Master Data

Registry
Register court Mannheim HRB 110620
Previous
S P Consult GmbH
Registered
5/4/2004
Industry
Computer consultancy activitiesProvision of other services for non-artistic eventsActivities of holding companies
Purpose
Gegenstand geändert; nun: Die Unternehmensberatung in allen wirtschaftlichen Bereichen, soweit nicht erlaubnispflichtig, sowie alle damit zusammenhängenden Nebengeschäfte. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt sich an Unternehmen gleicher und/oder ähnlicher Art im In- und Ausland zu beteiligen, sowie Zweigniederlassungen zu errichten; Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung; Verkauf und Verleih von Zelten, Hüpfburgen und Zubehör, Attraktionen für Freizeitgestaltung, Beschallungs- und Beleuchtungstechnik, sowie Personalgestellung, Kleintransport und Dienstleistungen in den vorgenannten Bereichen; Vermittlung von Getränkeverkauf und Catering, Verleih von Zelten und Hüpfburgen und Zubehör sowie Partyservice.

History

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Management

NameRole
Anna-Maria Zöllner
since 11/11/2020
Procura
Michael Gieseler
since 5/8/2015
Managing Director
Lothar Kanter
since 10/10/2006
Managing Director

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Germany
€25,000
100.00%

Financial Report

SP Consult GmbH

Sinzheim

(vormals: Karlsruhe)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 5.393,00 834,00
I. Sachanlagen 5.393,00 834,00
B. Umlaufvermögen 57.660,46 36.772,75
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.513,44 6.561,84
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 51.147,02 30.210,91
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 673.578,49 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 736.631,95 37.606,75

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 26.778,11
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Bilanzverlust 686.078,49 -14.278,11
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 673.578,49 0,00
B. Rückstellungen 734.938,66 5.384,27
C. Verbindlichkeiten 1.693,29 5.444,37
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.693,29 5.444,37
Bilanzsumme, Summe Passiva 736.631,95 37.606,75

Anhang

A. ALLGEMEINE HINWEISE

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz in diesem Anhang gemacht.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 - 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

B. ANGABEN ZUR BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um die planmäßigen Abschreibungen vermindert (§§ 246 Abs. 1 S. 4, 253 Abs. 1 und 3 HGB).
Das Sachanlagenvermögen ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert. In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen (§§ 253 Abs. 1, 255 HGB).

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgaben der voraussichtlichen Nutzungsdauer um die planmäßige Abschreibung auf der Grundlage handelsrechtlicher anerkannter Höchstsätze vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB).

Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt (§§ 253 Abs. 1 und 4, 255, 256 HGB).

Die Anschaffungskosten werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen ermittelt. Niedrigere Marktwerte wurden beachtet (§§ 253 Abs. 4, 255 Abs. 1 HGB).

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten  sowie  Abschreibungen  entsprechend  berücksichtigt  (§ 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB).

Kosten der allgemeinen Verwaltung, der betrieblichen Altersversorgung, der freiwilligen sozialen Leistungen sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht in Ansatz gebracht. Ein Aktivierungsverbot gilt für Vertriebskosten, Forschungskosten, die sonstigen Fremdkapitalzinsen sowie den Gewinn (§ 255 Abs. 1 S. 3 und 4, Abs. 3 HGB).

In den Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB).

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst (§§ 253 Abs. 1 und 4 HGB).

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, die unterlassenen Instandhaltungen bei Nachholung innerhalb von drei Monaten sowie bei Abraumbeseitigung innerhalb eines Jahres sowie für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen. Für die Bewertung dieser Rückstellungen wurde § 253 Abs. 1 und 2 HGB zwingend beachtet.

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Fremdwährungen wurden grundsätzlich zu Entstehungskursen bewertet (§ 256a HGB).

C. SONSTIGE ANGABEN

§ 285 Nr. 1 a und 1 b HGB

 
Gesamt- betrag



Restlaufzeit bis zu 1 Jahr

Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre

Restlaufzeit über 5 Jahre

Verbindlichkeiten
1.693,29
1.693,29
0,00
0,00
davon gesichert
Art der Sicherheit  
keine
keine

§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:
Herr Lothar Kanter, Kaufmann
25, Rue des Tilleuls, F - 67470 Mothern
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des § 181 BGB befreit.

§ 285 Nr. 24 HGB - Pensionsrückstellungen oder ähnliche Verpflichtungen
Die Pensionsverpflichtungen wurden nach dem versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren PUCM ermittelt. In die Berechnung flossen folgende grundlegende Werte ein:

Zinssatz:  5,15 %
erwartete Lohn- und Gehalts-
steigerungen:  0,00 %
zugrunde gelegte Sterbertafel:  2007

§ 285 Nr. 25 HGB
Die Versorgungszusagen waren mit den abgetretenen Rückdeckungsansprüchen zu verrechnen (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB).

Anschaffungskosten:  € 1.881.908,00
Beizulegende Zeitwerte:  € 1.149.469,34
Erfüllungsbetrag der Verpflichtung:  € 1.881.908,00
Aufwendungen:  € 732.438,66

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2012 festgestellt.

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