Frye GmbH
Greven
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
16.297,00 |
18.032,00 |
| I. Sachanlagen |
6.297,00 |
8.032,00 |
| II. Finanzanlagen |
10.000,00 |
10.000,00 |
| B. Umlaufvermögen |
481.337,52 |
484.590,85 |
| I. Vorräte |
168.482,80 |
110.043,07 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
286.282,73 |
286.117,82 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
26.571,99 |
88.429,96 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
9.968,75 |
8.244,88 |
| Summe Aktiva |
507.603,27
|
510.867,73 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
103.033,36 |
115.836,50 |
| I. gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II. Gewinnvortrag |
90.271,91 |
-24.305,45 |
| III. Jahresfehlbetrag |
12.803,14 |
-114.577,36 |
| B. Rückstellungen |
110.367,64 |
107.142,64 |
| C. Verbindlichkeiten |
294.202,27 |
287.888,59 |
| Summe Passiva |
507.603,27 |
510.867,73 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und
Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Gesellschaftsidentifikation
laut Registergericht
| Firma: |
Frye GmbH |
| Sitz: |
Greven |
| Eintragung: |
Handelsregister HRB 1877 |
Steinfurt
Allgemeine
Angaben
Der Jahresabschluss der Frye GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können,
sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Einzelposten des veröffentlichten
Jahresabschlusses sind auf volle Euro auf- bzw.
abgerundet.
Betriebsgröße
In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für
die Einstufung der Gesellschaften in die verschiedenen
Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in sogenannte
„kleine“, „mittelgroße“ oder „große“ Gesellschaften
unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung
oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu
beachten. Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat
wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der
Gesellschaft. Die Berichtsfirma
ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine
Gesellschaft einzustufen.
Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und
ggf. degressiv vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet: ·
Beteiligungen zu Anschaffungskosten, ·
Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten, ·
Ausleihungen zum Nennwert, ·
unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
und ·
sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden erforderlichenfalls Rückstellungen
gebildet. Die Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen
lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu
den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu
Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR
0,00). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt: EUR 139.686,97 (Vorjahr:
EUR 120.897,01). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt: EUR 84.420,24 (Vorjahr: EUR
106.999,93).
Sonstige
Pflichtangaben
Namen der
Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden
die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt: Christian
Frye
Gesellschafter-Geschäftsführer
Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 3.9.2025.
|