C.M.
Wohnbau GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.318,00 |
48.045,00 |
| I.
Sachanlagen |
24.318,00 |
48.045,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
310.229,29 |
257.260,10 |
| I.
Vorräte |
94.919,40 |
94.919,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
185.699,32 |
159.643,93 |
| davon
gegen Gesellschafter |
3.407,90 |
5.118,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.610,57 |
2.696,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.068,57 |
677,82 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
97.250,86 |
91.735,18 |
| Aktiva |
433.866,72 |
397.718,10 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
116.735,18 |
23.665,13 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.515,68 |
93.070,05 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
97.250,86 |
91.735,18 |
| B.
Rückstellungen |
6.500,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
427.366,72 |
394.718,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
355.532,44 |
294.351,11 |
| Passiva |
433.866,72 |
397.718,10 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB.
Zur Klarheit der Darstellung werden alle nach den
gesetzlichen Vorschriften zu Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, die
wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
oder im Anhang anzubringen sind, im Anhang aufgeführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Erläuterungen zur Bilanz
Die Bilanzierung und Bewertung wird nach den
allgemeinen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256
HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften
für Kapitalgesellschaften (§§ 265 bis 283
HGB) vorgenommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurden unverändert zum Vorjahr angewandt. Die
Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder
Währung erfolgt bei den Forderungen mit dem Geldkurs
am Entstehungstag bzw. dem niedrigeren Kurs am
Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem
Briefkurs bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige degressive
Abschreibungen angesetzt. Gebrauchte Wirtschaftsgüter
werden linear abgeschrieben. Im Jahr des Zugangs erfolgt
die Abschreibung zeitanteilig auf Monatsbasis.
Geringwertige Anlagegüter werden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang erfasst.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bzw.
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei
Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken
behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge
vorgenommen. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos
und der Zinsverluste wird eine pauschale
Wertberichtigung der nicht einzelwertberichtigten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet.
Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert
bilanziert.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert
angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen
erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten auf
der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
Rechnung getragen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
sonstige Berichtsbestandteile
Frankfurt, den
15.05.2024
gez.
Tarik Sejdovic (Geschäftsführung)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.05.2024
festgestellt.
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