AL Protection Ltd.Liquidated
51674 Wiehl, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Axel Luzemann since 11/30/2005 | Director |
Financial Report
Official financial statements and annual reports
AL Protection Ltd.WiehlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAKTIVA
AnhangBilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen wird die branchenübliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Die Abschreibungen des beweglichen Anlagevermögens erfolgten linear zeitanteilig. Steuerlich zulässige erhöhte Abschreibungen oder Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen. Die Vorräte werden grundsätzlich mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden die Materialkosten, die Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten, der notwendigen Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist, eingerechnet. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Gemeinkosten einbezogen. In den Vorräten liegende Risiken werden durch entsprechende Abschläge zum am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert berücksichtigt. Die übrigen Posten des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungskosten, dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Fremdwährungen werden mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung bzw. auf der Aktivseite dem niedrigeren Kurs, auf der Passivseite dem höheren Kurs zum Bilanzstichtag bewertet. Handelsrechtliche Wahlrechte werden grundsätzlich im Rahmen der steuerlichen Zulässigkeit ausgeübt.
Wiehl, den 17. September 2013 gez. Axel Luzemann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17.09.2013 |
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