DW Immobilien GmbH
Same addressBuying and selling of own non-residential real estate
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Dirk Herbert Heinrich Prof. Dr. Dr. Wiechmann since 10/24/2011 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
Prof. Dr. Dr. Dirk Herbert Heinrich WiechmannDW Holding GmbH | 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
DW Lingual Systems GmbHBad EssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtA. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Unternehmensstruktur, Geschäftstätigkeit Die DW Lingual Systems GmbH wurde 2011 gegründet und hat ihren Geschäftssitz in Bad Essen. Der Unternehmensschwerpunkt ist die Entwicklung, die Herstellung und der weltweite Handel innovativer kieferorthopädischer Produkte. Insbesondere ist die Gesellschaft führend auf dem Gebiet der Lingualtechnik und hat sich als Entwickler der WIN Zahnspange international einen Namen gemacht. Hierbei handelt es sich um eine Zahnspange, die nicht sichtbar auf den Zahninnenseiten befestigt wird. Ergänzt wird der Handel im kieferorthopädischen Bereich durch das Angebot entsprechender Vortrags- und Schulungsdienstleistungen. Geschäftsverlauf Entwicklung der Gesamtwirtschaft Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Als Hersteller kieferorthopädischer Produkte beliefert die DW Lingual Systems GmbH ausschließlich Kieferorthopäden. Die Geschäftsentwicklung wird daher durch die Entwicklung dieser Branche beeinflusst. Entwicklung der Branche Die Branche der Kieferorthopäden wird weltweit von verschiedenen Entwicklungen beeinflusst. So führt die wachsende und alternde Bevölkerung ebenso zu einer Nachfrageerhöhung, wie auch die verbesserten Zugänge der Schwellenländer zu diesen Produkten. Diesen positiven Nachfrageeffekten treten jedoch Beschränkungen und Regularien der zur Verfügung stehenden Mittel in den jeweiligen Gesundheitssystemen entgegen. Der Trend zu größeren Einheiten und zur Anstellung von fachspezifischen Kollegen ist ähnlich ausgeprägt wie in der Humanmedizin. Neuerliche Änderungen bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen begünstigen diese Entwicklung und stabilisieren die Ertragslage. Statistische Erhebungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung belegen, dass sich die Finanzierung der Gesundheitsausgaben in Zahnarztpraxen in den letzten 25 Jahren kontinuierlich von den gesetzlichen Krankenkassen auf private Krankenversicherungen und private Haushalte verschoben hat. Dabei haben die Einnahmen der Kieferorthopäden einen stetigen Zuwachs erfahren. Das statistischen Jahrbuch 2024 der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) in Deutschland weist unter Berufung auf Statistiken des Bundesministeriums für Gesundheit für das Jahr 2023 ein Wachstum im kieferorthopädischen Bereich i.H.v. 5,3 % gegenüber dem Vorjahr aus. Einschätzung der Unternehmensleitung Das Exportgeschäft hat traditionell eine hohe Bedeutung und mit über 60% zum Umsatz beigetragen. Mit der Schließung unserer Tochtergesellschaften in Japan und Russland haben sich rückläufige Auslandsumsätze ergeben. Gleichzeitig konnten wir zwar mit dem Branchentrend von Zuwächsen im Inlandsgeschäft profitieren, jedoch die Ausfälle im Export nicht vollständig kompensieren, sodass die Geschäftsentwicklung der DW Lingual Systems GmbH insgesamt als negativ bezeichnet werden kann. Das Qualitätsniveau der erbrachten Waren und Dienstleistungen wurde auf einem hohen Niveau stabilisiert. Ständige Kontroll- und Rationalisierungsmaßnahmen sichern hier auf allen Fertigungsstufen den hohen Qualitätsstandard, der eine wesentliche Grundlage für den Markterfolg bildet. Im Berichtsjahr wurden die verfügbaren Produktionskapazitäten nachfragebedingt nicht vollständig ausgelastet. B. Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der DW Lingual Systems GmbH hat sich im Geschäftsjahr 2023 im Vorjahresvergleich negativ entwickelt. 1. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die Gesellschaft ein in operativer Hinsicht positiven Jahresüberschuss. Das Rohergebnis hat sich um 488 TEUR auf 11.181 TEUR verringert. Ursächlich hierfür sind die rückläufigen Auslandsgeschäfte und eine zurückgegangene Auftragsanzahl. Die Personalaufwendungen betragen 5.278 TEUR gegenüber 5.048 TEUR im Vorjahr. Bezogen auf die Gesamtleistung hat sich die Personaleinsatzquote von 41,6 % auf 44,3 % erhöht. Ausschlaggebend für diese Entwicklung waren inflationsbedingte Gehaltserhöhungen. Die Abschreibungen liegen mit 377 TEUR über dem Vorjahreniveau von 334 TEUR. