ZOOMEX GmbH
Master Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Halvor Hipp since 11/25/2003 | Managing Director |
Financial Report
Official financial statements and annual reports
ZOOMEX GmbHErkrathJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang zum Geschäftsjahr 2011A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. 4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" und "sonstige Verbindlichkeiten". 7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt. 2. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. II. Bewertungsmethoden 1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen. 2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz überein. 3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 4. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 5. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen Abschreibungsmethode in Höhe von 16,67% bis 33,33 % Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 150,00 EUR werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG bis auf einen Restwert in Höhe von 1 EUR abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. 6. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag in Höhe von 38.400,00 EUR angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. 7. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 8. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 9. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben zu Bilanzposten I. Beteiligungen Es liegen keine Beteiligungen vor. II. Verbindlichkeiten Spiegel Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt. III. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42, Abs. 3 GmbHG 1. Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag gegen den Gesellschafter H. Hipp eine Forderung in Höhe von 83.176,85 EUR. 2. Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Postens erfolgte nicht. 3. Die Verzinsung der Forderung erfolgte. IV. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 17.09.2012 festgestellt. |
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