VINODIN GmbHLiquidated

Master Data

Registry
Register court Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 31843
Registered
8/26/2004
Industry
Agents involved in the sale of wine, sparkling wine and spiritsManufacture of plastic packing goodsActivities of holding companies
Purpose
Der Vertrieb von Plastikstopfen für Getränkebehälter jeglicher Art, insbesondere Weinflaschen, außerdem der Vertrieb von Kellereiartikeln aller Art und artverwandten Gegenständen. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu vertreten und sich an solchen zu beteiligen. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten.

History

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Management

NameRole
Claus Wagner
since 10/5/2005
Managing Director

Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Nicole Verschoren
€50,000
100.00%

Financial Report

VINODIN GmbH

Grünstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 52.511,00 66.816,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 866,00 1.266,00
II. Sachanlagen 51.645,00 65.550,00
B. Umlaufvermögen 126.989,92 97.352,36
I. Vorräte 64.939,34 74.299,93
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 57.530,26 20.598,10
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.520,32 2.454,33
Bilanzsumme, Summe Aktiva 179.500,92 164.168,36

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 38.996,76 21.511,13
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Bilanzverlust 11.003,24 28.488,87
B. Rückstellungen 5.200,00 4.700,00
C. Verbindlichkeiten 135.304,16 137.957,23
Bilanzsumme, Summe Passiva 179.500,92 164.168,36

Anhang für das Geschäftsjahr 2009

I. Allgemeines zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 4 S. 1 HGB und richtet sich bei der Bilanzierung und Bewertung nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB und den Vorschriften des GmbHG. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB das Gesamtkostenverfahren gewählt. 

Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB bezüglich der Aufstellung des Anhangs und § 326 HGB bezüglich Offenlegung für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft stellt gemäß § 264 Abs.1 S.3 HGB keinen Lagebericht auf.

Die Bilanzierung erfolgt nach Verwendung des Jahresergebnisses.

Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt.

Das Stammkapital beträgt 50.000,00 € und wurde voll einbezahlt.

Nicole Verschoren  50.000,00 €  100 %

Im Geschäftsjahr 2009 war Frau Nicole Verschoren, Kauffrau als Geschäftsführer bestellt. Mit Wirkung vom 01. Januar 2010 ist Frau Verschoren nicht mehr Geschäftsführerin. Geschäftsführer ist seither Herr Jürgen Jakobs.

Ebenso wurde mit Wirkung von 01. Januar 2010 der Sitz der Gesellschaft nach Grünstadt in die Ferdinand-Porsche-Str. 15 verlegt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Aktiva

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG mit Anschaffungskosten bis zu 150 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagespiegel als Abgang ausgewiesen. Die Vermögensgegenstände mit Anschaffungskoten zwischen 151 € und 1.000 € werden über fünf Jahre abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

2. Passiva

Sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gemäß § 249 Abs.1 HGB.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen passiviert.

3. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft nimmt in Bezug auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer die Erleichterung des § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch.
 
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB.

Grünstadt, den 01. März 2011

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