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten fixe und ausbringungsabhängige variable Kostenbestandteile. Gegenüber dem Vorjahr sank das Jahresergebnis vor Ertragsteuern von 2.178 TEUR auf 1.581 TEUR. 2. Finanzlage Aus der laufenden Geschäftstätigkeit wurde ein Cashflow in Höhe von -201 TEUR (Vorjahr -333 TEUR) erwirtschaftet. Die Investitionen des Geschäftsjahres konnten vollständig aus dem laufenden Cashflow und den vorhandenen eigenen liquiden Mitteln finanziert werden. Sie belaufen sich auf 310 TEUR und betreffen im Wesentlichen neue Software sowie Betriebsausstattung. Im Verlauf des Geschäftsjahres hat der Gesellschaft stets ausreichend Liquidität zur Verfügung gestanden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten konnten im Vergleich zum Vorjahr weiter zurückgeführt werden. Alle Verbindlichkeiten wurden termingerecht und unter Abzug von Skonto bezahlt. 3. Vermögenslage Die Bilanzsumme von DW Lingual Systems GmbH belief sich zum Bilanzstichtag auf 13.464 TEUR. Sie hat sich gegenüber dem Vorjahr 2022 (13.218 TEUR) um 1,9 % erhöht. Das langfristige Vermögen ist vollständig durch langfristiges Kapital gedeckt. Das Working Capital (Umlaufvermögen abzüglich kurzfristig zu erfüllende Verbindlichkeiten / Rückstellungen) zeigt mit 9.506 TEUR die gute Liquiditätslage der Gesellschaft. Zum Bilanzstichtag beträgt die Eigenkapitalquote 77,4 % nach 70,4 % zum Vorjahresstichtag. 4. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Die konfliktbelastete politische Gesamtlage zwischen West- und Osteuropa sowie verhängte Sanktionen führten zu einem vollständigen Einbruch der Geschäfte in Russland. Nach Ansicht der Geschäftsleitung kann die DW Lingual Systems GmbH als gesundes Unternehmen mit guter Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage beurteilt werden. Die allgemeinen Entwicklungen der Branche, in der sie sich behauptet, ist geprägt durch steigenden Kostendruck und erhöhten Qualitätsanforderungen. Das operative Ergebnis ist zunehmend stark von regulatorischen Eingriffen, einem wettbewerbsintensiven Umfeld und schwierigen Bedingungen bei der Gewinnung von Fachkräften geprägt. Diesen Herausforderungen wurde sich proaktiv gestellt und es wurde angestrebt, die Chancen zur Erschließung neuer Wachstumsfelder zu nutzen. C. Prognosebericht Die Geschäftsführung ist mit dem Geschäftsverlauf nicht vollständig zufrieden, da sowohl die Umsatz- als auch die Ertragsziele für das Geschäftsjahr 2023 nicht erreicht wurden. Nichtsdestotrotz sind die eingetretenen Defizite durch externe und nur bedingt beeinflussbare Faktoren zu begründen. Die DW Lingual Systems GmbH beabsichtigt, strategisch ihren bisherigen Marktanteil auszubauen und durch die Entwicklung fortschrittlicher kieferorthopädischer Produktinnovationen neue Standbeine zu implementieren. Um auch in Zukunft vor einem zunehmend regulatorischen Marktumfeld wettbewerbsfähig zu bleiben, ist es zwingend erforderlich den Qualitätsvorsprung der DW Lingual Systems GmbH weiter auszubauen. Dafür sollen Effizienzpotentiale erkannt und genutzt werden. Hierbei ist es der Anspruch der DW Lingual Systems GmbH auf Basis der neuesten wissenschaftlich fundierten Therapieverfahren und unter Einsatz modernster Kieferorthopädietechnologie das Leistungsportfolio weiter auszubauen. Aufgrund der schwierigen Gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und insbesondere der gestiegenen Energiepreise werden wirtschaftliche Einbußen erwartet. Eine Verteuerung des Materialbedarfs wird ebenso erwartet, wie eine Materialknappheit. Für das Geschäftsjahr 2024 geht die Geschäftsleitung daher davon aus, dass die Umsatzerlöse leicht auf ca. 11.700 TEUR zurückgehen werden. Durch Kostensenkungen soll jedoch ein verbessertes Jahresergebnis erzielt werden. Die Geschäftsführung rechnet für das Jahr 2024 mit einem Jahresergebnis vor Steuern in Höhe von 2.000 TEUR. D. Risikobericht Risikomanagementziele und -methoden Vom Unternehmen wurden Maßnahmen getroffen, mit denen die Risikoerkennung, die Risikoanalyse und die Risikokommunikation sichergestellt werden. Es umfasst umfangreiche Planungs- und Kontrollinstrumente, um Geschäftsrisiken frühzeitig zu erkennen und um wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Für