MKON
GmbH
Duisburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
160.191,00 |
164.089,00 |
| I.
Sachanlagen |
160.191,00 |
164.089,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
378.458,15 |
395.733,64 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
272.765,54 |
204.126,93 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
105.692,61 |
191.606,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.859,58 |
10.051,47 |
| Aktiva |
544.508,73 |
569.874,11 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
146.072,26 |
115.520,69 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
90.520,69 |
21.003,30 |
| III.
Jahresüberschuss |
30.551,57 |
69.517,39 |
| B.
Rückstellungen |
45.343,94 |
22.646,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
353.092,53 |
431.706,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
290.224,34 |
359.518,94 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
62.868,19 |
72.187,98 |
| Passiva |
544.508,73 |
569.874,11 |
Anhang
zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2022
A. Allgemeines
(1) Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des
§ 42 GmbHG erstellt worden. Die Ausweis- und
Gliederungsvorschriften wurden unter teilweiser
Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelungen für
kleine Kapitalgesellschaften befolgt.
(2) Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
(3) Die Gesellschaft ist gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB eine "kleine
Kapitalgesellschaft".
(4) Gemäß § 264
Abs. 1 HGB wurde auf die Aufstellung des
Lageberichtes verzichtet.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(1)
Bilanzierungshilfen wurden nicht wahrgenommen,
Bilanzierungswahlrechte wurden nicht ausgeübt.
(2) Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Planmäßige Abschreibungen
(§ 253 HGB) wurden nach der linearen
Abschreibungsmethode vorgenommen.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurden grundsätzlich die in den
amtlichen Abschreibungs-Tabellen der Finanzverwaltung
festgesetzten Nutzungsdauern zugrunde gelegt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten zwischen 250,00 € und
800,00 € netto liegen wurden, sofern gegeben,
gemäß § 6 Abs. 2 EStG
im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgaben in voller
Höhe abgesetzt. Im Anlagenspiegel finden diese
Wirtschaftsgüter keine Berücksichtigung mehr.
(3) Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Das übrige Umlaufvermögen wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt.
(4) Die Posten der
Rechnungsabgrenzung wurden gemäß den
Vorschriften des § 250 Abs. 1 HGB
i. V. m. § 5 Abs. 5 EStG angesetzt
und beinhalten Aufwand für eine bestimmte Zeit nach
dem Abschlußstichtag.
(5) Das im
Eigenkapital ausgewiesene gezeichnete Kapital in
Höhe von 25.000,00 € ist zum Bilanzstichtag
in voller Höhe eingezahlt.
(6) Die Rückstellungen sind
gemäß
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
passiviert und berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
(7) Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten wurden unter
Berücksichtigung des Imparitätsprinzips mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen und einzeln
nachgewiesen.
In Fremdwährung valutierende Schuldposten
bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
C. Sonstige Angaben
(1) Geschäftsführer der Gesellschaft
ist Herr Mustafa Kondo, Gelsenkirchen.
(2) Im Jahr 2022 betrug die durchschnittliche
Beschäftigtenzahl 23 Mitarbeiter.
(3) Es wird vorgeschlagen, den
handelsrechtlichen Jahresüberschuss in Höhe von
30.551,57 € mit dem bestehenden Gewinnvortrag zu
addieren und auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Geschäftsführer
M. Kondo
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2024
festgestellt.
|