Autohaus Scheffler GmbHLiquidated

Master Data

Registry
Register court Darmstadt HRB 61313
Registered
1/25/1994
Industry
Retail sale of motor vehicles with a maximum permissible weight not exceeding 3,5 tonsRetail sale of motor vehicles with a maximum permissible weight of more than 3,5 tonsActivities of agents involved in the wholesale of motor vehicles
Purpose
Der Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen und der Betrieb einer Kfz-Reparaturwerkstätte.

History

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Financial Report

Autohaus Scheffler GmbH

Lampertheim

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Anlagevermögen 12.185,00 7.518,00
I. Sachanlagen 12.185,00 7.518,00
B. Umlaufvermögen 73.989,09 78.149,64
I. Vorräte 66.000,00 73.414,94
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.229,49 4.313,30
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.759,60 421,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.777,04 2.037,06
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 12.368,90 13.141,58
Bilanzsumme, Summe Aktiva 100.320,03 100.846,28

Passiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 52.000,00 52.000,00
II. Verlustvortrag 65.141,58 38.667,79
III. Jahresüberschuss 772,68 -26.473,79
B. Rückstellungen 3.510,00 4.910,00
C. Verbindlichkeiten 96.810,03 95.936,28
Bilanzsumme, Summe Passiva 100.320,03 100.846,28

Anhang

A. Allgemeine Angaben

 
Der Jahresabschluss der Autohaus Scheffler GmbH ist im Geschäftsjahr nach den Vorschriften der §§ 238 ff. HGB sowie unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB erstellt. Die Vorjahreszahlen sind als Vergleich beigefügt.

 
Einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung wurden zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Im Interesse einer größeren Klarheit und Übersichtlichkeit sind auch die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Angaben und Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, insgesamt im Anhang aufgeführt.

 
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.
 

 
B. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

 
Bei der Bewertung der einzelnen Positionen wurden die folgenden Grundsätze angewendet:

1. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Bei zeitlich begrenzter Nutzung erfolgt eine planmäßige Abschreibung über den Zeitraum, in dem die Vermögensgegenstände jeweils voraussichtlich genutzt werden. Die Anlagegüter werden nach Maßgabe der jeweils kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 410 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

2. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeiten der Bestände ermittelt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen.

3. Fertige Erzeugnisse und Waren sind zu Anschaffungskosten bewertet. Anschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeiten der Bestände ermittelt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen.

4. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

5. Rückstellungen werden in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

6. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

 
C. Erläuterungen zum Jahresabschluss

 
Sonstige Angaben

 
Frau Angelika Scheffler, kfm. Angestellte, ist zur alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführerin bestellt. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

 
Lampertheim, im Juli 2007

 

 
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