GeTeMa
GmbH
Heiligenhaus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
771.888,65 |
895.933,32 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
4.134,87 |
| Aktiva |
771.889,65 |
900.069,19 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
765.709,18 |
862.403,35 |
| B.
Rückstellungen |
4.400,00 |
4.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.780,47 |
32.865,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.780,47 |
32.865,84 |
| Passiva |
771.889,65 |
900.069,19 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für
Personen- und Kapitalgesellschaften aufgestellt. Der Anhang
bezieht sich auf die für Offenlegungszwecke
vereinfachte Bilanz des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kleinst-Kapitalgesellschaft.
Bewertungs- und Gliederungsvorschriften wurden
unverändert zu denen des Vorjahres angewandt.
B. Bilanzierunqs- und Bewertungsmethoden, Anqaben zum
Jahresabschluss
Angaben zur Bilanz
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
grundsätzlich an den ertragsteuerlichen
Vorschriften ausgerichtet.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
abzüglich der bisher aufgelaufenen und der im
Geschäftsjahr 2020 planmäßig
fortgeführten Abschreibungen bewertet.
Die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger, zeitanteiliger
linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände bemessen.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet
und -soweit abnutzbar- um planmäßige
Abschreibungen vermindert, die nach den
voraussichtlichen Nutzungsdauern bemessen wurden. Bei
den beweglichen Vermögensgegenständen wurde die
lineare Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht.
Geringwertige Anlagegüter wurden
entsprechend dem Bewertungswahlrecht gem. § 6 Abs. 2
EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben
und als Abgang berücksichtigt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung der erkennbaren Risiken
bewertet; dem möglichen Ausfall- und Zinsrisiko wurde
durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1 v.H. des aktivischen
Nettoforderungsbestandes Rechnung getragen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
ihrem jeweiligen Nennwert bilanziert worden.
Die Rückstellungen wurden unter
kaufmännischen Gesichtspunkten bewertet und
berücksichtigen die bis zur Bilanzerstellung bekannt
gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die
das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die
Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
C. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung von
Herrn Joachim Maurmann, Heiligenhaus, wahrgenommen.
Heiligenhaus, den 30. Mai 2022
Gez. Joachim Maurmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2022 festgestellt.
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