Master Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Sylvia Schwarz since 1/21/2019 | Managing Director |
Siegfried Schwarz since 1/30/2007 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Schwarz GmbHTitisee-NeustadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZAKTIVA
ANHANGWirtschaftsjahr 2020 (gem. § 284 ff. HGB) I. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH - Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 I HGB. Sie nimmt die größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung der Bilanz (§ 266 I S. 2 HGB) und den Anhang (§ 288 S. 1 HGB) und für die Offenlegung (§ 326 HGB) in Anspruch. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Pflichtprüfung nach § 316 I HGB. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen sofern das Handelsrecht nicht zwingende abweichende Regelungen vorschreibt. Abweichungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Verhältnis zum Vorjahr liegen nicht vor. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Aktivseite Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um die planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung, bewertet. Bei den Anlagenzugängen kam die lineare Abschreibung zur Anwendung. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurden auf der Basis der amtlichen steuerlichen AfA - Tabellen geschätzt. Die Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG wurde für die geringwertigen Anlagegüter in Anspruch genommen. Diese Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Wegen der Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG war die Bildung eines Sammelpostens analog § 6 Abs. 2a EStG für die Anschaffungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern zwischen 250,00 EUR und 1.000,00 EUR steuerlich nicht zulässig. Es wurde kein Sammelposten gebildet und auf 5 Jahre abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände bis zu Anschaffungskosten in Höhe von 250,00 EUR wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Bewegliche Gegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 800,00 EUR wurden auf die Nutzungsdauer abgeschrieben. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern die Tagespreise am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Das Niederstwertprinzip des § 253 IV HGB wurde beachtet. Die erhaltenen Anzahlungen werden gem.§ 268 Abs.5 S.2 HGB von dem Posten Vorräte offen abgesetzt. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist zum Nominalwert erfolgt. Mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, dort erfolgte die Bewertung zum Nennwert abzüglich der erforderlichen Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Passivseite Rückstellungen sind für erkennbare Risiken gebildet und mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sowie Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen i.S. von § 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht. An die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Es wird jedoch zwischen der GmbH und dem Besitzunternehmen ein Verrechnungskonto geführt, das mit 3% p.a. verzinst wird. Diese Angaben sind gem. § 285 Nr. 9c HGB erforderlich. Für die Darlehen des Gesellschafters in Höhe von 166.000,00 EUR gibt es eine Rangrücktrittvereinbarung. II. Sonstige Pflichtangaben Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren belaufen sich auf 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beliefen sich auf 139.928,92 EUR (Vorjahr: 374.487,00 EUR)
Titisee-Neustadt, den 26. August 2021 Siegfried Schwarz Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26. August 2021 |
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