Master Data

Registry
Register court Mannheim HRB 334294
Registered
11/12/1991
Industry
Renting and operating of own or leased residential real estateActivities of holding companiesRenting and operating of own or leased non-residential real estate
Purpose
Gegenstand geändert; nun: Die Aus- und Durchführung von Zimmereiund Holzbauarbeiten, nebst Beratung entsprechender Unternehmen sowie die Vermietung und Verpachtung von Wohnungen und Grundbesitz jedweder Art.

History

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Management

NameRole
Stephan Zimmer
since 3/13/2006
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

68535 Edingen-Neckarhausen
€26,000
100.00%

Financial Report

Stephan Zimmer GmbH

Edingen-Neckarhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 389.085,00 181.459,35
I. Sachanlagen 322.935,00 115.309,35
II. Finanzanlagen 66.150,00 66.150,00
B. Umlaufvermögen 525.304,66 348.448,39
I. Vorräte 0,00 28.600,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.963,05 3.183,80
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 514.341,61 316.664,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.938,26 8.107,40
Bilanzsumme, Summe Aktiva 917.327,92 538.015,14

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 619.189,99 344.537,34
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 25.564,59
II. Gewinnrücklagen 40.000,00 35.000,00
III. Bilanzgewinn 553.189,99 283.972,75
B. Rückstellungen 269.676,56 155.243,96
C. Verbindlichkeiten 28.461,37 38.233,84
Bilanzsumme, Summe Passiva 917.327,92 538.015,14

Anhang


für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018
- für Offenlegungszwecke gem. § 326 HGB -

Registerinformationen, Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Registerinformationen
Die Stephan Zimmer GmbH, mit Sitz in Edingen-Neckarhausen, ist beim Registergericht Mannheim unter Registernummer HRB 334294 eingetragen.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Stephan Zimmer GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften §§ 264 ff. HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- & Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich:
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen und erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten unter € 800,00 (ohne Umsatzsteuer) werden aufgrund der untergeordneten Bedeutung entsprechend der steuerlichen Regelung in § 6 Abs. 2 EStG behandelt.
Für die Bemessung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wird die amtliche steuerliche AfA-Tabelle zugrunde gelegt.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Das allgemeine Ausfallrisiko sowie mögliche Beitreibungskosten wurden bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% (im Vorjahr 1%) berücksichtigt.
Bankguthaben wurden zum Nennwert angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag eingestellt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Abschlussstichtag darstellen.
Rückstellungen für Pensionen wurde mit dem Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 HGB i. V. mit § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet. Für die Berechnung sind die Richttafeln 2018G von Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Als Abzinsungsfaktor wurde erstmals der von der Deutschen Bundesbank für diese Restlaufzeit ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre statt wie im Vorjahr der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre verwendet, um die aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase zunehmende Zuführungsdynamik möglichst frühzeitig abzumildern. Der neue Abzinsungssatz betrug zum Bilanzstichtag 3,21%. Der nach bisherigen Regeln ermittelte Abzinsungssatz betrug am Bilanzstichtag 2,32%. Gehaltssteigerungen lagen keine vor. Eine Fluktuation wurde nicht berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
In den Ansatz-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden sind, mit Ausnahme der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen, gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen eingetreten; den Anforderungen der §§ 246 Abs. 3 und 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde somit entsprochen.

Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt, der nicht offen gelegt wird.
Alle in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die anderen Gewinnrücklagen betreffen freie Rücklagen.
Der nicht in der Bilanz ausgewiesene versicherungsmathematische Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen in Höhe von € 58.558,48 wurde mit dem Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung in Höhe von € 200.065,00 gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB saldiert.
Der Unterschiedsbetrag in Höhe von € 141.506,5262 ist unter dem Bilanzposten "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" ausgewiesen.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahren ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag vom € 37.514,00. In Höhe dieses Unterschiedsbetrags sind die passivierten Rückstellungen für Pensionen und der Zinsaufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz nach bisheriger Ermittlung niedriger angesetzt. Der abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n. F. für die Ausschüttung gesperrt.
Alle in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden am Bilanzsticktag in Höhe von € 893,73 (i. Vj. €. 445,35).

Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer beträgt im Berichtsjahr 6 (i. Vj. 6).
Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen am Bilanzstichtag nicht.
Geschäftsführer:
Herr Stephan Zimmer, Zimmermeister

Edingen-Neckarhausen, den 24. Juni 2019

Stephan Zimmer GmbH, Edingen-Neckarhausen
Stephan Zimmer, Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2019 festgestellt.

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