Trustels GmbH
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| Name | Role |
|---|---|
Alexander Schrödl since 10/30/2014 | Board Member |
Official financial statements and annual reports
LIBRA Elektronik AG (vormals: LIBRA Verwaltungs AG)KranzbergJahresabschluss zum 31. Dezember 2014Bilanz zum 31. Dezember 2014
Anhang für das Geschäftsjahr 20141. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt worden. Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter der Beachtung der allgemeinen (§§ 246 - 256 HGB) sowie der speziell für Kapitalgesellschaften im Sinne der §§ 264 ff. HGB geltenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften, der ergänzenden Vorschriften des rechtsformspezifischen Gesetzes sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrages. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Sofern es der Übersichtlichkeit diente, wurden bei Wahlrechten die Angaben im Anhang gebracht. Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die im August 2014 gegründete LIBRA Verwaltungs AG wurde rückwirkend zum 01.01.2014 mit der LIBRA Elektronik AG (HRB Nummer 174 617) verschmolzen und im Zuge dessen umfirmiert in LIBRA Elektronik AG. Aus der Verschmelzung ergibt sich eine Gesamtsrechtsnachfolge, somit können als Vergleichswerte die Bilanzwerte der ehemaligen LIBRA Elektronik AG zum 31.12.2013 herangezogen werden. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden erfolgte unter der Annahme der Fortführung des Geschäftsbetriebes. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, soweit entgeltlich erworben, sind zu Anschaffungskosten bewertet, die ggf. um planmäßige Abschreibungen vermindert wurden. Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Die angewandten Abschreibungssätze und -methoden basieren auf der erwarteten Nutzungsdauer sowie dem erwarteten Verlauf des Werteverlustes der Vermögensgegenstände. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Auf das gesamte Anlagevermögen wurden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sowie von Devisentermingeschäften und anderen Währungsderivaten erfolgtnach der Methode der eingeschränkten Marktbewertung. Hierzu werdenFremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit den Kassakursenzum Bilanzstichtag bewertet. Aus der Bewertung resultierende Gewinne undVerluste werden je Währung miteinander verrechnet. Für Verlustüberhängewerden Drohverlustrückstellungen gebildet; Gewinne werden nur berücksichtigtsoweit sie Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betreffen. 3. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz 3.1 Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. 3.2 Forderungen Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig. 4. Sonstige Angaben 4.1 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Angabepflichtige Haftungsverhältnisse bestanden zum Abschlussstichtag nicht. 4.2 Mitglieder des Vorstandes Mitglied des Vorstandes im Geschäftsjahr war Herr Alexander Schrödl, Kaufmann, Allershausen. Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. 4.3 Ergebnisverwendungsvorschlag Der Vorstand schlägt vor, das Jahresergebnis in voller Höhe vorzutragen. Kranzberg, im März 2015 Alexander Schrödl Der Jahresabschluss wurde am 24. Juni 2016 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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