, den Jahresabschluss der Velvet Trading GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2023 sowie den Anhang, einschließlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - zu prüfen. Darüber hinaus waren wir beauftragt, den Lagebericht der Velvet Trading GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2023 zu prüfen. Wir geben keine Prüfungsurteile zu dem beigefügten Jahresabschluss und dem beigefügten Lagebericht ab. Aufgrund der Bedeutung des im Abschnitt "Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen" beschriebenen Sachverhalts sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu erlangen, und versagen daher den Bestätigungsvermerk. Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen Als Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass wir nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung der Sachverhalte aus folgendem Grund nicht in der Lage waren, ein Prüfungsurteil abzugeben: Uns wurden keine ausreichenden und angemessenen Prüfungsnachweise zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Lageberichts vorgelegt. Die gesetzlichen Vertreter haben entgegen § 320 HGB die für die Prüfung erforderlichen Aufklärungen und Nachweise nicht erbracht. Darüber hinaus wurde uns von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft keine Vollständigkeitserklärung vorgelegt. Aufgrund der Bedeutung der dargestellten Prüfungshemmnisse versagen wir den Bestätigungsvermerk. Aussagen darüber, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, sind wegen der dargestellten Prüfungshemmnisse nicht möglich. Ebenso kann nicht beurteilt werden, ob der Lagebericht im Einklang mit einem den gesetzlichen Vorschriftenentsprechenden Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Gemäß § 322 Abs. 5 Satz 1 HGB erklären wir, dass wir nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung des Sachverhalts nicht in der Lage sind, ein Prüfungsurteil abzugeben (Absatz 2 Satz 1 Nr. 4) und versagen daher den Bestätigungsvermerk. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Versagungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten bzw. eben nicht erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere versagten Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht die Gesellschaft Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Es liegt in unserer Verantwortung, eine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchzuführen. Des Weiteren liegt es in unserer Verantwortung, einen Bestätigungsvermerk zu erteilen. Aufgrund des im Abschnitt „Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen“ beschriebenen Sachverhalts sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile zu diesem Jahresabschluss und diesem Lagebericht zu erlangen. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Manuel Heinzmann.
Heppenheim, 4. August 2025 H/W/S Reibold GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH gez. Manuel Heinzmann, Wirtschaftsprüfer |
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