Quantmade GmbH
Same addressSecurity and commodity contracts brokerage
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Stefan Vohl since 3/15/2024 | Procura |
Daniel Küppers since 3/15/2024 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 25.00% | |
| 25.00% |
| Name | Ownership |
|---|---|
Sektor GmbHSelf-held cycle | 50.00% |
Company ownership and partner structure
3 shareholders
GmbH structure
2 of 3 shown
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| 50.00% |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Sektor GmbHMeerbusch (vormals: Düsseldorf)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva scroll
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft: scroll
Der Jahresabschluss der Sektor GmbH wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs sowie den einschlägigen Vorschriften GmbH-Gesetzes aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich. Die Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung (insbesondere Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip, Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundsatz). Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und pro rata temporis vorgenommen. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von Euro 250,00 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Fertige und unfertige Erzeugnisse (halbfertige Arbeiten) werden zu Herstellungskosten, entsprechend dem Fertigstellungsgrad, gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Das strenge Niederstwertprinzip für Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens wird beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert, unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert am Abschlussstichtag, bewertet. Alle Positionen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen mit einer Restlaufzeit von größer als einem Jahr bestehen nicht. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sämtliche Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Zur Fremdwährungsumrechnung ist festzustellen, dass die betroffenen Vermögensgegenstände und Schulden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs umgerechnet werden. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB beträgt T€ 51 und beinhaltet ausschließlich Miet- bzw. Leasingverträge mit einer Laufzeit von längstens 5 Jahren. III. Sonstige Pflichtangaben Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten: scroll
IV. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer ohne Geschäftsführer (§ 267 Abs. 5 HGB) beträgt 3. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: scroll
Unterschrift der Geschäftsführung
Düsseldorf, 22. Januar 2025 gez. Daniel Küppers Datum der Feststellung gemäß § 328 Abs. 1a Satz 1 HGB Das Datum der Feststellung des Jahresabschlusses lautet: 23. Januar 2025 sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.01.2025 festgestellt. |
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