WIERUS-Bau GmbHLiquidated

04349 Leipzig, DEU

Master Data

Registry
Register court Leipzig HRB 2124
Registered
2/15/1991
Industry
Construction of roads and motorwaysSpecialised construction activities in civil engineeringConstruction of utility projects for fluids
Purpose
ist die Durchführung von Strassen- und Tiefbauarbeiten.

History

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Management

NameRole
Gabriele Wieruszewski
since 6/5/2002
Procura
Herbert Wieruszewski
since 6/5/2002
Managing Director

Financial Report

WIERUS-Bau GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 4.280,00 388.525,00
I. Sachanlagen 1.160,00 1.505,00
II. Finanzanlagen 3.120,00 387.020,00
B. Umlaufvermögen 472.505,17 106.214,18
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.711,33 19.390,74
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 14.400,00 15.044,00
II. Wertpapiere 254.398,36 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 201.395,48 86.823,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten 70,00 70,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 43.191,51 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 520.046,68 494.809,18

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 14.457,01
I. gezeichnetes Kapital 102.258,38 102.258,38
II. Verlustvortrag 87.801,37 71.543,19
III. Jahresfehlbetrag 57.648,52 16.258,18
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 43.191,51 0,00
B. Rückstellungen 510.414,88 470.331,11
C. Verbindlichkeiten 9.631,80 10.021,06
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 4.831,05 4.667,61
Bilanzsumme, Summe Passiva 520.046,68 494.809,18

Anhang




zum 31.12.2010


WIERUS-Bau GmbH
Straßen- und Tiefbau

Leipzig


A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss  der WIERUS-Bau GmbH, Straßen- und Tiefbau wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Es wurden erstmals die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das BilMoG angewendet. Dabei wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Es waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Der Sammelposten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter aus Vorjahren wurde gemäß § 6 Abs. 2a EStG mit 20 Prozent abgeschrieben. Auf eine Einzelbewertung der betreffenden Wirtschaftsgüter wurde wegen Unwesentlichkeit verzichtet. Von einer Überbewertung der Wirtschaftsgüter des Sammelpostens wird nicht ausgegangen.
Sonstige Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zu den Anschaffungskosten bilanziert. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Bankguthaben wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nominalwert bewertet.
Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben enthalten, die Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen wurden gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet.
Ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden auf Basis der versicherungsmathematischen Berechnungen erstmals nach der Projected Unit Credit Method (IAS 19.65) berechnet. Als Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln 2005 G von K. Heubeck. Der zugrunde liegende Rechnungszins beträgt 5,25 Prozent. Die Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde angewendet.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.



B. Erläuterungen zur Bilanz
In den sonstigen Vermögensgegenständen wurde ein Körperschaftsteuerguthaben im Sinne des § 37 Abs. 5 Satz 1 KStG aktiviert. Der gem. §§ 8 Abs. 1 KStG und 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abgezinste Auszahlungsanspruch wurde in Höhe von 5.617 Euro bilanziert.
Der auf Grund der Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 EGHGB noch nicht bilanzierte Betrag der Pensionsverpflichtung beträgt 30.297 EUR.
Mit Gesellschafterversammlung vom 29.04.2010 wurde die Herabsetzung des Stammkapitales um 77.258,38 EUR auf 25.000,00 EUR beschlossen.


C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Zur Gewinn- und  Verlustrechnung ergeben sich keine Pflichtangaben. 


D. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die alleinige Geschäftsführung wahrgenommen durch Herrn Herbert Wieruszewski


Leipzig, den 09.01.2012


WIERUS-Bau GmbH
Straßen- und Tiefbau


Herbert Wieruszewski
     Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.01.2012 festgestellt.

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