Solarkraftwerk Blankenhain GmbH & Co. KG
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| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Centraplan GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
Anhang zur Bilanz 31.12.2022
1.
Allgemeine Angaben
Die Centraplan GmbH (nachfolgend "Gesellschaft" genannt) mit Sitz in München wird beim Amtsgericht München unter der HRB 149302 geführt. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB Anwendung. Die Gesellschaft hat die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstmals im Geschäftsjahr 2010 angewendet. Die Regelungen des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurden erstmals im Geschäftsjahr 2015 angewendet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268 - 274a HGB, §§ 276 - 277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 HGB und § 275 HGB Anwendung. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten, bzw. sich durch den Ansatz der neuer HGB-Vorschriften nach BilRUG ergaben. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
3. Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 25.600,00 € und ist unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Rückstellungen
Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Sonst
ige Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt und mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sonstige Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Das gezeichnete Eigenkapital beträgt 25.600,00 € und ist unverändert gegenüber dem Vorjahr. Ausleihungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Vorräte wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt und mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Pensionszusagen wurden nicht erteilt. Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. 3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestanden am Abschlussstichtag in folgender Höhe: EUR 1.592.762,33. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr bestanden in Höhe von EUR 396.258,00. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden in Höhe von EUR 760.000,00. Forderungen gegenüber der Gesellschafter-Geschäftsführerin bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von EUR 3.777.735,28 (Vorjahr: EUR 3.305.812,79 ). 4. Sonstige Angaben Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB. Geschäftsführerin ist: Ina-Natascha Kauschke
München, den 20. März 2024 gez. Ina-Natascha Kauschke Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20. März 2024 |
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