DPI Merchandising GmbH (vormals: Gaya
Entertainment GmbH)
Planegg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023
Bilanz
Aktivseite
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31.03.2023
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31.03.2022
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EUR
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EUR
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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420.480,83
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390.000,00
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II. Sachanlagen
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8.742,00
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27.775,00
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429.222,83
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417.775,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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1.124.124,43
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981.876,89
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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290.750,96
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221.201,13
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III. Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten
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40.540,09
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76.761,39
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1.455.415,48
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1.279.839,41
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C. Rechnungsabgrenzungsposten
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5.329,09
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5.953,97
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D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag
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3.781.270,89
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3.474.181,86
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- davon Jahresfehlbetrag EUR
307.089,03 (i. Vj. EUR 375.983,90)
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- davon Verlustvortrag EUR
3.474.181,86 (i. Vj. EUR 3.098.197,96)
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5.671.238,29
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5.177.750,24
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Passivseite
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31.03.2023
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31.03.2022
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|
EUR
|
EUR
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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II. Kapitalrücklage
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300.000,00
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300.000,00
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III. Verlustvortrag, soweit
durch Eigenkapital gedeckt; vgl. im übrigen
Posten Nr. D der Aktivseite
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-325.000,00
|
-325.000,00
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IV. Jahresfehlbetrag, soweit
durch Eigenkapital gedeckt; vgl. im übrigen
Posten Nr. D der Aktivseite
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0,00
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0,00
|
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0,00
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0,00
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B. Rückstellungen
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109.998,34
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327.883,84
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C. Verbindlichkeiten
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5.561.239,95
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4.849.866,40
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5.671.238,29
|
5.177.750,24
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Anhang
zum 31. März 2023
(gemäß § 326 HGB)
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss der DPI Merchandising GmbH, Planegg,
Landkreis München ("Gesellschaft"), Amtsgericht
München HRB 262973, wurde nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) in EUR
erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Die Gesellschaft ist
eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267
HGB.
Nachdem die Gesellschaft aufgrund der
Jahresfehlbeträge 2019 bis 2023 zum 31. März 2023
ein negatives Eigenkapital ausweist, hat die
Alleingesellschafterin PLAION GmbH,
Höfen/Österreich, zur Sicherung der Finanzierung
und damit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit am 19. April 2023 gegenüber
der DPI Merchandising GmbH eine bis zum 31. März 2025
oder bis zu deren früherem Ausscheiden aus dem Konzern
der PLAION HOLDING GmbH, Höfen/Österreich,
befristete harte Patronatserklärung abgegeben,
gemäß der sie die DPI Merchandising GmbH so
ausstatten wird, dass sie jederzeit in der Lage ist, ihre
finanziellen Verpflichtungen vollständig zu
erfüllen und ihre Verbindlichkeiten, die innerhalb des
vorgenannten Zeitraums fällig sind oder werden,
gegenüber all ihren Gläubigern begleichen kann.
Ohne die Aufrechterhaltung der Sicherung der Finanzierung
durch die Alleingesellschafterin sowie die hierzu
erforderlichenfalls notwendigen Umsetzungsmaßnahmen
ist die DPI Merchandising GmbH in ihrem Bestand
gefährdet.
Die Gesellschafterversammlung hat am 28. Juli 2022 die
Umfirmierung der Gesellschaft von Gaya Entertainment GmbH
zu DPI Merchandising GmbH beschlossen. Die Umfirmierung
wurde wirksam mit Eintragung in das Handelsregister am 4.
August 2022.
2. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den
Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich
gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht
ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als
Nutzungsdauer werden regelmäßig drei bis
fünf Jahre zugrundegelegt, wenn sich nicht ein
abweichender Zeitraum z. B. aufgrund der Laufzeit eines
Patents ergibt. Aktivierte Merchandisingrechte werden
planmäßig anhand des Verhältnisses zwischen
abzurechnenden Lizenzaufwendungen gegenüber dem
Lizenzgeber und den geleisteten Vorauszahlungen
abgeschrieben. Darüber hinausgehende Wertminderungen,
z.B. durch verminderte Vermarktungsfähigkeit der
jeweiligen Werbeartikel, werden durch
außerplanmäßige Abschreibungen
berücksichtigt.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. In die
Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen werden
neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige
Gemeinkosten und Abschreibungen einbezogen. Die
Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen
linear über Nutzungsdauern von 2 bis 10 Jahren
vorgenommen. Für geringwertige Anlagegüter wendet
die Gesellschaft analog die Regelung des § 6 Abs. 2
EStG an. Dementsprechend werden geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800 im
Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr
auch der Abgang unterstellt wird.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte
Wert von Gegenständen des Anlagevermögens
über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag
beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Soweit die Gründe für in früheren
Geschäftsjahren vorgenommene
außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr
bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen, soweit es
sich nicht um einen entgeltlich erworbenen Geschäfts-
oder Firmenwert handelt.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bei
Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
oder zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Forderungen werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu
Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Das Ansatzwahlrecht zur Aktivierung latenter Steuern
für die sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird
ausgeübt. In der Bilanz werden die aktiven und
passiven latenten Steuern saldiert ausgewiesen. Die
Berechnung der latenten Steuern erfolgt zu einem Steuersatz
in Höhe von 26,7% (i. Vj. 26,7%). Mangels
Werthaltigkeit wurden für die sich insgesamt ergebende
Steuerentlastung zum 31. März 2023 wie im Vorjahr
keine aktiven latenten Steuern ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung
erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen
angesetzt. Bei Rückstellungen mit Restlaufzeiten von
über einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit dem
fristkongruenten von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen
durchschnittlichen Marktzins.
Die übrigen Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw.
Erfüllungsbetrag bewertet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung werden im Rahmen der Zugangsbewertung mit dem
Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste
aus Kursänderungen bis zum Abschlussstichtag werden
stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei
Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger
berücksichtigt.
II. Angaben
zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Verbindlichkeiten
Die Angaben zu den Verbindlichkeiten ergeben sich aus
nachfolgender Tabelle:
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|
Restlaufzeit
|
Gesamtbetrag
|
davon durch Pfandrechte und
ähnliche Rechte gesichert
|
Art u. Form der Sicherheit
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bis zu 1 Jahr
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mehr als 1 Jahr
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davon mehr als 5 Jahre
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31.3.2023
|
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EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
|
Verbindlichkeiten
|
5.561.239,95
(i. Vj. TEUR 4.850)
|
0,00
(i. Vj. TEUR -)
|
0,00
(i. Vj. TEUR -)
|
5.561.239,95
(i. Vj. TEUR 4.850)
|
|
*)
|
|
*) In Höhe von EUR
4.250.000,00 Sicherungsübereignung der
Verwertungsrechte der Merchandise-Lizenzen sowie
des Vorratsvermögens. Im übrigen bestehen
übliche Eigentumsvorbehalte für
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen.
|
Von den Verbindlichkeiten bestehen TEUR 4.913 (i. Vj.
TEUR 3.906) gegenüber Gesellschaftern.
III.
Sonstige Angaben
Sonstige
finanzielle Verpflichtungen
|
TEUR
|
|
Befristete Verpflichtungen aus
Miet-, Pacht- und Leasingverträgen:
|
|
|
2023-2024
|
-
|
|
Unbefristete Verpflichtungen
p.a.
|
4
|
|
- davon gegenüber
verbundenen Unternehmen
|
4
|
Mitarbeiter/innen
Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden im Durchschnitt 8
Arbeitnehmer/innen beschäftigt.
Konzernabschluss, Mutterunternehmen
Die DPI Merchandising GmbH, Planegg, Landkreis
München, wird in den Konzernabschluss der PLAION
HOLDING GmbH, Höfen, Österreich, einbezogen
(kleinster Kreis von Unternehmen).
Planegg, 1. Dezember
2023
DPI
Merchandising GmbH
Die Geschäftsführung
Dr.
Reinhard Gratl
Geschäftsführer
Angela
McReynolds
Geschäftsführerin
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