PV-Partner GmbHLiquidated

59387 Ascheberg, DEU

Master Data

Registry
Register court Coesfeld HRB 12393
Registered
3/11/2010
Industry
Wholesale of photovoltaic modulesManufacture of solar cells and solar modulesManufacture of solar water heaters
Purpose
Planung, der Verkauf, die Montage sowie die Reinigung und Wartung von Photovoltaikanlagen.

History

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Management

NameRole
Dirk Lohmann
since 3/24/2015
Liquidator

Financial Report

PV-Partner GmbH

Ascheberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 62.273,00 73.768,00
I. Sachanlagen 62.273,00 73.768,00
B. Umlaufvermögen 383.366,71 420.738,15
I. Vorräte 1.601,26 98.994,57
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 152.005,92 110.287,87
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 229.759,53 211.455,71
Bilanzsumme, Summe Aktiva 445.639,71 494.506,15

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 431.635,97 394.153,04
I. gezeichnetes Kapital 27.000,00 27.000,00
II. Gewinnvortrag 367.153,04 221.652,57
III. Jahresüberschuss 37.482,93 145.500,47
B. Rückstellungen 13.795,63 20.680,00
C. Verbindlichkeiten 208,11 79.673,11
Bilanzsumme, Summe Passiva 445.639,71 494.506,15

Anhang

Grundlagen der Rechnungslegung


Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.


Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


Die Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze ( § 252 I HGB) sind beachtet worden:


a) Bilanzidentität (§ 252 I Nr. 1 HGB)


b) Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 I Nr. 2 HGB)

(going concern prinzip)


c) Einzelbewertung (§ 252 I Nr. 3 HGB)


d) Prinzip der Vorsicht (§ 252 I Nr. 4 HGB)


e) Periodenabgrenzung (§ 252 I Nr. 5 HGB)


f) Bilanzkontinuität (§ 252 I Nr. 6 HGB)



Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz der PV Partner GmbH zum 31.12.2013 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.


Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.


Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.


Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.


Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.


Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 0 EUR (Vorjahr 0 EUR).


Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.


Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 208,11 EUR (Vorjahr 79.673,11 EUR).



Haftungsverhältnisse


Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.



Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.




Sonstige Angaben


Größenklasse


Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB.



Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei


Herrn Dirk Lohmann.


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB Angabe pflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.8.2015.

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