Microstim GmbHLiquidated

23966 Wismar, DEU

Master Data

Registry
Register court Schwerin HRB 10926
Registered
5/21/2007
Industry
Manufacture of irradiation, electromedical and electrotherapeutic equipmentManufacture of testing machinesWholesale of medical and orthopaedic goods, dental and laboratory material and equipment
Purpose
Entwicklung, Herstellung, Handel und der Vertrieb von labortechnischen und medizintechnischen Geräten und Verfahren

History

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Management

NameRole
Managing Director

Beneficial Owners

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Shareholders

5 shareholders

GmbH structure

3 of 5 shown

Germany
€21,793
23.55%
Germany
€18,867
20.38%

Financial Report

Microstim GmbH

Wismar

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

Bilanz zum 31. Dezember 2011

AKTIVA

31.12.2011
31.12.2010
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7.724,00 365,00
II. Sachanlagen 28.604,00 10.376,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 16.227,55 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 69.814,90 5.863,11
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 165.211,81 30.893,32
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.611,55 2.368,89
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 557.397,11 750.743,25
848.590,92 800.609,57

PASSIVA

31.12.2011
31.12.2010
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 77.101,00 58.950,00
II. Kapitalrücklage 311.268,24 0,00
III. Verlustvortrag -809.693,25 -492.845,60
IV. Jahresfehlbetrag -136.073,10 -316.847,65
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 557.397,11 750.743,25
0,00 0,00
B. Kapital stiller Gesellschafter 225.000,00 225.000,00
C. Sonderdarlehen 491.150,00 491.150,00
D. Rückstellungen 90.440,00 75.400,00
E. Verbindlichkeiten 42.000,92 9.059,57
848.590,92 800.609,57

ANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011

der Microstim GmbH, Wismar

A. Erläuterungen und Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB aus.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden Davon-Vermerke zu Posten der Bilanz und zu Haftungsverhältnissen (§ 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB) in den Anhang aufgenommen.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-concern-Prinzip) ausgegangen.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet.

Das Realisationsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht bzw. das Imparitätsprinzip werden beachtet.

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibung, aktiviert.

Gegenstände des beweglichen Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs-bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet.

Im Fall geringwertiger Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu € 150,00 erfolgt die Buchung sofort in den Aufwand.

Für abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00 wird handelsrechtlich der steuerlichen Regelung des § 6 Abs. 2a EStG gefolgt. Der Sammelposten wird über den steuerrechtlich vorgeschriebenen Zeitraum von 5 Jahren aufgelöst, da dies der voraussichtlichen Abnutzungsdauer der hier zusammengefassten Vermögensgegenstände entspricht. Abgänge aus dem Sammelposten waren im Berichtsjahr 2011 nicht zu verzeichnen.

Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgt mit den durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw, mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit dem Nominalwert ausgewiesen.

Der Ansatz des Kassenbestandes sowie der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig ist.

Die übrigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw. Erfüllungsbetrag angesetzt.

B. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.

Die Bilanz zum 31. Dezember 2011 weist einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von € 557.397,11 aus.

Bei der Prüfung einer etwaigen Überschuldung der Gesellschaft sind folgende Kapitalmaßnahmen zu berücksichtigen:

Aufgrund der am 14./22. Juni 2007 bzw. 4./9. Dezember 2008 abgeschlossenen Verträge besteht eine stille Gesellschaft. Die Höhe der gesamten Einlage beträgt € 225.000,00. Gemäß Gesellschafts- und Beteiligungsvertrag tritt der stille Gesellschafter im Falle einer Insolvenz mit seiner Forderung hinter die sonstigen Insolvenzgläubiger zurück.

Außerdem gewährte die High-Tech Gründerfonds GmbH & Co. KG mit Vertrag vom 19. Dezember 2008 ein Darlehen besonderer Art in Höhe von € 491.150,00. Gemäß Darlehensvertrag tritt die Gesellschaft mit ihren Forderungen in dem Umfang und solange zurück, wie es zur Vermeidung einer Überschuldung im Sinne von 19 Ins () erforderlich ist.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:

bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
gesamt
Verbindlichkeiten 27.496,32 14.504,60 42.000,92
(Vorjahr) (9.059,57) (0,00) (9.059,57)

Die Verbindlichkeiten enthalten solche

- aus Steuern € 7.157,66 (Vorjahr € 3.401,10)

C. Sonstige Pflichtangaben

Im Geschäftsjahr 2011 erfolgte die Geschäftsführung der Microstim GmbH durch den Geschäftsführer, Herrn Dr.-Ing. Peter Klapproth, Lübeck. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und nicht von den Beschränkungen des 181 BGB befreit.

 

Wismar, den 23. März 2012

Microstim GmbH

Geschäftsführung

gez. Dr. -Ing. Peter Klapproth

Der Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung vom 28. Juni 2012 festgestellt.

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