Light-Commerce Ventures GmbHLiquidated

Roonstraße 27, 25335 Elmshorn, DEU

Master Data

Registry
Register court Pinneberg HRB 13635 PI
Registered
3/23/2018
Industry
Venture capital investment companiesActivities of holding companiesManagement activities of other holding companies
Purpose
Der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie Veräußern von Geschäftsanteilen an anderen Unternehmen, insbesondere solchen im Bereich des Handelns mit Lampen.

History

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Management

NameRole
Sina Maria Hakanson
since 12/7/2023
Liquidator

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Sina Maria Hakanson
Elmshorn
€25,000
100.00%

Holdings
Beta

NameOwnership
95.50%

Financial Report

Light-Commerce Ventures GmbH

Elmshorn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ

AKTIVA

EUR

Vorjahr

ANLAGEVERMÖGEN

Finanzanlagen

0,00 819.322,77

UMLAUFVERMÖGEN

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

20,34 201.508,01

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

34.936,23 20.974,69

NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG

48.476,75 0,00

Summe Aktiva

83.433,32 1.041.805,47



PASSIVA

EUR

Vorjahr

EIGENKAPITAL

Gezeichnetes Kapital

25.000,00 25.000,00

Verlustvortrag

-337,50 0,00

Jahresfehlbetrag

-73.139,25 -337,50

Nicht gedeckter Fehlbetrag

48.476,75 0,00

RÜCKSTELLUNGEN

4.150,00 1.900,00

VERBINDLICHKEITEN

79.283,32 1.015.242,97

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:

79.283,32

-

(Vorjahr:

1.015.242,97

)

Summe Passiva

83.433,32 1.041.805,47

ANHANG

für das Geschäftsjahr vom 01. Januar - 31. Dezember 2019

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Firma Light-Commerce Ventures GmbH mit Sitz in Elmshorn (Amtsgericht Pinneberg HR B 13635 PI) ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und unterliegt daher grundsätzlich den größen­abhängigen Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen nach § 274a, § 276, § 288 Abs. 1 und § 326 HGB. Auf die Anwendung der größenabhängigen Aufstellungserleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB für kleine Gesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB wurde verzichtet.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Erstellung eines Lageberichts ist nach § 264 Absatz 1 Satz 4 HGB nicht erforderlich.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Erläuterungen zur Bilanz

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften der §§ 242 ‑ 256a HGB und §§ 264 ‑ 277 HGB.

Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss unter der Prämisse der Fortführung des Unternehmens aufgestellt und geht daher auch bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des sogenannten gemilderten Niederstwertprinzips. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen erfolgen außerplan­mäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Bei Wertaufholungen erfolgen Zuschreibungen unter Berücksichtigung der Anschaffungskosten als Höchstbetrag gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bilanziert und beinhalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 201.508,01). Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr lagen nicht vor.

Guthaben bei Kreditinstituten werden unter Berücksichtigung schwebender Zahlungen zum Nominal­wert erfasst.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages und berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Gesellschaft ist in der Handelsbilanz zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 bilanziell überschuldet. Durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurde der insolvenzrechtliche Überschuldungsbegriff gemäß § 19 Abs. 2 InsO dahingehend geändert, dass eine Überschuldung nicht vorliegt, wenn die Fortführung der Unternehmenstätigkeit überwiegend wahrscheinlich ist. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt nach Beurteilung der Geschäftsführung nicht vor. Im Hinblick auf sonstige Verbindlichkeiten liegt in Höhe von EUR 78.410,89 ein qualifizierter Rangrücktritt vor, so dass diese Verbindlichkeiten für insolvenzrechtliche Zwecke als Eigenkapital anzusehen sind und folglich keine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt.

III. Organe der Gesellschaft

Die Unternehmerin Frau Sina Maria Hakanson, Elmshorn ist als einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB bestellt.

IV. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr vom 01. Januar - 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 73.139,25 mit dem Verlustvortrag in Höhe von EUR 337,50 auf neue Rechnung vorzutragen.

V. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2019 beschäftigte die Gesellschaft neben der Geschäftsführerin keine Mitarbeiter.

 

Elmshorn, den 26. Februar 2021

gez. Sina Maria Hakanson

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01. März 2021

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