Master Data

Registry
Register court Mannheim HRB 505048
Registered
4/4/2001
Industry
Retail sale of motor vehicle parts and accessoriesRetail sale of motor vehicles with a maximum permissible weight not exceeding 3,5 tonsRetail sale of motor vehicles with a maximum permissible weight of more than 3,5 tons
Purpose
Der Betrieb einer Kfz- Reparaturfirma, Tuning von Automobilen, Handel mit Kraftfahrzeugen sowie der Verkauf von Ersatzteilen und Zubehör.

History

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Management

NameRole
Stefan Walter
since 7/25/2006
Managing Director
Markus Nonnemacher
since 7/25/2006
Managing Director

Financial Report

Reiling Tuning GmbH

Kieselbronn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 40.971,00 44.889,00
I. Sachanlagen 40.971,00 44.889,00
B. Umlaufvermögen 60.614,97 59.108,19
I. Vorräte 25.492,42 25.269,31
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 32.327,26 31.736,38
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.795,29 2.102,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.840,36 2.793,03
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 40.516,60 48.476,79
Bilanzsumme, Summe Aktiva 143.942,93 155.267,01

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Verlustvortrag 74.476,79 64.248,72
III. Jahresüberschuss (i. Vj. Jahresfehlbetrag) 7.960,19 -10.228,07
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 40.516,60 48.476,79
B. Rückstellungen 2.325,00 2.200,00
C. Verbindlichkeiten 141.617,93 153.067,01
Bilanzsumme, Summe Passiva 143.942,93 155.267,01

Anhang


Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen des HGB (§§ 266, 275) gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen des § 288 HGB und § 274a HGB in Anspruch.

Die Vorjahreszahlen wurden auf Grund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechts­moderni­sierungsgesetzes nicht angepasst. Die §§ 246 Abs. 3, 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1 und 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB sind auf Grund der erstmaligen Anwendung der durch das Bilanzrechts­modernisierungsgesetz geänderten Vorschriften nicht anzuwenden.

Für die Offenlegung wird von den Bestimmungen des § 326 HGB Gebrauch gemacht.


I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen Bestimmungen.

Der Jahresabschluss enthält alle ansatzfähigen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten.

Das Saldierungsverbot gemäß § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.


A k t i v a


Anlagevermögen

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Bei den Zugängen erfolgt die Abschreibung entsprechend den steuerlichen Vorschriften monatsgenau (pro-rata-temporis).

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 150,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als 150,00 Euro (netto) und nicht mehr als 1.000,00 Euro (netto) betragen haben, wurde in der Steuerbilanz ein Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre verteilt abgeschrieben wird. In der Handelsbilanz erfolgt die Abschreibung für diese Wirtschaftsgüter anlog, da die Position nicht von wesentlicher Bedeutung ist.


Vorräte


Die Vorratsbestände wurden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bzw. den niedrigeren Zeitwerten bewertet.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Die Forderungen sind vorsichtig bewertet. Einem allgemeinen Ausfallrisiko wurde mit einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % der Nettoforderungen Rechnung getragen. 


Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Die kumulierten Verluste übersteigen das vorhandene Eigenkapital. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag von EUR 40.516,60 (i. Vj. EUR 48.476,79) wird auf der Aktivseite ausgewiesen. Die sich zum Bilanzstichtag ergebende handelsrechtliche bilanzielle Überschuldung wurde durch Rangrücktritte beseitigt.


P a s s i v a


Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet worden.


Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bewertet.



II.  Fremdwährungsumrechnungsmethoden

Fremdwährungsforderungen werden mit dem Anschaffungskurs oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Devisenkassamittelkurs bewertet.

Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Anschaffungskurs oder zum am Bilanzstichtag höheren Devisenkassamittelkurs angesetzt.

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden zum Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet.


III. Erläuterungen zur Bilanz




Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen befinden sich Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 19 (i. Vj. TEUR 14).


Verbindlichkeiten

Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten in Höhe von TEUR 3 (i. Vj. TEUR 4) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr und bis zu fünf Jahren bestehen in Höhe von TEUR 43 (i. Vj. TEUR 48) sowie mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren in Höhe von TEUR 45 (i. Vj. TEUR 51).
Die restlichen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.


IV. Sonstige Angaben




Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gegenüber Dritten.


Geschäftsführung

Im Geschäftsjahr waren zu alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern bestellt:

Stefan Walter, Kfz-Meister
und
Markus Nonnenmacher, Kfz-Meister



Kieselbronn, den 21 Dezember 2011


gez. Stefan Walter


gez. Markus Nonnenmacher

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.

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