IproTech
GmbH
Iserlohn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.313,00 |
18.670,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.702,00 |
5.536,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.611,00 |
13.134,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
686.497,83 |
603.137,11 |
| I.
Vorräte |
324.199,00 |
384.757,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
357.717,18 |
214.689,11 |
| davon
gegen Gesellschafter |
6.748,52 |
4.120,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.581,65 |
3.691,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.052,00 |
1.574,76 |
| Aktiva |
702.862,83 |
623.381,87 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
362.290,68 |
333.700,25 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
321.200,25 |
375.087,98 |
| III.
Jahresüberschuss |
28.590,43 |
-53.887,73 |
| B.
Rückstellungen |
35.100,00 |
29.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
305.472,15 |
260.381,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
215.670,92 |
155.081,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
89.801,23 |
105.300,41 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
15.000,00 |
15.000,00 |
| Passiva |
702.862,83 |
623.381,87 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die IproTech GmbH hat ihren Sitz in Iserlohn und ist
im Handelsregister beim Amtsgericht Iserlohn (Reg.Nr. 7854
B) eingetragen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie - Umsetzungsgesetzes (BilRUG).
Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn-
und Verlustrechnung und den Anhang.
2. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlusssichttag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im Einzelnen werden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Die
Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen
erfolgten linear.
Geringwertige Wirtschaftgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 wurde im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
UMLAUFVERMÖGEN
Die Vorräte sind zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert. Von dem Wahlrecht,
Fremdkapitalzinsen zu bilanzieren, wurde kein Gebrauch
gemacht.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht
erforderlich. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch die
Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
3. Angaben zur Bilanz
3.1.
Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des
Geschäftsjahres ergeben sich aus nachfolgendem
Anlagenspiegel.
3.2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
3.3.
Eigenkapital / Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in
Höhe von EUR 28.590,43 auf neue Rechnung vorzutragen.
4. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. §
275 Abs. 2 HGB gewählt.
5. Sonstige Angaben
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer war:
Herr Andreas Lichtenwald
Iserlohn, den 30. September
2024
sonstige Berichtsbestandteile
Herr Lichtenwald
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2024
festgestellt.
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