FlexUp
GmbH
Gummersbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.02.2021 bis zum 31.12.2021
Lagebericht
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
1.2.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4,00 |
9.242,00 |
| I.
Sachanlagen |
4,00 |
9.242,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
37.343,36 |
220.158,72 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
23.129,76 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.284,97 |
98.977,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.058,39 |
98.051,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.692,59 |
6.282,49 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
29.527,52 |
0,00 |
| Summe
Aktiva |
68.567,47 |
235.683,21 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
1.2.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
54.215,21 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
29.215,21 |
29.215,21 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
83.742,73 |
0,00 |
| IV.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
29.527,52 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
13.820,00 |
91.765,56 |
| C.
Verbindlichkeiten |
54.747,47 |
89.702,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
54.747,47 |
89.702,44 |
| Summe
Passiva |
68.567,47 |
235.683,21 |
Anhang
und sonstige Pflichten (§§ 284 - 288 HGB)
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die handelsrechtlichen Vorschriften des
Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
werden ab dem Wirtschaftsjahr 2010
berücksichtigt.
Die einzelnen Bilanzposten werden ab 2010 wie folgt
bilanziert und bewertet:
Aktivseite
Originäre immaterielle Wirtschaftsgüter
(einschließlich Firmenwert) werden nicht aktiviert.
Derivative immaterielle Wirtschaftsgüter werden
mit den Anschaffungskosten bilanziert und
planmäßig abgeschrieben
(außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen
bei dauerhafter Wertminderung).
Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten /
Herstellungskosten bilanziert und planmäßig
abgeschrieben (außerplanmäßige
Abschreibungen erfolgen bei dauerhafter Wertminderung).
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden bei
Anschaffungskosten bis zu einem Betrag von 410 €
sofort abgeschrieben. Ein Sammelposten gemäß
§ 6 Abs. 2 a EStG wird nicht gebildet.
Bei den Herstellungskosten werden neben den
Einzelkosten auch die variablen Gemeinkosten
berücksichtigt (Material- und Fertigungsgemeinkosten
sowie produktionsbezogene Abschreibungen; vgl. § 255
Abs. 2 HGB).
Bei Anschaffung von Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens vor dem 01.01.2010 werden
Anschaffungs- / Herstellungskosten und Abschreibungen nach
altem Recht fortgeführt.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bewertet (außerplanmäßige Abschreibungen
erfolgen bei dauerhafter Wertminderung).
Vorräte werden mit den Anschaffungskosten /
Herstellungskosten bilanziert. Bei den Herstellungskosten
werden neben den Einzelkosten auch die variablen
Gemeinkosten berücksichtigt (Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie produktionsbezogene
Abschreibungen; vgl. § 255 Abs. 2 HGB). Eine
eventuelle Bewertungsvereinfachung erfolgt nur im Rahmen
der Durchschnittsbewertung oder des
lifo-Verbrauchsfolgeverfahrens ("last-in-first-out").
Die
Forderungen werden mit dem Nennwert angesetzt. Die
Risiken im Forderungsbestand werden durch
Einzelwertberichtigungen und eine Pauschalwertberichtung
berücksichtigt.
Disagio
und
ähnliche
Abgrenzungsposten werden mit dem Differenzbetrag
zwischen Auszahlung und Erfüllungsbetrag bewertet und
entweder linear oder nach der Zinsstaffelmethode
aufgelöst.
Aktive latente Steuern werden gemäß
§ 274a Nr. 5 HGB nicht bilanziert.
Passivseite
Rückstellungen für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften, Rückstellungen für
Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, wenn
künftig Einnahmen oder Gewinne entstehen,
Rückstellungen für Aufwendungen, die zu den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines
zukünftigen Wirtschaftsgutes gehören, und
Rückstellungen wegen der Verletzung fremder Patent-,
Urheber- oder ähnlicher Schutzrechte werden nach
kaufmännischer Beurteilung sowie der
Berücksichtigung einer marktüblichen Abzinsung
und zukünftiger Kosten- und Preisentwicklungen
gebildet.
Pensionsrückstellungen werden mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet (ermittelt durch
das Anwartschaftsbarwertverfahen).
Rückstellungen für passive latente Steuern
werden gem. § 274a Nr. 5 HGB nicht bilanziert.
Rücklagen gem. § 6 b EStG sowie
Rücklagen für Ersatzbeschaffung werden nicht
passiviert.
Verbindlichkeiten werden mir ihrem Nennwert
bilanziert.
Gesellschafter und
Gesellschaftskapital: Herr Frank Kronacher:
16.750,00 EURO
Herr Michael Heinrich: 8.250,00 EURO
Liquidation: Die Gesellschaft befindet sich durch
Gesellschafterbeschluss vom 01.02.2021 in Liquidation.
Liquidierung und
Vertretung: Herr Frank Kronacher
Herr Michael Heinrich
Die Liquidatoren sind alleinvertretungsberechtigt und
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Wirtschaftsjahr: Durch Gesellschafterbeschluss vom
15.03.2021 wurde die Rückkehr zum ursprünglich
bestimmten Geschäftsjahr beschlossen. Damit entsteht
einmalig ein Rumpfwirtschaftsjahr bis zum 31.12.2021.
Eigenkapital ersetzendes Darlehn: Die Gesellschafter
haben der Gesellschaft ein Eigenkapital ersetzendes Darlehn
in Höhe von 40.000 € gewährt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 24.06.2022
festgestellt.
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