Master Data

Registry
Register court Chemnitz HRB 34312
Registered
8/31/2021
Industry
Production of electricity from renewable sources without distributionProduction of electricity from renewable sources for distributionWholesale of photovoltaic modules
Purpose
Entwicklung und Vertrieb nachhaltiger Energiekonzepte und damit verbundener Dienstleistungen und Produkte

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Jan-Philip Coppoolse
since 8/31/2021
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

78.00% identified22.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
78.00%

Unresolved chains (1)

NameOwnership
FTR Capital UG (haftungsbeschränkt)
22.00%

Shareholders
Beta

2 shareholders

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Coppoolse Holding GmbH
Germany
€25,000
78.00%
FTR Capital UG (haftungsbeschränkt)
Germany
€7,051
22.00%

Holdings
Beta

NameOwnership
No data available

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Volt On GmbH

Chemnitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 131.154,50 61.030,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 21.907,00 0,00
II. Sachanlagen 109.247,50 61.030,50
B. Umlaufvermögen 1.075.679,47 297.705,04
I. Vorräte 149.292,98 182.485,06
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 709.246,98 6.813,92
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 217.139,51 108.406,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.462,70 7.052,71
Summe Aktiva 1.211.296,67 365.788,25

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 169.891,05 166.611,19
I. Gezeichnetes Kapital 32.051,00 32.051,00
II. Gewinnvortrag 134.560,19 -5.189,85
III. Jahresüberschuss 3.279,86 139.750,04
B. Rückstellungen 21.992,24 19.672,74
C. Verbindlichkeiten 1.019.413,38 179.504,32
Summe Passiva 1.211.296,67 365.788,25

Anhang

Anlage I Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr
in EUR
davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr in EUR
Vorjahr
in EUR
davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr in EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 709.246,98 65.052,54 6.813,92 2.861,39

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Forderungen gegen Gesellschafter von 13.838,96 € ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von 32.051,00 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr
in EUR
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
in EUR
Vorjahr
in EUR
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
in EUR
Verbindlichkeiten 1.019.413,38 906.339,45 179.504,32 126.972,25

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Jan-Philip Coppoolse.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Leipzig, den 27.02.2025

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.2.2025.

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