die Realisierung ihrer strategischen Ziele ist die Gesellschaft auf qualifizierte Fach- und Führungskräfte angewiesen. Aufgrund des aktuellen Fachkräftemangels stellt die Personalbeschaffung eine große Herausforderung dar. Als Lösungsansatz wird zunehmend auf die eigene Aus- und Weiterbildung für Mitarbeiter gesetzt. Die Gesellschaft ist derzeit keinen bestandsgefährdenden Risiken ausgesetzt. Die Marktentwicklung der vergangenen Jahre wird sich nur begrenzt fortsetzen lassen. Die sich abschwächende Weltkonjunktur wird erheblichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg der aktuellen Periode sowie auf die zukünftigen wirtschaftlichen Aktivitäten entfalten. Die genauen Auswirkungen lassen sich derzeit noch nicht abschätzen. E. Forschung und Entwicklung Chancen für eine wieder positive Entwicklung ergeben sich aus der Produktpolitik. Die im Jahr 2021 vorgenommene Marktplatzierung eines neuen Produkts hat sich zwischenzeitlich etabliert. Derzeit werden durch Versuche und klinische Test weitere Erfahrungen gesammelt. Nach jetziger Erkenntnis ergeben sich mit diesem Produkt diverse Wettbewerbsvorteile, die sowohl im Bereich der Behandler als auch bei den Patienten anzusiedeln sind. Zur Erweiterung des aktuellen Waren und Dienstleistungsspektrums wird kontinuierlich an den bestehenden Produkten entwickelt. Aufgrund einer ganzheitlichen kieferorthopädischen Kompetenz werden sich auch hier zukünftig neue Chancen ergeben. Insgesamt lässt sich hier ein deutlicher Wettbewerbsvorteil durch innovative Produktstudien erkennen.
Bad Essen, den 12. November 2024 gez. Prof. Dr. Dr. h.c. Dirk Wiechmann BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und § 42 GmbHG unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Bei der Aufstellung des Anhanges sind Erleichterungen gem. § 274a, 288 HGB teilweise in Anspruch genommen, dabei ist aber die formelle Darstellungstetigkeit gem. § 265 Abs. 1 HGB gewahrt worden. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft nach den Größenkriterien des § 267 Abs. 2 HGB. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des HGB (§§ 238 bis 263 HGB) sowie den besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften und bestimmten Personenhandelsgesellschaften (§§ 264a bis 289 HGB). Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten wurde nach den Vorgaben der §§ 252 bis 256a HGB vorgenommen. Die Bewertung erfolgte nach going-concern Grundsätzen, da von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen wird. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die der Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag. Rückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der Risiken und möglichen Verpflichtungen zur Erfüllung erforderlich werden. Dem Prinzip der Bewertungsstetigkeit wurde Rechnung getragen. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Bilanz wurde ohne Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt (§ 268 Abs. 1 HGB). Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten bis EUR 800) - soweit in 2022 zugegangen - wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben. Die Abschreibungsmethode, die Bandbreiten der zugrunde gelegten Nutzungsdauern und die Abschreibungsbeträge im Berichtsjahr sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Im Bereich der Finanzanlagen wurden Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten angesetzt und bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere beizulende Wert angesetzt. Die Gegenstände des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. den niedrigeren Kurswerten in Ansatz gebracht. Unfertige und fertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten angesetzt. In die Herstellungskosten sind angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungs-, Sozial- und Altersversorgungskosten (soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen sind) eingerechnet. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in den Herstellungskosten enthalten. Soweit notwendig, wurden Abschläge vorgenommen. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist zum Nennwert erfolgt. Die flüssigen Mittel entsprechen den Nominalwerten. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Abs. 1 HGB angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens kann dem nachfolgenden Anlagenspiegel entnommen werden.
