HABA-Schraubtechnik GmbHLiquidated

82544 Egling, DEU

Master Data

Registry
Register court München HRB 95194
Registered
5/29/1991
Industry
Manufacture of fasteners and screw machine productsManufacture of testing machinesManufacture of power-driven hand tools
Purpose
Entwicklung und Herstellung von Schraubautomaten, Zuführsystemen, Handlingsystemen und Steuerungen sowie Handel damit.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Angelika Harbeck-Gerg
since 12/15/2025
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Robert Harbeck
25000
50.00%
25000
50.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

HABA-Schraubtechnik GmbH

Egling

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2022 bis zum 30.04.2023

Bilanz

Aktiva

30.4.2023
EUR
30.4.2022
EUR
A. Anlagevermögen 175.060,66 132.121,66
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.144,00 3.366,00
II. Sachanlagen 52.883,00 8.722,00
III. Finanzanlagen 120.033,66 120.033,66
B. Umlaufvermögen 589.934,50 642.039,08
I. Vorräte 20.358,10 23.885,45
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 69.492,28 69.661,22
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 500.084,12 548.492,41
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 6.076,46
Summe Aktiva 764.995,16 780.237,20

Passiva

30.4.2023
EUR
30.4.2022
EUR
A. Eigenkapital 409.490,25 463.126,44
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
1. Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt -3.500,00 -3.500,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -6.391,15 -6.391,15
3. eingefordertes Kapital 15.673,44 15.673,44
II. Bilanzgewinn 393.816,81 447.453,00
B. Rückstellungen 328.780,00 304.792,00
C. Verbindlichkeiten 26.724,91 12.318,76
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 26.724,91 12.318,76
Summe Passiva 764.995,16 780.237,20

Anhang

Grundlagen und Methoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022/2023 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.

Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs¬kosten bewertet und um die planmäßige Abschreibung vermindert.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertberichtigungen wurden im Gj. 2022/2023 nicht vorgenommen.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Einzelerläuterungen
Angaben zur Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von 6.391,15 € auf das gezeichnete Kapital sowie die eignenen Anteile von 3.500,00 € wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

Gezeichnetes Kapital 25.564,59 €
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 6.391,15 €
Eigene Anteile 3.500,00 €
Eingefordertes Kapital 15.673,44 €

Pensionsrückstellung

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet.

Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.

Sonstige Angaben

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens von
Frau Angelika Harbeck-Gerg geführt.

Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.


sonstige Berichtsbestandteile

Der Jahresabschluss wurde festgestellt am 29.05.2024
Unterzeichner gem. § 245 HGB: Angelika Harbeck-Gerg

Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2024 festgestellt.

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