Master Data

Registry
Register court Jena HRB 109196
Registered
12/23/1996
Industry
Development of building projects for residential buildingsConstruction of residential and non-residential buildings (except prefabricated constructions)Consulting architectural activities in building construction
Purpose
die Errichtung und der Ausbau von Häusern, Wohn- und Geschäftsanlagen

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Jan Graf
since 6/22/2006
Managing Director

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Graf Bau GmbH

Bad Langensalza

Jahresabschluss zum 31.12.2023

Bilanz

31.12.2023

31.12.2022

AKTIVA

A. Anlagevermögen

136.850,00 €

150.652,00 €

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

2,00 €

2,00 €

II. Sachanlagen

136.848,00 €

150.650,00 €

B. Umlaufvermögen

308.596,25 €

283.386,06 €

I. Vorräte

12.654,81 €

15.184,42 €

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

35.342,35 €

118.481,64 €

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

260.599,09 €

149.720,00 €

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00 €

525,00 €

445.446,25 €

434.563,06 €

PASSIVA

A. Eigenkapital

218.935,65 €

159.788,57 €

I. Gesellschafterkapital

218.935,65 €

159.788,57 €

II. Bilanzgewinn

0,00 €

0,00 €

B. Rückstellungen

15.324,63 €

14.924,57 €

C. Verbindlichkeiten

211.185,97 €

259.849,92 €

445.446,25 €

434.563,06 €

Anhang

I. Erläuterungen zur Bilanz

Allgemein

Der Jahresabschluss der Berichtsfirma wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der vorliegenden Bilanz handelt es sich um eine Handelsbilanz, die Vorschriften des BilMoG/ BilRUG wurden geprüft und angewendet. Es wurden hierbei teilweise aufgrund von saldierten Geringfügigkeiten (bezogen auf die vorhandene Bilanzsumme) auftragsgemäß Werte der Steuerbilanz berücksichtigt. Die Aussagekraft der Handelsbilanz wird hierdurch unter dem Aspekt der Wesentlichkeit nicht eingeschränkt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und der Satzung der Gesellschaft aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 HGB werden in Anspruch genommen.

Bei der Erstellung der Bilanz wurden die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB angewandt.

Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Bilanz

A) Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenverzeichnis 2023.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs-/ Herstellungskosten vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet. Es wurde die lineare AfA-Methode angewendet.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Sonderabschreibungen wurden gem. § 7g EStG vorgenommen.

Für die im Geschäftsjahr 2023 angeschafften abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten Euro 800,00 nicht übersteigen, können gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Eine analoge handelsrechtliche Anwendbarkeit der steuerlichen Regelungen für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten Euro 800,00 nicht übersteigen (§ 6 Abs. 2 EStG), ist jedoch im Hinblick auf den Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 S. 2 EStG) eher kritisch zu sehen, da diese Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 3 HGB für den Zeitraum in dem sie genutzt werden, um planmäßige Abschreibungen zu vermindern sind.

Trotz dieser Bedenken wird unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit des Rechnungswesens die Vorgehensweise auch handelsrechtlich ausnahmsweise für zulässig erachtet, soweit den geringwertigen Wirtschaftsgütern keine wesentliche Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beizulegen ist.

B) Umlaufvermögen

Die Unfertigen Erzeugnisse und Leistungen wurden mit den dem Grad der Fertigstellung entsprechenden Herstellungskosten bewertet.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten bewertet.

Die Forderungen sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Für die in den Forderungen ruhenden Risiken wurden neben notwendigen Einzelwertberichtigungen auch eine Pauschalwertberichtung in Höhe von 1 % des Netto - Forderungsbestandes gebildet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet.

C) Rückstellungen

Für Garantieleistungen wurde pauschal eine Rückstellung in Höhe der tatsächlichen Garantieinanspruchnahme der Vergangenheit gebildet. Dabei wurde die Inanspruchnahme 2023 als Grundlage genommen.

Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden Beträge zurückgestellt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig waren.

D) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Saldenbestätigungen bzw. Kontoauszüge zum Bilanzstichtag nachgewiesen. Die Restlaufzeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt gesichert. Die Restlaufzeit beträgt in allen Fällen weniger als 1 Jahr. Sonstige Sicherheiten sind nicht gegeben worden.

II. Sonstige Angaben

Besondere Umstände, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechendes Bild bietet, liegen nicht vor. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind ebenfalls nicht gegeben.

III. Geschäftsführung

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist:

Herr Jan Graf.

Angaben über die Gesamtbezüge unterbleiben gem. § 288 HGB.

 

Bad Langensalza, 09.09.2024

gez. Karin Graf

Bestätigungsvermerk

Mit Gesellschafterversammlung vom 09.09.2024 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt.

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