Beteiligungen 1. DW Lingual Systems RU LLC, Moskau, Stammkapital 3.300.000 RUR, Anteil 99%. Das operative Geschäft wurde in 2021 eingestellt. In diesem Zusammenhang erfolgte eine vollständige Verwertung aller Vermögenswerte. Die juristische Löschung der Gesellschaft konnte bisher nicht durchgeführt werden. 2. DW Lingual Systems Japan KK, Tokio, Stammkapital 9.500 TJPY, Anteil 100%. Die Gesellschaft wurde am 29. September 2023 aufgelöst. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben im Berichtsjahr wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 1.461 (Vorjahr TEUR 1.322) haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Geschäftsführer in Höhe von 7.727 TEUR (Vorjahr 6.643 TEUR) enthalten. Sie wurden mit nominal 3,5% p.a. verzinst und haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Im Eigenkapital sind Kapitalrücklagen in Höhe von TEUR 266 (Vorjahr TEUR 266) enthalten, die aus einer Zuzahlung der Gesellschafter geleistet wurden. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. In den sonstigen Rückstellungen sind neben den Rückstellungen für den Jahresabschluss und Steuererklärungen auch Rückstellungen für Urlaubs- und Überstundenvergütung in Höhe von 108 TEUR, Rückstellungen für Archivierungskosten in Höhe von 6 TEUR sowie Rückstellungen für ausländische Steuern (Großbritannien) in Höhe von TEUR 9 enthalten. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten teilen sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268 Abs. 5 HGB, § 285 Nr. 1a HGB sowie bzgl. der Angabe von Sicherheiten gem. § 285 Nr. 1b HGB wie folgt auf:
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen im Wesentlichen auf Sachbezüge für PKW ́s in Höhe von 34 TEUR (Vorjahr 34 TEUR) und Kostenerstattungen anderer Unternehmen in Höhe von 84 TEUR (Vorjahr 88 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen im Wesentlichen auf Werbe- und Reisekosten in Höhe von 897 TEUR (Vorjahr 912 TEUR), Raumkosten in Höhe von 407 TEUR (Vorjahr 377 TEUR), Kosten der Warenabgabe in Höhe von 308 TEUR (Vorjahr 473 TEUR), Versicherungen und Beiträge in Höhe von 47 TEUR (Vorjahr 52 TEUR) sowie Reparaturen und Instandhaltungen in Höhe von 736 TEUR (Vorjahr 519 TEUR). Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Sonstige Angaben Aus Miet- und Leasingsverträgen ergeben sich jährliche Zahlungsverpflichtungen von netto 195 TEUR (Vorjahr 183 TEUR). Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Prof. Dr. Dr. h. c. Dirk Wiechmann, Kieferorthopäde Andrea Hinkelmann, Kauffrau (bis 29. November 2023) Vergütungen der Geschäftsführer Bezüglich der Angaben über Bezüge der Geschäftsführung wird nach § 286 Abs. 4 HGB von der Schutzklausel Gebrauch gemacht. Die Geschäftsführung schlägt vor, dass das Jahresergebnis in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen wird. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag keine Angaben zur Konzernzugehörigkeit Die DW Lingual Systems GmbH, Bad Essen, ist als Mutterunternehmen gemäß § 290 HGB grundsätzlich zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet, jedoch gemäß § 293 HGB von der Verpflichtung befreit. Die DW Lingual Systems ist ein 100%iges Tochterunternehmen der DW Holding GmbH, die ebenfalls von der Konzernrechnungslegungspflicht befreit ist. Unterschrift der Geschäftsführung
Bad Essen, den 17. August 2023 Prof. Dr. Dr. h.c. Dirk Wiechmann sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die DW Lingual Systems GmbH, Bad Essen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der DW Lingual Systems GmbH, Bad Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DW Lingual Systems GmbH, Bad Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Osnabrück, den 17. Dezember 2024 Huskobla
& Kollegen Partnerschaft mbB
Huskobla, Wirtschaftsprüfer |
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